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Krankheit und ALG II

gefragt von insolvenz09 am 26.06.2009 um 17:07 Uhr

Ich bin jetzt schon seit 4wochen krank geschrieben und werde wohl noch längere zeit krankgeschrieben bleiben. kann mir einer sagen wie es da bei ALG II ist gibt es da auch die 6wochen regel und wenn ja wo bekomme ich die differenz zum ALG II her?

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Krankheit x 3.449 ALG II x 232 länger als 6 Wochenkrank x 1

cathystraum
beantwortet von cathystraum am 26. Juni 2009 17:09
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Nein, da gibt es keine 6 Wochen Regel. Du bekommst weiterhin dein Geld von der ALG II Stelle. Aber Krankmeldung abgeben nicht vergessen.


anonym
beantwortet von Lissa am 26. Juni 2009 17:10
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Du bekommst das ALG 2 auch während der Krankheit weiter.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52294.krankheit.htm


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Juni 2009 17:08
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Es gilt die gleiche Regelung wie beim Arbeitsverhältnis. Die Differenz wird nicht ausgeglichen.

Kommentar von Lissa am 26. Juni 2009 17:12

Das gilt nicht beim Arbeitslosengeld 2, dieses wird weiter gezahlt, solange der Betreffende nicht dauerhaft erwerbsgemindert ist.

Alles andere wäre sinnlos, denn man bekommt ja auch ergänzend Arbeitslosengeld 2, wenn das Arbeitslosen- oder Krankengeld zu niedrig ist.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Juni 2009 17:16

Danke Lissa.


elenore
beantwortet von elenore am 2. Juli 2009 22:18
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Wer während seiner Arbeitslosigkeit krank wird, erhält zunächst das Arbeitslosengeld in voller Höhe vom Arbeitsamt weiter bezahlt. Um keine Schwierigkeiten wegen versäumter Termine zu bekommen, sollte die Krankheit aber trotzdem bei dem zuständigen Arbeitsamt gemeldet werden.

Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen direkt an die Agentur für Arbeit gesandt werden. Die Leistungen der Agenturen für Arbeit, egal ob Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld werden im Falle einer Krankheit für 6 Wochen weiter gezahlt.

Nach Ablauf dieser 6 Wochen werden die Leistungen mit dem Hinweis aufgehoben, einen Antrag auf Krankengeld zu stellen. Die Krankenkasse wird in diesem Fall durch das Arbeitsamt informiert. Damit ist der Leistungsbezug dann beim Arbeitsamt beendet.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit beendet ist und bereits Krankengeld bezogen wurde, muss eine erneute Arbeitslosmeldung und ein erneuter Antrag auf Arbeitslosengeld durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen, da durch das beziehen des Krankengeldes der Leistungsbezug beim Arbeitsamt aufgehoben wurde.

Wichtig ist, dass die erneute Antragstellung beim der Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag nach dem Wegfall Krankengeldbezuges erfolgt, also am ersten Tag nach dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sollte während der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit vorliegen, erhält man in diesem Falle nicht erst nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse, sondern ab dem Zeitpunkt ab dem die Arbeitslosigkeit eintritt.

Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ein Arbeitslosen-Krankengeld, welches genauso hoch ist wie das Arbeitslosengeld, jedoch einen entscheidenden Vorteil hat: Es mindert in diesem Falle nicht die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine lange Krankheit verlängert die Gesamtzeit, während der man Bezüge von der Agentur für Arbeit bekommt.


anonym
beantwortet von insolvenz09 am 26. Juni 2009 17:25
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ok, danke für eure antworten.

@cathystraum, die gelben scheine gehen immer gleich in die post ;)


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