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Krankheitsfall: Arbeitsamt Maßnahme mit Endgeldvariante, woher Geld bei Krankheit ?

gefragt von p4nix am 08.11.2009 um 21:58 Uhr

Huhu,

Ich war ALG2 Empfänger und habe vom Arbeitsamt eine 1 jährige Maßnahme bekommen mit einer sogenannten Entgeldvariante. Verdienen tue ich ein Gehalt von 800 Brutto. nach ungefähr 2 Monaten in der Firma gearbeitet habe wurde ich für 3 Wochen krank geschrieben.

Auf mein Lohnschein steht nun: Gehalt Oktober: unterbrechung 09. - 31.10 . sprich ich werde für den Zeitraum meiner Krankschreibung nicht Bezahlt. Habe bei meiner Krankenkasse angerufen und die fühlen sich nicht zuständig (seiden in den ersten 4 wochen der arbeit oder nach 6 wochen Krankheit aufgrund der gleichen diagnose).

Normal steht mir doch trotz Krankheit das nomale gehalt zu oder ? Woher bekomme ich nun den Rest betrag ? wieso wurde es nicht normal gezahlt ? liegt es daran das es eine Maßnahme ist ?

zusatzinfo: -Krankenschein Rechtzeitig abgegeben -kein unentschuldigter Fehltag -Rechtzeit bescheid gegeben usw. wie es sich gehört

vielen dank schonmal lg


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. November 2009 22:03
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Hilfreichste Antwort

Ja, bei der Entgeltvariante bist Du beitragspflichtig beschäftigt, es werden nur keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Also bekommst Du vom Arbeitgeber auch Dein Krankengeld. Spreche deswegen dort noch mal vor. Bei einem 1-Euro-Job bekommst Du bei Krankheit kein Geld, dass haben sie bestimmt verwechselt.


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anonym
beantwortet von redjojo am 8. November 2009 22:00
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Frag doch mal den Arbeitsberater vom Arbeitsamt, der dir die Stelle vermittelt hat.

PS. Was steht denn darüber in deinem Arbeitsvertrag ?

Kommentar von p4nix am 8. November 2009 22:04

Befristete Arbeitsstelle mit entgeldvariante ... wie ein 1 euro job NUR mit gehalt

Kommentar von redjojo am 8. November 2009 22:07

1-Euro-Jobber bekommen die Mehraufwandsentschädigung nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Bei der Entgeltvariante ??? Im Zweifelsfall müsste aber Arbeitslosengeld II den Betrag aufstocken. Deutschland lässt ja eigentlich keinen verhungern bzw. mit weniger als SGB II Grundsicherungsleistung leben.


anonym
beantwortet von gigulino00 am 8. November 2009 22:01
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Wer bezahlt Dich denn? Das AA oder die Firma? Fira MUSS 6 Wochen Lohnfortzahlung zu 100% erstatten, AA wahrscheinlichh nur die 66 bzw 63%, aber bei AU muss einer zahlen. Also, zuerst zum AG, dann zum AA.

Kommentar von p4nix am 8. November 2009 22:06

Bazhlen tut mich die Firma, und das netto gehalt wird mit ALg 2 verrechnet sprich ich bekommen dann noch paar euro vom Amt. Hat was mit dem Freibetrag irgendwie zu tuen


istie
beantwortet von istie am 8. November 2009 22:01
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Frag Deine Sachbearbeiterin bei der ARGE. Außerdem hast Du doch für diese Maßnahme einen Vertrag bekommen, da steht alles drin.


rivabella
beantwortet von rivabella am 8. November 2009 22:02
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Setze Dich morgen früh sofort telefonisch mit Deinem Sachbearbeiter von der Arge in Verbindung. Die müssten Dir weiterhelfen können !!!



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