Vielleicht weiß ja jemand Bescheid: Die Frau muss sich nach der Scheidung, wenn nicht berufstätig, ja freiwillig versichern. Sind die Kinder in diesem Fall dann auch bei ihr familienversichert? Oder kommt eine Familienversicherung erst zum Tragen, wenn sie eine Beschäftigung annimmt und als "Berufstätige" krankenversichert ist?
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Die Kinder sind bei dem Elternteil versichert der über Einkommen verfügt. In dem Fall wohl beim Vater.

Ja, sind sie!
NICHT Bei "freiwillig" = Privat versichert..
Eifelmensch am 5. März 2009 20:12 sie hat nichts von privat geschrieben!

ja, können aber auch weiterhin bei dir versichert werden

Vor Scheidung: Die Kinder können bei jedem versichert sein, so lang keiner über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Dann müssen die kinder bis zu Scheidung bei diesem versichert sein. Nach Scheidung können Sie bei der Peson versichert sein, bei der die Kinder wohnen, also gemeldet sind.
die Kinder können (haben gesetzlichen Anspruch bei-) zu beiden Ex-Ehepartnern- sofern diese leiblicher Vater/Mutter der Kinder sind (nicht selbstverständlich..)
Sofern dein Gatte noch Kontakt mit den Kindern hat, haben wird, haben darf - ich weiß ja jetzt die umstände der Scheidung nicht..ist ein Wechsel zur Mutter/ zu dir nur unnötiger Verwaltungsaufwand..da es auch keinen finanziellen Nachteil oder Vorteil durch Kinder in der Familienversicherung gibt..
Ist dein Ex-Gatte unzuverlässig (weil es schon immer wieder mal etwas Papierkram auszufüllen gibt...) und du wünschst keinerlei Kontakt mehr, dann sollten die Kinder wohl zu dir wechseln, was kein Problem darstellt..
wenn die Kinder "schon fast aus dem Haus sind", also sich eh um ihre eigene Post kümmern, dann kannst du auch sie mal fragen :) Eine Tochter möchte vielleicht eher das die Mutter die Frauenarztrechnungen bekommt ;)
Jiiep. So kenne ich es auch DH
Reine Spekulation!
genau, die Kinder sind Mitversichert...
Kannst dich hier informieren http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html