Krankenversicherung für Frau und Kind von Soldat

5 Antworten

Hallo naddlG123,

besser wäre es gewesen, wenn du uns auch mitgeteilt hättest, wie Du krankenversichert bist (freiwillig oder Pflichtversichert).

Aber auch so kann ich dir die Möglichkeiten mal aufzeigen.

Dein Ehemann sollte sich bei einer PKV mit einer Pflegeversicherun incl. Anwartschaftsversicherung für die Krankeversicherung absichern, damit er später nach einer evt. Zeit als Berufsoldat als Versorgungsempfänger oder bei Ausscheiden aus dem Bundeswehrdienst während der Übergangsfrist (Studium/Ausbildung) privat versichern kann.

Die Ehefrau kann sich privat versichern mit einem Restkostentarif von 30 % (Über die Bundeswehr ist sie über die Beihilfe mit 70 % abgesichert) wenn sie keinerlei Einkünfte hat oder einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, wo sie aber nicht mehr als 17.000 € im Jahr verdienen darf.

Die Ehefrau sollte auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung abschließen, wenn sie zur Zeit noch in der GKV bleiben muss, wegen einer GKV-pflichtigen Tätigkeit.

Das Kind sollte über den Vater mit einem Restkostentarif in der PKV versichert werden (80 % Beihilfe). Darin sollte dann enthalten sein auch eine privatärztliche Versorgung im Krankenhaus, also 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung, sowie eine Kurtagegeldversicherung. Der Versicherungsschutz wäre auf jeden Fall viel besser als in der GKV.

Und wie bereits geschrieben wurde, ist in der privaten Krankenversicherung jede Person mit eigenständigen Tarifen versichert und für die Aufnahme müssen alle Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Der Beitrag in der PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand.  Das Einkommen spielt hier keine Geige.

Wenn noch Fragen bestehen einfach melden.

Gruß A.

Hallo, vielen dank für deine antwort. ich bin momentan beitragsfrei (durch die Elternzeit) pflichtversichert. das läuft aber in dem Moment aus indem ich kein elterngeld mehr erhalte, da ich keinen Arbeitgeber habe. muss mein mann die Beihilfe für meinen Sohn und mich dann bei der Bundeswehr beantragen? muss er das machen bevor oder nachdem wir die private Krankenversicherung angeschlossen haben? an welche Versicherungsgesellschaften kann ich mich da wenden (beispiele)? haben einen Vermögensberater aber habe nicht das Gefühl dass er sich in Sachen Bundeswehr auskennt. die Pflegeversicherung für meinen mann müssen wir auch noch abschließen aber möchte ja das richtige abschließen... leider habe ich was private Krankenversicherung anbelangt überhaupt keine Ahnung...

@naddlG123

Hallo,

beihilfeberechtigt bist du und dein Sohn automatisch. nachdem bei Soldaten manchmal auch eine Versetzung ins Ausland ansteht und dann die Angehörigen ja auch privat versichert werden müssten (ich gehe davon aus, dass Du und dein Sohn dann mitgehen) kann ich nur die DBV empfehlen. Denn diese zahlt als einzigste PKV die ortsüblichen Auslandssätze. Wenn dein Mann Mitglied im DBwV (Deutschen Bundeswehr Verband) bekommt ihr sogar noch einen Rabatt beim Vertragsabschluss.

Die wenigsten Versicherungsvermittler kennen sich mit der Absicherung von Zeit- und Berufssoldaten aus.

Wenn dein Mann beabsichtigt eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, soll er dies nicht bei einem Versicherungsvermittler, bzw. Versicherungsmakler tun, sondern nur bei einem Rahmenvertragsbeauftragten des DBwV, denn allein bei diesen Verträgen ist er im aktiven Bundeswehrdienst im Ausland auch abgesichert.

Also bitte auch nicht abschließen, wenn dies euer Vermögensberater empfiehlt.

Gruß A.

Hallo,

das Kind kann über die Mutter während der Elternzeit kostenlos über die Mutter in ihrer Krankenkasse familienversichert werden. Es fgibt nur eine Ausnahme, wenn all diese Punkte zeitgleich zutreffen:

- die Eltern sind verheiratet

- es ist ein gemeinames Kind

- der Ehemann ist nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (auch nicht als Anwartschaft)

- die Bruttoeinkünfte des Ehemannes liegen ab 1.4.2015 - auf ein Jahr hochgerechnet - höher als 54.900 Euro

Wenn alle 4 Punkte gleichzeitig vorliegen, ist für das Kind ein Extrabeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung zu zahlen. In der GKV liegt der Monatsbeitrag inkl. Pflegeversicherung bei ca. 165 Euro.  

