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krankgeschrieben wegen mobbing

gefragt von Leys87Leys87 am 18.09.2009 um 13:06 Uhr

wer meine letzten fragen verfolgt hat, weiß was für probleme ich auf der arbeit hab...

jetzt war ich gestern beim arzt und als er mich fragte ob ich momentan viel stress habe, hab ich angefangen zu heulen und hab ihm das alles erzählt. er hat mich für eine woche krankgeschrieben, in der hoffnung, das die ihk innerhalb von einer woche das problem mit der firma löst. meine lehrerin meinte, das ich absoluten kündigungsschutz als azubi habe und ich mir keine sorgen machen brauche, aber meine gesundheit vorgeht und so wie ich momentan aussehe und leide, das hätte ja keinen zweck mehr. sie meinte auch, das es mit dem mobbing wahrscheinlich schlimmer werden könnte.

jetzt meine frage... die ihk weiß bescheid und ich soll montag morgen nochmal bei denen anrufen. das intensive gespräch wegen fürsorgeverletzung wollen sie auf jedenfall mit dem betrieb führen und den chef fragen, warum es ihn nicht interessiert das meine kollegin mir droht usw....

nur wie lange dauert sowas in der regel bis die ihk das geklärt hat? kann die ihk mich zur zweijährigen prüfung zulassen, obwohl der betrieb nein sagt? ich hab angst , wenn ich nach der krankschreibung wieder in den betrieb gehe, das wieder alles von vorne los geht....


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anonym
beantwortet von stl89 am 18. September 2009 13:09
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Grundsätzlich solltest du dich auf die ihk auf keinen Fall verlassen, habe ich nur schlechte Erfahrungen mit gemacht. Die beste Möglichkeit ist der Wechsel des Ausbildungsplatzes. Mein Bruder hat das selbe gemacht und bereut es nicht (wenn man davon absieht, dass er daher auch zu einer anderen Schule gehen musste und die wesentlich schlechter ausgestattet war).

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 18. September 2009 13:10

sehe ich leider auch so arbeit wechseln ... oder zurückschlagen ...


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 18. September 2009 13:11
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Das ist ein sehr komplexes Problem, das auf verschiedenen Wegen paralell gelöst werden muss. 1.) Rechtsweg über IHK, evtl. Arbeitsgericht. Das läuft schon und dauert seine Zeit. 2.) Mobbingopfer sind Menschen mit wenig Selbstbewusstsein bei gleichzeitig hoher Erwartungshaltung an sich selbst. Hier brauchst Du Unterstützung durch einen Psychologen, der Dir hilft, den richtigen Sichtwinkel zu erarbeiten und Dein Selbstbild zu stärken. 3.) Der Mobber ist selbst ein sehr unsicherer Mensch. Das ist nicht Dein Problem, sondern das der Kollegin. Du kannst lernen, Dich abzugrenzen und keine Angriffsfläche mehr zu bieten. Es ist erstaunlich, wie Angriffe dann aufhören. Mentaltraining, Kommunikationstraining helfen dabei. Viel Erfolg.


anonym
beantwortet von Lady5 am 21. September 2009 14:59
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Hallo, ich habe deine letzte mail gelesen und habe sie auch mal beantwortet Thema: Mobbing! Ich kann dich total verstehen und ich weiss was du für eine Hölle durch machst. DAs hat auch nicht mit Selbstbewusstsein zu tun, sondern man ist "OPFER " und egal was man macht , man ist und bleibt OPFER. Das Kind ist schon lange im Brunnen gefallen und ich höre schon wie du am schreien bist weil du nicht mehr rauskommst. DAs mit dem Arzt ist der erste richtige Schritt und der Arzt muss , wenn er sehr gut ist noch länger Krankschreiben. Weil das bestimmt nicht binnen von einer Woche geregelt ist. Was soll den da geregelt werden? Die Frau die das verusacht hat nur dann Hass auf den jenigen und egal was , die macht die fertig. Also ich würde ihr dermaßen den A...r..sch aufreißen, aber ich weiss , man hat die Kraft nicht, die ist weg. Aber du muss so viel Kraft haben und ihr dermaßen bescheid sagen und den Chef ( hoher hoher Chef) einen Brief schreiben. DAS du Mit IHK gesprochen hast und die Bescheid wissen. Versuch es durchzubringen , das du anstatt 3 Jahre 2 Jahre die Prüfung machen kannst. Sonst würde ich dir schwer raten , eine neue STelle zu suchen, ich weiss es ist verdammt schwer , aber mehr als versuchen kannst du nicht. Geh zum therapeuten , der kann dir auch helfen. Sag es aber bloss nicht der Hexe , sondern behalte es für dich. Ich drücke dir die Daumen.


