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Krankschreibung bei schwerer Erkrankung des Partners?

gefragt von globalfrager am 19.03.2008 um 19:22 Uhr

Ich habe von einem Fall gehört, bei dem sich die Frau eines schwer krebskranken Mannes hat krankschreiben lassen. Das kann ich natürlich verstehen, aber mit welcher Begründung kann man in so einem Fall krankgeschrieben werden? Und wie lange kann man mit einem Attest rechnen?


Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. März 2008 19:28
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man kann sich da vom arzt krankschreiben lassen, habe das auch schon bei einer frau gehört. ihr mann lag im sterben wegen krebs.

ich denke der arzt wird da schon die begründung dafür kennen, für den krankenschein.

könnte mir auch voestellen, dass so eine frau für sich selber die krankmeldung bekommt, wegen nervlicher überbelastung oder so in der art.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 19. März 2008 19:26
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Wenn Dein Partner schwer krank ist und Du ihn pflegst und live dabei bist, geht das auch an Deine Psyche und hat auch oft körperliche KOnsequenzen für Dich. Du musst Deinen Partner evtl heben, waschen und versorgen , dazu Schlafmangel und Stress. Viele Hausärzte schreiben Dich dann krank, zu Recht. UNd dauern tut es dann eben solange es dauert.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 19. März 2008 19:27
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psychosozialer Überbelastung, reaktive Depression...wäre wahrscheinlich beides nicht gelogen. Eine AU kann man auf solch eine Krankheit unbestimmt lange bekommen.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 19. März 2008 19:28

Genau! DH!


RaiDam
beantwortet von RaiDam am 19. März 2008 19:32
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Es ist naher Angehöriger, also kann sich die Frau bis zu sechs WOchen krank schreiben lassen, um ihren Mann zu pflegen. Danach gibt es die Möglichkeit (NICHT BEI ALLEN KRANKENKASSEN) bis zu weiteren 8 Wochen krankschreiben lassen (AUSNAHMEREGELUNG).

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 19. März 2008 19:41

Enteltfortzahlungsgesetz, genau.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 19. März 2008 19:46

Sorry, das war Unsinn. Es steht im Sozialgesetzbuch, aber da auch nur für Kinderpflege.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 19. März 2008 19:25
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Da wird man höchstens zur Pflege der Person krank geschrieben.





Tippse
beantwortet von Tippse am 19. März 2008 19:26
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Bei uns (Ö) stehen einem in so einem Fall bis zu 10 Tage Pflegeurlaub pro Jahr zur Verfügung. Bezahlt natürlich.


Klaus Stich
beantwortet von Klaus Stich am 21. März 2008 09:41
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M.E. muss bei der Partnerin des schwerkranken Patienten eine Krankheit vorliegen. Als Folge der psychosozialen und körperlichen Belastung durch die schwere Erkrankung des Patienten kann durchaus, wie hier auch schon aufgeführt, eine Krankheit vorliegen: Reaktive Depression. Psychosomatisches Syndrom. Wirbelsäulensyndrom als Folge von Überlastung. Usw.




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