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Krankmeldung Beim Arbeitgeber.

gefragt von Chrissi2708Chrissi2708 am 17.03.2009 um 9:52 Uhr

Guten Morgen... 1.) Wann muß eine Folge-Krankmeldung beim Arbeitgeber sein??? 2.) Muß ich meinem Arbeitgeber sagen woran ich erkrankt bin???

Für eure Antworten danke ich euch im vorraus...

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Arbeitgeber x 517 Kankmeldung x 2

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abiggi
beantwortet von abiggi am 17. März 2009 10:33
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Hilfreichste Antwort

Eine Folgemeldung muss abgegeben werden wenn auf dem Erstschein der letzte Tag anbricht. Also auf der Erstbescheinigung steht 20.03.-22.03. dann muss die Folgebescheinigung am 22.03 dem Arbeitgeber vorliegen. Um ganz sicher zu gehen, rufe am 22. 03. zusätzlich Deinen AG an um sicherzustellen, das er pünktlich Bescheid weiss. Deine Krankheit musst Du dem AG nicht sagen. (Hab selbst 16 Jahre im Personalbüro gearbeitet)

Kommentar von Laudia am 12. Mai 2009 14:37

Muß ich eigentlich zum Vertrauenarzt wenn das mein Personalchef sagt?Mein Personalchef möchte genaue Auskunft darüber was ich hatte. Ich war nämlich 2 Monate Krank.

Kommentar von E11293a311d1075fa28e6ecfb0912b9csmallabiggi am 17. August 2009 17:58

wenn Du keinen Betriebsunfall hast, dann kann Dir der Personalchef auch nicht vorschreiben, zu welchen Arzt Du gehst, und Du musst Ihm auch nicht sagen, welche krankheit Du hast. Wenn er Dir so kommt, dann sprich mal beim Betriebsrat vor, da bekommst Du 100pro Unterstützung


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anonym
beantwortet von Silberheim am 17. März 2009 09:54
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1.) umgehend 2.) nein


tommi36
beantwortet von tommi36 am 4. April 2009 21:25
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  1. so schnell wie möglich, 2. geht ihn absolut nichts an, deshalb gab es schon den größten Ärger.

favori
beantwortet von favori am 17. März 2009 09:57
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sobald du es weißt solltest du bescheid geben. und du musst es nicht sagen. bloß wenn er fragt solltest du ne antwort parat haben


anonym
beantwortet von duwieich am 17. März 2009 09:56
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krankmeldung gleich nach erhalt zuschicken

chef hat kein recht zuwissen was du hast bekommt auch keine auskunft vom arzt oder krankenkasse


Lorry
beantwortet von Lorry am 17. März 2009 09:56
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Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer ein Attest über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitnehmer muss eine neue Bescheinigung vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, als im Attest zunächst vorgesehen.

http://www.datentransfer24.de/Arbeitszeit-Sonntag.html

Woran du erkrankt bist, musst du selbstverständlich nicht sagen !


anonym
beantwortet von 20041991sexy am 17. März 2009 09:54
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ne musst du glaub ich nicht sagen, woran du erkrankt bist


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