AkitheDevil
beantwortet von AkitheDevil am 18. September 2009 13:07
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in der probezeit haste keinen kündigungsschutz

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 18. September 2009 13:07

wie kommst du drauf das ich in der probezeit bin? bin seit 1 1/2 jahren im betrieb

Kommentar von Simple_avatar2smallAkitheDevil am 18. September 2009 13:08

ja das steht da nicht und dein "wer meine letzten fragen verfolgt hat, weiß was für probleme ich auf der arbeit hab..." ..<- habs eben nicht berfolgt xD

Kommentar von Simple_avatar2smallAkitheDevil am 18. September 2009 13:08

ja das steht da nicht und dein "wer meine letzten fragen verfolgt hat, weiß was für probleme ich auf der arbeit hab..." ..<- habs eben nicht verfolgt xD


AkitheDevil
beantwortet von AkitheDevil am 18. September 2009 13:09
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naja auf jedn fall würd ich abwartn ich denke es dauert vllt 3-7 tage


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 18. September 2009 13:11
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Such dir einen anderen Betrieb. Dort kannst du die Ausbildung weitermachen. Die IHK kann dich auch nur dann zur Prüfung zulassen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wie schnell die IHK arbeitet ist unterschiedlich, aber vielleicht hättest du vor allem deinen Chef, deinen Mentor oder aber den Betriebsrat einschalten sollen. Wenn ich mich recht entsinne, hast du diese ja alle umgangen, was sicherlich nicht zur allgemeinen Freude beiträgt. Nu ruh dich aber erstmal was aus, gönn dir die Ruhe und warte mal ab, vor allem zeig dich gesprächsbereit.

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 18. September 2009 13:13

ich habe meinen chef 3-4 mal drauf angesprochen und ihn hat es nicht interessiert. und sie hat die cheffin schon auf ihre seite gezogen. deswegen bleibt mir ja nix anderes übrig als die ihk zu informieren. das hat mir meine vertrauenslehrerin und mein klassenlehrer auch bestätigt

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 18. September 2009 13:18

ja und betriebsrat??

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 18. September 2009 13:22

einen betriebsrat haben wir nicht

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 18. September 2009 13:31

hmm dann hast du eh richtig gehandelt mit der IHK (sorry bei uns heißt das AK jetzt kann ich mir vorstellen was du mit IHK meinst :) )


anonym
beantwortet von chicaBlue am 18. September 2009 13:14
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Du kannst deiner "Kollegin sagen, das du unter einem besonderen Kündigungsschutz stehst, da du Azubi bist. Sie hingeben hat nur den normalen 4 Wöchigen Kündigungsschutz. Ausserdem würdest du rausfinden beim wem sie als nächstes arbeitet und dann ihren neuen Chef anrufen und den aufklären, was für eine Person sie ist. Du bist nicht ihr Dienstmädchen oder Sklave. Jeder, ob Azubi, Geselle, oder Meister hat seinen Arbeitsplatz selbst aufzuräumen.


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 18. September 2009 13:17
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und dass du das gespräch mit dieser kollegin suchst?vielleicht in aufsicht des betriebsrates!sie mal konkret ansprichst was eigentlich ihr problem ist!? das kann schon wunder bewirken! vielleicht machst du etwas was sie stört (will damit nicht sagen das du schuld hast auf garkeinen fall) aber irgendwas was in ihren augen nicht korrekt ist!?behalte ruhe und erhol dich mal! versuch dein selbstbewustsein gegenüber dieser kollegin etwas aufzubauen und dann versuch mit ihr sachlich ein gespräch zu führen!

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 18. September 2009 13:18

das probier ich seit 6 monaten.... mittlerweile fälscht sie meine unterschrift und verspricht mir dafür zu sorgen das ich gekündigt werde

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 18. September 2009 13:20

und mit anwesenheit irgendeines "schlichters" sozusagen der sie mal in die schranken weist der auch was zusagen hat?vielleicht nicht der chef bzw chefin (oder) die verschließen da gerne mal die augen ... !?

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 18. September 2009 13:22

deswegen ja die ihk und meine lehrern will auch anrufen

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 18. September 2009 13:28

achso ok ja dann wird sich das ja eh hoffentlich richten! ich würde so lange im krankenstand bleiben bis das geklärt ist und ohne irgendjemanden würd ich dieser person echt nicht mehr gegenüber treten! schätze mal das kann schon ne woche dauern bis da was passiert!und sobald sie deine unterschrift fälscht schalt ich nen anwalt ein!ist urkundenfälschung und dann soll sie mal zahlen!vielleicht weiß sie dann dass sie sich mit der falschen anlegt (soll keine provokation zu einem rachefeldzug werden) aber das geht nun wirklich zu weit! aber wichtig ist jetzt mal deine gesundheit!ruh dich aus und unternimm was mit leuten die dir am herzen liegen und dich etwas ablenken und versuch nicht mehr daran zu denken! wie alt ist denn di kollegin ca wenn ich fragen darf so in unserem alter (du bist 22 kann das sein?) oder etwas älter schon??


