DrLove am 19.02.2008 um 22:26 Uhr
wenn jemand erkrankt und sich beim amt krank meldet, werden die krankentage zur laufzeit des alg1-bezuges addiert, oder ist das persönliches pech?

Die ersten sechs Wochen Krankheit werden ganz normal weiter bei der ALG-Zeit angerechnet. Nach 6 Wochen stoppt die ALG-Zeit und es beginnt das Krankengeld zu laufen. Bezieht man also 3 Monate Krankengeld und wird dann wieder gesund, so hat man 3 Monate länger ALG.
Nach 6 Wochen Krankschreibung bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse und soweit ich weiß verlängert sich dadurch der ALG 1-Bezug.
DrLove am 19. Februar 2008 22:30 und bei nur zwei wochen krank, bleibt die laufzeit gleich?
Die bleibt gleich, weil ja nur für eine bestimmte Dauer ALG gezahlt wird.
Bellator am 19. Februar 2008 22:31 Sind ja nur 2Wochen ... da bekommste ja kein Krankengeld.

Man bekommt ja erst mal 6 Wochen alg weiter. Danach wird die Zeit angerechnet bzw. ''verschiebt'' sich der Anspruch.

Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, also Krankengeld beziehst, verlängert sich dein ALG1 um die Dauer des Bezugs vom Krankengeld. Dann mußt du einen neuen Antrag auf ALG stellen.
Bist du dir sicher, dass man einen neuen Antrag stellen muss? Wo steht das denn?
Im Begleitheft, das man eigentlich zu seinen Unterlagen mitbekommt.

Wenn Du Dich bei der Arbeitsagentur mit AU-Bescheinigung krank gemeldet hast, bekommst Du für 6 Wochen noch Arbeitslosengeld, danach Krankengeld. Wenn Du wieder arbeitsfähig bist, musst Du bei der Arbeitsagentur wieder einen neuen Antrag stellen. Für die Zeit, wo Du Krankengeld
beziehst, bist Du nicht vermittelbar. Diese Zeit kann Dir von der Arbeitsagentur nicht angerechnet werden.
Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden.
DrLove am 19. Februar 2008 22:57 dann spar ich mir den weg zum doc, wären nur max 2 wochen...
Frohnatur am 19. Februar 2008 23:06 Eine AU-Bescheinigung muss (wie beim Arbeitsgeber) innerhalb von 3 Tagen der Arbeitsagentur vorliegen.
Wenn Du nur ca. 14 Tage krank bist, würde ich mir die Lauferei auch nicht antun, weil es Dir nichts bringt.
Danke schonmal auf jeden fall... Weißt du auch ob, wenn ich ja dann ALG neu beantragen muß, dieses dann in der gleichen höhe ist wie bislang, oder wird es dann neu berechnet, also nach dem bisherigen ALG und dem Krankengeld?
Danke schonmal auf jeden fall... Weißt du auch ob, wenn ich ja dann ALG neu beantragen muß, dieses dann in der gleichen höhe ist wie bislang, oder wird es dann neu berechnet, also nach dem bisherigen ALG und dem Krankengeld?