Krankenversicherung nachversichern?
Hallo,
durch sau blöde umstände ( neue arbeit zum 1.12. zugesagt bekommen - alte zum 30.11. gekündigt - neue arbeit doch erst am 1.1. angefangen ) habe ich vom Arbeitsamt eine Sperrfrist von 7 Tagen bekommen. nun gut diese 80€ hätten zwar schon gut getan aber sind ja noch verschmerzbar, wenn man bedenkt dass sie mir ja auch eine Sperrfrist von 3 Monaten geben hätten können.Das Ganze ist auf den 20.1.2011 datiert, weil sich alles ein wenig hingezogen hat. So, jetzt wollte ich meine Krankenkasse wechseln bekommen von der DAK den Brief: blabla Kündigung ist zum 30.6.2012 gültig blabla. BITTE??? Bin ja seit 2006 bei den netten Herren die ja so gut mit dem Geld umgehen können, würde heißen 18 monate sind schon lang vorbei. Nach ewig langer rumtelefoniererei, weil sich ja keiner für mich zuständig fühlt, mal drauf gekommen dass ich während meiner Sperrfrist KEINE Krankenversicherung hatte. Seit dem 8.12. habe ich quasi eine neue Mitgliedschaft. So nun meine Frage. Ist denn das einfach so in Ordnung wenn mich niemand informiert dass ich keine KV hatte? Hätte nicht Arbeitsamt oder KV mal anrufen müssen und bescheid sagen dass ich mich selbst versichern muss? Kann ich da jetzt noch irgendwas machen, nachversichern oder ähnliches? Die paar Tage eben nachzahlen, damit ich von der DAK endlich wegkomme und zwar zum 1.4.11.
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Hallo,
um die Krankenversicherung hat man sich grds. selber zu kümmern.
Vom 01.12. bis 07.12. bestand nach § 19 SGB V ein nachgehender Leistungsanspruch, d.h. man konnte die Versichertenkarte ohne Beitragszahlung benutzen (es war aber keine Versicherung!!). Daher beginnen am 08.12. erneut mindestens 18 Monate Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Man hätte zum 08.12. auch eine neue Krankenkasse wählen können (Frist 14 Tage).
Wenn man die freiwillige Versicherung für diese Woche beantragt (Frist bis 28.02.2011), muss man 7/30 von ca. 144 Euro nachzahlen. Wenn man dann im Februar bei der Krankenkasse kündigt, endet die Mitgliedschaft zum 30.04.2011 (§ 175 SGB V).
Gruß
RHW
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Hallo, genau genommen bist du durchgehend versichert. Auch während der Sperrfrist meldet dich die Agentur bei der KK an. Außerdem kommt hier noch der nachgehende Leistungsanspruch zum tragen 01.12.10 bis 31.12.10. Zusätzlich ist die Berechnung der DAK auch falsch. Ich kann dir nur raten einen Widerspruch einzulegen und ganz klar zu äußern, dass du einen nachgehenden Leistungsanspruch von 1 Monat hast und du während der Zeit bei ihnen krankenversichert bist. Ansonsten kannst du dir auch einen Versicherungsverauf aushändigen lassen, gehst damit zu der Kasse die du wählen möchtest und lässt dich dort noch einmal genau beraten und nimmst diesen Versicherungsverlauf mit.
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DAK,das sind die Schlimmsten..Haste mal gesehen wat die an Webekosten ausgeben??Manchmal 60%mehr als im Vorjahr,aber wehe du hast was...
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Antwort von sonnrise 28.01.2011
Zum Thema ich bin ja selbst verantwortlich mich um Versicherungsschutz zu kümmern. Hätte ich denn mal bescheid bekommen dass ich nicht versichert bin hätte ich das schon gemacht. Habe ja auch erst Mitte Januar von der Sperrfrist erfahren.
Nun gut das hat sich ja jetzt erledigt. Die neue Krankenkasse hat mir nen Tip gegeben, was laut DAK nicht möglich war. Nach nem bissl bösen Gespräch wars dann doch auf einmal möglich mir den Antrag auf Selbstversicherung ( oder so ähnlich ) zu zu schicken.
