Was würde passieren, wenn sich jemand bei Arbeitgeber nicht krankmelden kann, da er z.B. einen schweren Unfall hatte und nicht in der Lage ist zu telefonieren oder jemand anderen zu beauftragen? Kann ja sein, dass diese person niemanden hat, der das für ihn erledigen kann.
Gilt in solch einem Fall auch dass es ein Kündigungsgrund ist wenn sich nicht unverzüglich krankgemeldet wird? Gibt es dafür Sonderregelungen?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Natürlich ist das kein Kündigungsgrund. Das alles ließe sich im Ernstfall ja auch durch den Arzt, das Krankenhaus, die Polizei, usw. bestätigen.
Wenn er allerdings nach drei Tagen quietschfidel auftaucht und nur sagt, er hätte keine Möglichkeit gehabt, ohne dies belegen zu können, sieht es nicht so gut aus!
Wenn er so krank ist, das er niemand beauftragen kann, muß er im Krankenhaus sein. Und die können ihm ja dann bestätigen, dass es vorher nicht ging. Aber was für eine Krankheit soll das sein, die anrufen oder einen anderen te. bitten dies zu tun.
Wolpertinger am 2. Juli 2009 12:54 nach einem Unfall ein Koma.
@Wolpertinger dh für deinen kommentar
Masoud53 am 2. Juli 2009 12:57 gibt es in der Regel Angehörige,welche das übernehmen und ist er ein JOHN DOE,dann forscht die Polizei,alles ganz einfach!!!
nein das ist kein kündigungsgrund,aber die eltern oder geschwister werden doch informiert vom krankenhaus da können die doch den arbeitgeber anrufen und bescheid geben und ne krankmeldung bringen
Sollte man meinen. In der Realität gibt es aber viele Fälle, in denen das nicht mal so klappt. Zum Verzweifeln.
daher ja meine Frage was ist wenn es niemanden gibt der das übernehmen kann. Es gibt auch einige die allein leben und keine Eltern, Geschwiester etc in reichweite haben.
Der Arbeitnehmer hat sich unverzüglich, bzw sobald es ihm möglich ist, den AG über den Umstand und die voraussichtl. Dauer der AU zu informieren