Ich hatte bis Juni 2009 einen befristeten Arbeitsvertrag in der Altenpflege. Nun war ich seit Mitte Juni krankgeschrieben. Alle Bescheinigungen habe ich meinem Arbeitgeber vorgelegt. Ich hatte noch mehr als 40 Überstunden auf meinem Zeitkonto. Anstatt der Betrieb mir diese auszahlt, verrechnet er sie mit den Krankheitstagen, wo ich auf der Arbeit fehlte. Darf mein ehemaliger Arbeitgeber das? Wo kann ich mich hinwenden, wenn es nicht rechtens ist??

Nein, Krankheit darf da nicht verrechnet werden. Wende dich an den Betriebsrat.

Wieder typisch..Altenpflege,genausolche Gauner wie Zeitarbeit,es gibt Gesetze auch für die...darf er natürlich NICHT!Verklag ihn,sonst kommt er damit durch!
AlexGay am 15. Juli 2009 18:49 und das scheint typisch deutsch zu sein, immer gleich klagen statt erstmal z.B. mit dem Betriebsrat zu sprechen.
erweh am 16. Juli 2009 19:39 Erstmal ist das Quatsch und zweitens klingt mir Masoud nicht so typisch deutsch.
Masoud53 am 17. Juli 2009 13:25 du hast recht,ich bin schon wieder atypisch,mit blauen Augen und blonden Haaren und deutschen Pass und Geburts ort,was hat meine nATIONALITÄT MIT DER ANRWORT ZU TUN`???VERSTEHST DU DASS SELBST:::dEUTSCHER?!!!
Bei solchen Fragen stelle ich mir manchmal die Frage wofür wir in die Schule gehen - da wird nämlich nix über das Arbeitsrecht gesagt... Sowas ist nicht rechtens, aber wenn du nix machts wird dir keiner helfen.

absolutes NoGO.. sie müssen dir ja sogar Urlaubstage, an denen Du krank warst nochmal genehmigen.

nein das dürfen die nicht.Gehe erst mal zu deinem Chef und versuche das zu klären,am sonsten Betriebsrat,Gewerkschaft
ist natürlich absolut falsch, im Gegenteil, wenn Du im Urlaub krank bist -> kriegst Du die Tage wieder gutgeschrieben. Es kann nur sein, dass Dein AG eine Bescheinigung von Dir haben will, daß Du wieder arbeitsfähig bist. Und dann hast Du sogar noch Anspruch auf Auszahlung vom Resturlaub, den Du während der Krankheit nicht nehmen konntest, es sein denn, Du wußtest schon lange, dass Du gehst und hättest den Urlaub theoretisch früher nehmen können.

Wenn Du krank geschrieben bist, kann der AG diese Tage nicht mit Deinen Überstunden verrechnen, das ist zumindest unseriös!
erweh am 16. Juli 2009 19:41 Nein, ungesetzlich!

das darf er nicht. wenn du nicht arbeiten konntest würdest du krankengeld kriegen. und der betrieb kriegt auch was von einer versicherung, da der betrieb deine arbeitskraft verloren hat. Bei deinen fall würde er doppelt- abkassieren

Dass geht natürlich nicht.Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist,wende dich an den.
Ansonsten bleibt dir der Weg zu einem Anwalt für Arbeitsrecht nicht erspart.
Wenn du in der Gewerkschaft bist,sprich vorher mit denen,weil sie Vertragsanwälte haben.

Überstunden können nicht mit Krank verrechnet werden. Wird immer gern mal gebracht, verstößt aber gegen das Rech! (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch event. Sonntags oder Feiertagszuschläge fallen darunter) Da du schreibst bis Juni 2009 warst du dort beschäftigt, wird dir kein Betriebsrat (wenn es überhaupt einen gab) helfen. Das mit der Gewerkschaft, außer Rechtsschutz,kannst du dir auch klemmen. Wenn du AL bist, kannst du zum Amtgericht (BEACHTEN: Amtsgericht, nicht Arbeitsgericht, obwohl die zuständig sind!) gehen und Prozesskostenhilfe beantragen. Damit kannst du dann einen RA aufsuchen. Der hilft dir dann. Viel Glück!
So denn einer vorhanden, ansonsten Gewerkschaft.