Chrissi2708 am 17.03.2009 um 9:52 Uhr
Guten Morgen... 1.) Wann muß eine Folge-Krankmeldung beim Arbeitgeber sein??? 2.) Muß ich meinem Arbeitgeber sagen woran ich erkrankt bin???
Für eure Antworten danke ich euch im vorraus...

Eine Folgemeldung muss abgegeben werden wenn auf dem Erstschein der letzte Tag anbricht. Also auf der Erstbescheinigung steht 20.03.-22.03. dann muss die Folgebescheinigung am 22.03 dem Arbeitgeber vorliegen. Um ganz sicher zu gehen, rufe am 22. 03. zusätzlich Deinen AG an um sicherzustellen, das er pünktlich Bescheid weiss. Deine Krankheit musst Du dem AG nicht sagen. (Hab selbst 16 Jahre im Personalbüro gearbeitet)


sobald du es weißt solltest du bescheid geben. und du musst es nicht sagen. bloß wenn er fragt solltest du ne antwort parat haben
krankmeldung gleich nach erhalt zuschicken
chef hat kein recht zuwissen was du hast bekommt auch keine auskunft vom arzt oder krankenkasse

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer ein Attest über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitnehmer muss eine neue Bescheinigung vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, als im Attest zunächst vorgesehen.
http://www.datentransfer24.de/Arbeitszeit-Sonntag.html
Woran du erkrankt bist, musst du selbstverständlich nicht sagen !
ne musst du glaub ich nicht sagen, woran du erkrankt bist
Muß ich eigentlich zum Vertrauenarzt wenn das mein Personalchef sagt?Mein Personalchef möchte genaue Auskunft darüber was ich hatte. Ich war nämlich 2 Monate Krank.
wenn Du keinen Betriebsunfall hast, dann kann Dir der Personalchef auch nicht vorschreiben, zu welchen Arzt Du gehst, und Du musst Ihm auch nicht sagen, welche krankheit Du hast. Wenn er Dir so kommt, dann sprich mal beim Betriebsrat vor, da bekommst Du 100pro Unterstützung