GALLARIAOY
beantwortet von GALLARIAOY am 18. September 2009 13:27
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Wenn DU wegen mobbing krank geschrieben worden bist, zeigt dies nur, dass mit einiges nicht stimmen kann. Du scheinst offensichtlich kein Selbsvertrauen zu haben!? Deine fachlichen Fähigkeiten lassen auch zu wünschen übrig1? DU scheinst unfähig zu sein DICH zu stellen, und Rede und Antwort durchzustehen. WIR, die GALLARIAOY, waren auch mal in einem Betriebsleben eingebunden, nur gegen uns hat keiner gemobbt, und wenn jemand meinte, sich an nächst höherer Stelle über uns beschweren zu müssen, sriegen wir sofort darauf ein, und vorderten unser Gegenüber auf, sofort mit uns diesen höheren Vorgesetzen aufzusuchen, um zu klären, wer zu gehen hat. Wir wurden nicht gegangen, und bekamen auch keine Abmahnung, sondern höchstens eine gewisse Anerkennung. GALLARIAOY

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 18. September 2009 13:45

XD

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 19. September 2009 10:08

Was bedeutet XD? GALLARIAOY

Kommentar von A20ac76738b8c10939b9e87ce3153ef2smallOhmygod am 24. September 2009 15:09

Soso, Du wurdest nicht gegangen, in Deinem Profil steht aber: "aus meinem Berufsleben ausgeschieden worden mit einer Abfindungsrente". Außerdem ist die Fragestellerin nun einmal vielleicht in einer üblen Situation und nicht so stark. Davon abgesehen finde ich es ja ganz gut, sie zum Kampf aufzurütteln. Aber beantworte mir doch endlich mal, warum DU von Dir immer in der WIR-Form schreibst und diese merkwürdige Großschreibung. Teilt IHR Euch einen Gutefrage-Account oder sprichst DU immer von DIR so?

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 25. September 2009 06:27

Zutreffend ist, dass wir mit 47 Jahren von unserem Arbeitgeber gebeten wurden, das Haus zu verlassen. Damit könnten wir sie glücklich machen! Und als Dank wolle man uns glücklich machen. Und, wir einigten uns auf einen Abfindungsvertrag, der uns bis zu unserem Tod finanziel absichert. Heute sind wir pensionär. Wir, die GALLARIAOY< benutzen die WIR-Form, weil wir erkannten, dass wir zumindest aus zwei Anteilen bestehen, nämlich einem grobstofflich, sterblichen Anteil, und einem feinstofflichen Antei, der zumindest den menschlich, irdischen Tod nicht kennt. Und wenn wir z.B. DU, DICH usw. in Großbuchstaben schreiben, wollen wir nur unterstreichen, dass wir diese Person achten, so wie wir auch GOTT achten. GALLARIAOY

Kommentar von A20ac76738b8c10939b9e87ce3153ef2smallOhmygod am 25. September 2009 10:23

Danke Dir für die Erklärung (wie Du siehst benutze ich die normale Anrede-Großschreibung). Und das mit der Wir Form finde ich mißverständlich. Vorausgesetzt, es gibt den feinstofflichen Anteil: Ist denn der feinstoffliche Anteil der Gallariaoy aus dem doch recht irdischen Berufsleben "gegangen worden" oder nicht vielmehr Du persönlich...? Ich finde das daher etwas befremdlich, aber Danke für die Antwort.

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 1. Oktober 2009 12:24

Es mag für Dich etwas befremdent klingen, wenn wir, die GALLARIAOY, in der WIR-Form sprechen, wenn wir uns selbst meinen. Nur Tatsache ist, das jeder Mensch sich mindestens aus 2 Teilen zusammensetzt, nämlich einen grobstofflich sterblichen Teil, und einem Teil, der den menschlich, irdischen Tod nicht kennt. In Wahrheit setzen wir menschlich Irdischen uns aus vielen diversen Bewusstseinen zusammen, die oft sogar gegeneinander agieren. Uns, dem OY (unser Künstlername) wurde bewusst, dass wir in uns 3 Parts haben, nämlich unseren irdischen, sterblicher Körper, ein SEINchen, was den menschlich, irdischen Tod nicht kennt, und ein so genanntes GOTTbewusstsein, dass in der Vervollkommnung sein Zuhause hat. Wir danken DIR für Deine Kommentare, die uns sagen, dass DU hinterfragst, und nicht einfach übernimmst.GALLARIAOY


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