Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeten Arbeitsvertrag

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  1. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann im Normalfall NICHT ordentlich gekündigt werden, es sei denn dies ist explizit im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 3 TzBfG.

  2. Wenn dies der Fall ist, kann ihr ordentlich gekündigt werden, sofern der Schwellenwert des § 23 KSchG von zehn Mitarbeitern beim Arbeitgeber NICHT erreicht ist, denn dann hat sie ohnehin keinen Kündigungsschutz (siehe: http://www.kuendigungsschutzrecht.com/der-kundigungsschutz/) und es kommt auf den Kündigungsgrund nicht an.

  3. Ansonsten wäre der ärztliche Eingriff natürlich kein wirksamer Kündigungsgrund. Das heisst nicht, dass ihr nicht gekündigt werden kann, aber eine ausgesprochene Kündigung könnte dann mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen werden.

Abseits der rechtlichen Beurteilung würde ich das Thema mit dem Arbeitgeber ansprechen, damit dieser sich rechtzeitig auf Fehlzeiten einstellen kann. Dann sollte bei einem normalen Arbeitgeber auch keine Kündigung wegen der Knie-OP folgen.

Viel Glück!

Wegen der Krankheit wird sie erst mal nicht gekündigt werden können, es kann aber durchaus sein, dass der Arbeitsvertrag dann einfach zum 30.09. ausläuft und dann einfach nicht verlängert wird.