Frage von sonnrise 27.01.2011

Krankenversicherung nachversichern?

  • Hilfreichste Antwort von RHWWW 28.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    um die Krankenversicherung hat man sich grds. selber zu kümmern.

    Vom 01.12. bis 07.12. bestand nach § 19 SGB V ein nachgehender Leistungsanspruch, d.h. man konnte die Versichertenkarte ohne Beitragszahlung benutzen (es war aber keine Versicherung!!). Daher beginnen am 08.12. erneut mindestens 18 Monate Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Man hätte zum 08.12. auch eine neue Krankenkasse wählen können (Frist 14 Tage).

    Wenn man die freiwillige Versicherung für diese Woche beantragt (Frist bis 28.02.2011), muss man 7/30 von ca. 144 Euro nachzahlen. Wenn man dann im Februar bei der Krankenkasse kündigt, endet die Mitgliedschaft zum 30.04.2011 (§ 175 SGB V).

    Gruß

    RHW

  • Antwort von banditin64 27.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo, genau genommen bist du durchgehend versichert. Auch während der Sperrfrist meldet dich die Agentur bei der KK an. Außerdem kommt hier noch der nachgehende Leistungsanspruch zum tragen 01.12.10 bis 31.12.10. Zusätzlich ist die Berechnung der DAK auch falsch. Ich kann dir nur raten einen Widerspruch einzulegen und ganz klar zu äußern, dass du einen nachgehenden Leistungsanspruch von 1 Monat hast und du während der Zeit bei ihnen krankenversichert bist. Ansonsten kannst du dir auch einen Versicherungsverauf aushändigen lassen, gehst damit zu der Kasse die du wählen möchtest und lässt dich dort noch einmal genau beraten und nimmst diesen Versicherungsverlauf mit.

  • Antwort von klara2005 27.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    DAK,das sind die Schlimmsten..Haste mal gesehen wat die an Webekosten ausgeben??Manchmal 60%mehr als im Vorjahr,aber wehe du hast was...

  • Antwort von sonnrise 28.01.2011

    Zum Thema ich bin ja selbst verantwortlich mich um Versicherungsschutz zu kümmern. Hätte ich denn mal bescheid bekommen dass ich nicht versichert bin hätte ich das schon gemacht. Habe ja auch erst Mitte Januar von der Sperrfrist erfahren.

    Nun gut das hat sich ja jetzt erledigt. Die neue Krankenkasse hat mir nen Tip gegeben, was laut DAK nicht möglich war. Nach nem bissl bösen Gespräch wars dann doch auf einmal möglich mir den Antrag auf Selbstversicherung ( oder so ähnlich ) zu zu schicken.

  • Antwort von gutefrage6781 27.01.2011

    wie kündigung zum zum 30.6.2012 gültig...zahl mal 3-4 monate keine beiträge, dann bekommste deine kündigung auch früher.-)

  • Antwort von derprinz81 27.01.2011

    Um sowas musst Du Dich schon selbst kümmern! Man darf KEINEN EINZIGEN TAG IM LEBEN OHNE KRANKENVERSICHERUNG SEIN! Auch nicht nur für 1 oder 5 Tage! Lieber schnell arbeitslos melden, um nicht ohne Versicherung dazustehen... Alles andere ist unverantwortlich!

  • Antwort von Felixie1 27.01.2011

    Am besten ist es,Du rufst bei der Krankenkasse selbst an und fragst nach.Denn dieses Wirrwarr,das Du hier geschrieben hast,entwirrt kaum einer.

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