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Krankenversicherung nach Scheidung - Kinder automatisch mitversichert?

gefragt von silvhei am 05.03.2009 um 20:09 Uhr

Vielleicht weiß ja jemand Bescheid: Die Frau muss sich nach der Scheidung, wenn nicht berufstätig, ja freiwillig versichern. Sind die Kinder in diesem Fall dann auch bei ihr familienversichert? Oder kommt eine Familienversicherung erst zum Tragen, wenn sie eine Beschäftigung annimmt und als "Berufstätige" krankenversichert ist?


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Gadenja
beantwortet von Gadenja am 5. März 2009 20:11
2x
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Die Kinder sind bei dem Elternteil versichert der über Einkommen verfügt. In dem Fall wohl beim Vater.

Kommentar von 43b35cca8fd3e99bf89273de8d17406csmallnissaja am 5. März 2009 20:13

Jiiep. So kenne ich es auch DH

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 5. März 2009 20:13

Reine Spekulation!

Kommentar von sssiimon am 30. September 2009 13:01

genau, die Kinder sind Mitversichert...

Kannst dich hier informieren http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html


Eifelmensch
beantwortet von Eifelmensch am 5. März 2009 20:10
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Ja, sind sie!

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 5. März 2009 20:11

NICHT Bei "freiwillig" = Privat versichert..

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 5. März 2009 20:12

sie hat nichts von privat geschrieben!


schildi
beantwortet von schildi am 5. März 2009 20:10
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erkundige dich bei der Krankenkasse


simikra
beantwortet von simikra am 5. März 2009 20:10
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ja, können aber auch weiterhin bei dir versichert werden


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 20:20
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Vor Scheidung: Die Kinder können bei jedem versichert sein, so lang keiner über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Dann müssen die kinder bis zu Scheidung bei diesem versichert sein. Nach Scheidung können Sie bei der Peson versichert sein, bei der die Kinder wohnen, also gemeldet sind.


anonym
beantwortet von Manic85 am 30. November 2009 11:35
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die Kinder können (haben gesetzlichen Anspruch bei-) zu beiden Ex-Ehepartnern- sofern diese leiblicher Vater/Mutter der Kinder sind (nicht selbstverständlich..)

Sofern dein Gatte noch Kontakt mit den Kindern hat, haben wird, haben darf - ich weiß ja jetzt die umstände der Scheidung nicht..ist ein Wechsel zur Mutter/ zu dir nur unnötiger Verwaltungsaufwand..da es auch keinen finanziellen Nachteil oder Vorteil durch Kinder in der Familienversicherung gibt..

Ist dein Ex-Gatte unzuverlässig (weil es schon immer wieder mal etwas Papierkram auszufüllen gibt...) und du wünschst keinerlei Kontakt mehr, dann sollten die Kinder wohl zu dir wechseln, was kein Problem darstellt..

wenn die Kinder "schon fast aus dem Haus sind", also sich eh um ihre eigene Post kümmern, dann kannst du auch sie mal fragen :) Eine Tochter möchte vielleicht eher das die Mutter die Frauenarztrechnungen bekommt ;)


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