Krankmeldung fehlt, kein Lohn.

4 Antworten

Für nicht geleistete Arbeit gibt es auch kein Geld. Dein Chef muss den oder die Fehltage nicht bezahlen, wenn du keine AU dafür vorlegen kannst. Die Fehltage werden als unbezahlter Urlaub verbucht, wenn du Glück hast. Der Chef darf dir aber auch eine Abmahnung zukommen lassen für unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz .

Du tust also wirklich gut daran dich für dein falsches Verhalten zu entschuldigen, deinen Irrtum zu erklären und zu versprechen, dass das nie wieder vorkommen wird. Hier heißt es jetzt Schadensbegrenzung zu betreiben.

Ist leider wahr!

 

Das ist nicht das Problem, ich möchte in diesem Unternehmen eh nicht mehr tätig sein. Mir geht es mehr um den Ansprcuh des Entgelts für die entschuldigten und geleisteten Arbeitstage im April. 

Für die Tage mit AU hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Für den einen Tag lässt sich durchaus streiten: Du bist Deiner Informationspflicht (Bescheid geben!) nachgekommen, nicht aber Deiner Nachweispflicht (AU vorlegen). Wenn es zum Rechtsstreit kommt, hast Du es ebenso schwer zu beweisen, dass Du Deinem Arbeitgeber Bescheid gegeben hast, wie er es hat, zu beweisen, dass Du es nicht getan hast.

Dein Verhalten war also bestenfalls ausgesprochen ungeschickt.

Zu Deiner im nebensatz aufgeführten Frage, ob man eine AU erst am 3. Tag abgeben muss: Unabhängig von der Rechtslage steht es jedem Arbeitgeber frei, ärztliche Bescheinigungen bereits ab dem ersten Tag einzufordern. Und wiederum unabhängig davon: der eine Tag, den Du ohne AU nicht gearbeitet hast, war bereits der zweite Tag. Wenn man erst mal eine AU abgegeben hat, ist es absolut nicht empfehlenswert weiterhin ohne AU zu empfehlen: Der Arzt schreibt mich krank bis zu einem bestimmten Datum, er geht also davon aus, dass ich danach voraussichtlich wieder arbeiten kann. Ich aber entscheide danach Nööö, doch noch nicht? Da sollte man doch immer zum Doc gehen...

Also ohne Attest - keine Lohnersatzleistung. Würde dir der Areitgeber entgegebkommen, dann wäre es nur sein Entgegenkommen und kein Anspruch.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet den Arbeitgeber unverzüglich über sein Fehlen und dessen Dauer spätestens innerhalb von 3 Tagen zu benachrichtigen.

Andererseits können die Attesten auch nachgereicht werden.

 

Das ist so nicht richtig, der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber am gleichen Tag über eine Erkrankung unterrichten. Es gibt Branchen, da braucht man einen Krankenschein für eine Erkrankung bis zu drei Tagen nicht vorlegen, aber das wird hier ja nicht der Fall sein.

@angy2001

Im Gesetzestext steht "unverzüglich" und bisherige Auslegeung war eben so. Wenn in der Firma andere Sitten Herrschen, dann sollte man sich danach richten oder kündigen. Was sonst!?

Das geht aber nur, wenn der Arbeitnehmer auch frühzeitig beim Arzt war. Hat der Arbeitgeber erstmal Ärger gemacht und ich gehe erst dann zum Arzt, habe ich keine Chance mehr. Der Arzt darf dann auch rückwirkend keine AU mehr ausstellen. Also am besten immer sofort zum Arzt, dann kann nichts schiefgehen. Und vor allen Dingen immer als erstes den Chef informieren.

@booklady

Der Arz darf zwar nicht das Austellungsdatum rückdatieren, aber diuchaus die AU für 2-3-Tage zurück. Bei vielen Krakheiten ist es nachvollziehbar, dass die Beschwerden mehrere Tage am Stück andauern.

@booklady

wie gesagt ich war am Mo. morgen beim zahnarzt, AG war informiert. ZA zog mir zwei Zähne und schrieb mich für den Rest des Tages krank. Am nächsten tag war es leider noch nicht besser, ich unterrichtete meinen Chef auch darüber, bin aber nicht mehr zum Arzt weil ich der annahme war, erst am dem dritten Fehlttag eine Au zu benötigen. Am Mittwoch bin ich dann doch nochmal zu meinen HA gegangen, da ich durch die einnahme von penicillin so im eimer war, dass dieser mich noch für den Rest der woche krank schrieb. jedoch veräumte ich, mir die Au auch für den vortag ausstellen zu lassen. Nun geht es halt also wirklich nur im diesen einen Tag. Derzeit sieht es so aus, als wolle mein AG die gesamte Lohnzahlung für April einbehalten, was meines erachtens nach nicht rechtens ist. Den einen Tag seh ich ja ein, auch eine abmahnung, aber nicht die einbhaltung der gesamten Lohnzahlung. 

@tine200810

Selbstverständlich muß der Arbeitgeber die geleisteten Arbeitstage auch bezahlen. Er darf lediglich den Lohn für unentschuldigte Fehltage einbehalten. Wenn du dich sofort bei deinem Arbeitgeber krankgemeldet hast, wie du ja anmerkst und beim Arzt lediglich vergessen hast die Krankmeldung für diesen einen Tag mit ausstellen zu lassen, kann er dir auch nur die Bezahlung für diesen einen Tag verweigern.

Wenn du die Arbeitsunfähigkeit nicht mit der entsprechenden Bescheinigung nachweist,gelten die Fehlzeiten als unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz.

Und dafür kann man dann auch keine Entgeltzahlung erwarten.