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Krankheit und Feiertage bezahlen?

gefragt von sabine1908 am 04.11.2009 um 21:19 Uhr

Hallo,

mein Arbeitgeber hat vor ein paar Jahren die 6 Tagewoche eingeführt. Jetzt müssen wir für jeden Tag , auch SAmstags Uralub einreichen. Obwohl wir alle so gut wie nie 6 Tage arbeiten. Eigentlich nie Samstag. Die Arbeiszeit wird von Montag bis Freitag abgeleistet.

Naja, muß man wohl durch aber jetzt will er am Samstag keine Krankheit oder Feiertage bezahlen. WIe geagt, Uralub muß man für diesen Tag einreichen.

Ist das rechtens?


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anonym
beantwortet von mitterer am 5. November 2009 10:19
1x
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Eine 6-Tage Woche kann nicht "einfach so" eingeführt werden. Entscheidend ist Dein Arbeitsvertrag - normalerweise sollte dort stehen, ob eine 5- oder 6-Tagewoche vereinbart ist. Zumindest sollte die 6-Tage Woche aber irgendwo schriftlich vereinbart sein!

Ist eine 6-Tagewoche vereinbart, dann gilt

  • es muss nicht zwingend wirklich 6 Tage gearbeitet werden, es kann auch Einsatzpläne geben

  • Der Urlaubsanspruch ist auf 6-Tage-Woche zu berechnen (mindestens gesetzlich: 24 Tage bei 6-Tage-Woche, 20 Tage bei 5-Tage-Woche)

  • Natürlich ist dann auch jeweils für 6 Tage Urlaub zu nehmen. Das heisst: Beim Wechsel vom 5-Tage-Woche auf 6-Tage-Woche muss der Arbeitgeber 20% Urlaubsanspruch "draufschlagen", damit es keine Verschlechterung für die Arbeitnehmer ist! Hat sich bei der Einführung Euer Urlaubsanspruch verändert??? Wenn nein, dann hättet ihr der Einführung besser nicht zustimmen sollen...

  • Bei Feiertagen (und "Stundenabrechnung") ist das eine Grauzone. Bei wirklich festen Einsatzplänen ("Mittwoch immer frei") muss der AG einen Feiertag am Mittwoch nicht bezahlen. Wird aber doch immer wieder am Mittwoch gearbeitet, dann muss der AG hier die durchschnittliche Arbeitszeit ansetzen und bezahlen. Gleiches gilt für Krankheit.


critter
beantwortet von critter am 4. November 2009 21:21
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Das klingt mir aber nach total freier Interpretation deines Arbeitgebers. Habt ihr keinen Betriebsrat? Sonst frage mal bei der entspr. Gewerkschaft nach.


margitta1954
beantwortet von margitta1954 am 5. November 2009 13:12
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Meiner Meinung ist es nicht rechtens das Du für den Samstag Urlaub nehmen musst,denn soweit ich weiss gibt es das nicht mehr.Aber vielleicht gibt es in manchen Branchen sowas.Würde mich mal beim Arbeitsamt befragen.


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