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Krankgeschrieben und Kündigung

gefragt von barthstefanie am 22.03.2007 um 13:54 Uhr

Welche Gründe gibt es gekündigt oder abgemahnt zu werden, wenn man krankgeschrieben ist? ich hatte eine Operation und bin noch bis Ende dieser Woche krankgeschrieben, mir geht es allerdings schon wieder sehr gut und der Arzt meinte, ich solle langsam meine Bauchmuskulatur wieder aufbauen. Wenn mich jetzt jemand im Sportstudio sieht, kann das Konsequenzen für mich haben?


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lachnieth
beantwortet von lachnieth am 22. März 2007 14:01
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Hast Du eine Kündigung bekommen, so such unbedingt sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht auf.
Mit welcher Begründung wurde gekündigt?
Der Aufenthalt im Sportstudio steht in direktem Zusammenhang mit Deiner Genesung und rechtfertigt mE keine Kündigung. Aber da ich nicht alle Fakten kenne, so kann ich nur den Gang zum Anwalt empfehlen. Viel Erfolg, Gruss Udo

Kommentar von barthstefanie am 22. März 2007 14:09

Nein ich wurde noch nicht gekündigt. Wollte nur wissen, ob es ein Kündigungsgrund wäre...


kaengel06
beantwortet von kaengel06 am 22. März 2007 14:03
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Die Bauchmuskulatur und alle anderen Muskeln sollten nach einer OP in einer Physiotherapie unter Anleitung aufgebaut werden. Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, gibt es keine Probleme, denn es dient ja deiner Genesung.


compu60
beantwortet von compu60 am 22. März 2007 14:05
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Du solltest dir das auch vom Arzt schriftlich bestätigen lassen und vieleicht reicht dann auch ein gespräch mit dem Arbeitgeber um das aufzuklären.


anonym
beantwortet von Rolfe am 22. März 2007 22:29
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Krankheit ist definitiv kein Abmahnungsgrund, weil Abmahnungen eine schuldhafte Pflichtverletzung voraussetzen. Ein Kündigungsgrund kann Krankheit sein, wenn der Arbeitgeber im Kalenderjahr mehr als die üblichen 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten musste, z.B. wenn der Arbeitnehmer mehrfach krank war und der Arbeitgeber mehrfach Lohnfortzahlungen leisten musste, die insgesamt über 6 Wochen hinausgingen. Aber selbst dann muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess nachweisen, dass die Lohnfortzahlungen so erheblich waren, dass sie geeignet sind, die Existenz des Unternehmens zu gefährden. Bei langandauernden Krankheiten kann es dem Arbeitgeber egal sein, wie lange der Arbeitnehmer krank ist, weil er ja nur einmal die 6 Wochen Lohnfortzahlungen leisten muss. Das könnte anders sein, wenn der erkrankte Arbeitnehmer wegen seines Spezialwissens nur schwer ersetzbar ist - insb. nur dadurch, dass man einen anderen Spezialisten auf diesem Gebiet einstellen könnte, aber nur, wenn man den erkrankten Arbeitnehmer entlässt, weil es finanziell anders nicht für die Firma erträglich wäre. Aber der Arbeitgeber wäre selbst in solchen Fällen verpflichtet, zunächst die Möglichkeit eines befristeten Arbeitsvertrages für den neu eingestellten Arbeitnehmer zu prüfen - vorausgesetzt, er kann einigermassen einschätzen, wie lange die Erkrankung dauert.


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