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wie kündigung zum zum 30.6.2012 gültig...zahl mal 3-4 monate keine beiträge, dann bekommste deine kündigung auch früher.-)
Kommentar von Kunterbunt23Kunterbunt23 28.01.2011Stimmt nicht mehr. Es gibt seit 3-4 Jahren keinen Kassenausschluss bei Zahlungsverzug mehr. Nur ein Ruhen der Leistungen bei laufender Mitgliedschaft. Dieses Ruhen wird sogar bei Kasenwechsel auf die neue Kasse übertragen. Also keine gute Idee.
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Um sowas musst Du Dich schon selbst kümmern! Man darf KEINEN EINZIGEN TAG IM LEBEN OHNE KRANKENVERSICHERUNG SEIN! Auch nicht nur für 1 oder 5 Tage! Lieber schnell arbeitslos melden, um nicht ohne Versicherung dazustehen... Alles andere ist unverantwortlich!
Kommentar von blablablatadtblablablatadt 27.01.2011Bist du weinerlich, meine Güte.
Kommentar von derprinz81derprinz81 27.01.2011Und Du bist mehr als nur naiv...
Kommentar von Kunterbunt23Kunterbunt23 28.01.2011Nachversicherungsschutz von 1 Monat? Schon was von gehört? Also kann man bis zu einem Monat ohne KK sein, gilt dennoch als versichert.
Kommentar von derprinz81derprinz81 28.01.2011Du machst mir Spaß, die Nachversicherung gilt nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber - in diesem Fall hat ja der Arbeitnehmer selbst gekündigt (so lese ich es zumindest aus der Frage heraus). Leistungen der Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit
"Nachversicherungsschutz
Wenn Sie als Pflichtversicherter arbeitslos werden, haben Sie noch einen Monat Versicherungsschutz und Anspruch auf Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Danach empfiehlt sich eine freiwillige Weiterversicherung, wenn unklar ist, ob Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen werden."
Darum hätte er sich nach der Kündigung sofort als arbeitslos melden müssen, weil er KEIEN Versicherungsschutz hatte (vielleicht ist es Dir auch entgangen, aber in Deutschland haben wir mittlerweile eine Versicherungspflicht).
Wenn er entlassen wurde, dann hast Du mit der Nachversicherung recht.
Jedenfalls ist er allein dafür verantwortlich, ausreichend versichert zu sein.
Kommentar von Kunterbunt23Kunterbunt23 28.01.2011Du bist nicht korrekt informiert. Der Nachversicherungsschutz gilt bei jedem Ende eines Pflichtversicherungstatbestandes. Egal, wer das Arbeitsverhältnis kündigt, egal ob das Alg endet, egal ob eine befristete Rente (bei bestehender KVdS) ausläuft- immer nach Ende einer Pflichtversicherung greift der Nachversicherungsschutz. Wenn Du mir jetzt was anderes erzählst, mache ich und all meine Kollegen bei unserer täglichen Arbeit bei einer KK jahrelang alles falsch ;-)
Kommentar von tempic 30.01.2011Nein man ist in dem Monat nicht versichert, man hat nur einen Leistungsschutz...dass auch nur bei notwendigen sachen. Diese Zeit gilt nicht als Versicherungszeit!
Kommentar von Kunterbunt23Kunterbunt23 30.01.2011Gilt aber nicht als Versicherungslücke, wenns nur bis zu einem Monat ist und wird bei einer Versicherungszeitbestätigung immer mit angegeben. Und es werden alle Leistungen, wie in der "normalen" Versicherungszeit übernommen. Ganz sicher.
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Am besten ist es,Du rufst bei der Krankenkasse selbst an und fragst nach.Denn dieses Wirrwarr,das Du hier geschrieben hast,entwirrt kaum einer.
Kommentar von sonnrise 28.01.2011Schon mal bei der Krankenkasse angerufen um ein Wirrwarr zu entwirren? Die habens ja nicht besser gemacht, sonst hätte ich hier nicht nachgefragt ;) - KEINE Möglichkeit noch irgendwas zu schreiben/machen/sagen um früher von ihnen weg zu kommen - "Wir haben doch Prämien, da können Sie bis zu 130€ im Jahr zurück bekommen." ( Nach meiner Rechnung hat er das dann aufgegeben weil ich bei der neuen das gleiche bekomme und keine 96€ zahlen muss.) Mehr war da nicht rauszukriegen.
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Danke für den Stern!