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Krankmelden beim Arbeitgeber

gefragt von GruitenGruiten am 02.07.2009 um 12:51 Uhr

Was würde passieren, wenn sich jemand bei Arbeitgeber nicht krankmelden kann, da er z.B. einen schweren Unfall hatte und nicht in der Lage ist zu telefonieren oder jemand anderen zu beauftragen? Kann ja sein, dass diese person niemanden hat, der das für ihn erledigen kann.

Gilt in solch einem Fall auch dass es ein Kündigungsgrund ist wenn sich nicht unverzüglich krankgemeldet wird? Gibt es dafür Sonderregelungen?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 2. Juli 2009 13:47
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Natürlich ist das kein Kündigungsgrund. Das alles ließe sich im Ernstfall ja auch durch den Arzt, das Krankenhaus, die Polizei, usw. bestätigen.
Wenn er allerdings nach drei Tagen quietschfidel auftaucht und nur sagt, er hätte keine Möglichkeit gehabt, ohne dies belegen zu können, sieht es nicht so gut aus!


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 2. Juli 2009 12:51
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Wenn es nachweislich so ist, ist es kein Problem.


anonym
beantwortet von resy1964 am 2. Juli 2009 12:53
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Wenn er so krank ist, das er niemand beauftragen kann, muß er im Krankenhaus sein. Und die können ihm ja dann bestätigen, dass es vorher nicht ging. Aber was für eine Krankheit soll das sein, die anrufen oder einen anderen te. bitten dies zu tun.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 2. Juli 2009 12:54

nach einem Unfall ein Koma.

Kommentar von steffi12345 am 2. Juli 2009 12:56

@Wolpertinger dh für deinen kommentar

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 2. Juli 2009 12:57

gibt es in der Regel Angehörige,welche das übernehmen und ist er ein JOHN DOE,dann forscht die Polizei,alles ganz einfach!!!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 2. Juli 2009 12:53
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nein das ist kein kündigungsgrund,aber die eltern oder geschwister werden doch informiert vom krankenhaus da können die doch den arbeitgeber anrufen und bescheid geben und ne krankmeldung bringen

Kommentar von Annaberg am 2. Juli 2009 12:58

Sollte man meinen. In der Realität gibt es aber viele Fälle, in denen das nicht mal so klappt. Zum Verzweifeln.

Kommentar von Simple_avatar3smallGruiten am 2. Juli 2009 12:58

daher ja meine Frage was ist wenn es niemanden gibt der das übernehmen kann. Es gibt auch einige die allein leben und keine Eltern, Geschwiester etc in reichweite haben.


anonym
beantwortet von denniswi am 2. Juli 2009 12:53
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Der Arbeitnehmer hat sich unverzüglich, bzw sobald es ihm möglich ist, den AG über den Umstand und die voraussichtl. Dauer der AU zu informieren



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