Hallo! Meine Mutter ist vor 4 Wochen ins Krankenhaus gekommen. Diagnose: Multiple Sklerose. Eine sehr teure Krankheit. Nun hat sich herausgestellt, das nach einem Rechtsstreit seit über einem Jahr keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind (Private Krankenversicherung). Sobald die Versicherung von dem Krankenhausaufenthalt erfahren hatte, hat sie meine Mutter rückwirkend gekündigt. Heute war ein Versicherungsmakler zu Besuch und hat uns erklärt das wir es bei der Gesetzlichen versuchen sollen. Kann man unter Umständen in die Gesetzliche wechseln? Meine Eltern sind zwar selbständig, aber auf dem Papier ist meine Mutter angestellt. Uns wurde gesagt das wir Beiträge nachzahlen müssen, soweit klar, aber er sprach auch von einer "Strafgebühr". Gibt es sowas? Wie es aussieht kommt sie wohl in den neuen Basistarif. Aber uns wurde gesagt, daß der erst gilt wenn wir ihn abschließen. Für die vergangen Monate ist meine Mutter nicht versichert und daher zahlt die Krankenversicherung den aktuellen Krankenhausaufenthalt nicht (geschätzte 10-20.000 Euro). Wir können uns das aber nicht leisten. Ist es richtig das meine Mutter jetzt keine Versicherung hat? Ich dachte mit der Gesundheitsreform muß man lückenlos versichert sein. Warum sollen wir nachzahlen, wenn sie für den Zeitraum angeblich nicht versichert ist? Wo kann man sich evtl neutral beraten lassen? Vielen Dank im Voraus.
Deine Mutter genießt weiterhin Versicherungsschutz bei der privaten. Jedoch nur bei einem Unfall oder akuten Schmerzen. Die Beiträge wird sie nachzahlen müssen! Danach wird sie in den Basistarif "gesteckt" und hat dann einen Beitrag von über 600€. Dumm gelaufen! Wenn deine Mutter jedoch angestellt ist, muss sie ja auch gesetzlich versichert werden! Sollten die Beiträge nicht abgeführt worden sein, wird auch hier eine Nachzahlung plus Strafe eingefordert werden.

es gibt eine krankenversicherungspflicht in deutschland! d.h. deine mutti ist in jedem fall versichert und das über den letzten anbieter! lg malli
Wenn Deine Mutter angestellt ist, besteht dann nicht sowieso eine versicherungspflicht ?
Außerdem gab es doch Neuerungen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sogenannte Pflichtversicherung für alle ?!
Beratungen vielleicht über einen Fachanwalt, Sozialverband, Ärztekammer oder eine andere Krankenkasse (die nicht betroffen ist).
Die Versicherungspflicht besteht seit 1.1.2009 für alle, soweit ich es verstanden habe.