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Krankenversicherung: IKK - Nordrhein, Geld/Gehalt bei Krankheit ?

gefragt von p4nix am 04.11.2009 um 11:14 Uhr

Huhu,

ich bin bei der IKK - Nordrhein versichert und war nun 3 Wochen lang am Stück krankgeschrieben. Den kleinen zettel zum Arbeitgeber und den großen Zettel an die Krankenkasse wurde verschickt. Auf meinem Lohnschein steht nun natürlich das mir die 3 Wochen nicht bezahlt werden. (meine Arbeit ist eine Maßnahme vom Amt mit Entgeldvariante). Soweit ich weiss muss ich doch nun das Geld von der IKK also meiner Krankenversicherung bekommen oder ? was genau muss ich nun tuen ? wenn ich anträge ausfüllen muss gibt es die zum download im Internet ? wenn ja wo oder wie heissen diese ?

danke für eure antworten :) lg

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wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 4. November 2009 11:16
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Hilfreichste Antwort

Warum fragst Du nicht die IKK?

Normalerweise bezahlt der AG die ersten 42 Tage (6 Wochen) bei einer Erkrankung!


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anonym
beantwortet von quietprof am 4. November 2009 11:20
1x
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Da es eine Arbeitsmassnahme ist, erhälst Du kein Geld, sondern eine sog. Mehraufwandsentschädigung, auf die Du somit bei Krankheit logischerweise keinen Anspruch hast, wenn Du Arbeitsmassnahme und Amt hier richtig dargestellt hast.



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