Bei den Leistungen in der privaten Krankenversicherung sollte man besonders auf folgende Punkte achten:

- Hilfsmittel (welche Arten und Erstattungshöhe)

- Heilmittel (welche Arten und Erstattungshöhe)

- Psychotherapie (z.B. in der Pubertät)

- Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren)

- kieferorthopädische Behandlung (z.B. Zahnspange)

- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn der betreffende Elternteil und das Kind gesetzlich versichert sind.

Beiträge in der PKV sind immer für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.

.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166....

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Gruß

RHW

Meine Güte ist das alles kompliziert...

Ja, das ist leider so!

Wenn man sich für das Kind für eine PKV entscheidet, kann das Kind nur wieder in die GKV wechseln, wenn:

• einer der 4 Punkte wieder entfällt

• eine betriebliche Berufsausbildung begonnen wird

• ein Studium an einer dt. Hochschule begonnen wird

Wenn das Kind nach der Schule Beamtenanwärter oder Selbständiger wird, bleibt es ggf. lebenslang in der Privatversicherung.

Die Leistungen für die Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

 

Wenn die Ehefrau nach der Elternzeit Arbeitslosengeld bezieht oder als Arbeitnehmerin mehr als 450 Euro brutto verdient, ändert sich durch den Ehemann in der Bundeswehr nichts - weder an Ihrer  Krankenversicherung noch der des Kindes (solange die 4 Punkte oben nicht gleichzeitig zutreffen).

Wenn sie nur Hausfrau bzw. als Arbeitnehmerin maximal 450 Euro brutto verdient, kann sie zwischen GKV und PKV entscheiden. Die Bruttoeinnahmen beide Ehegatten werden dann addiert und dann halbiert. Pro Kind wird ein Freibetrag von 567 bzw. 945 Euro monatlich abgezogen. Der Beitragssatz zure Krankenversicherung beträgt ca. 15% und zur Pflegeversicherung 2,35%. Der Mindestbeitrag liegtt bei 165 Euro und der Höchstbeitrag bei ca. 353 Euro monatlich. Wenn der Ehemann normales Mitglied in der GKV bleibt, gelten für ihn 15% und 1,175% (Höchstbeitrag aber ca. 750 Euro, wenn die monatl. Bruttoeinnahmen über 4125 Euro liegen); er kann dann aber Ehefrau und Kinder (Anzahl unbegrenzt) kostenlos mitversichern.

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge). Viele Privatversicherungen versichern Kinder nur, wenn auch ein Elternteil beim gleichen Unternehmen versichert ist.

Vielleicht interessante Links (3x "w" ergänzen"):

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Online-Vergleichsportale haben oft ihre Tücken:

.wiwo.de/finanzen/kroetenwanderung-versicherungen-die-fiesen-tricks-de....

Bei pauschalen Aussagen "PKV ist besser" oder "GKV ist besser" sollte man immer sehr vorsichtig sein. Nicht nur jedes PKV-Unternehmen hat andere Leistungen, sondern auch die Tarife beim gleichen Unternehmen können sehr große Unterschiede aufweisen. Realistische Preisangaben über PKV-Beiträge sind kaum möglich, da die Wahl der einzelnen Tarifbausteine die Preise sehr deutlich beeinflussen kann (z.B. kieferorthopädische Behandlung und Reha).

Vor einer Entscheidung auch mit z.B. diesen Mlöglichkeiten beschäftigen:

- Scheidung

- Dienstunfähigkeit des Ehemannes

- Ende der Dienstzeit (danach z.B. Selbständigkeit oder Technikerschule)

- Erwerbsminderung der Ehefrau

....

Ein Wechsel aus der PKV in die GKV ist immer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich (die sich auch oft durch Gesetz noch ändern).

Am besten ganz in Ruhe bei Experten der PKV (Versicherungskaufleute und Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und bei Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte, Kaufleute im Gesundheitswesen) beraten lassen. Am besten immer über die Schwachstellen der anderen Versicherungsart informieren. Wenn jemand sagt, dass die Leistungen eines bestimmten PKV-Tarifs immer besser als die Leistungen der GKV sind, sollte man sich das ins ausführliche Beratungsprotokoll schreiben lassen.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

@RHWWW

Für den Soldaten selber gibt es vier Möglichkeiten:

1) nur eine Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen (Beitrag: 1,175% der Bruttoeinnahmen)

2) nur eine Pflegeversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen (Beitrag u.a. abhängig vom Alter und Gesundheitszustand)

3) Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. eimer Pflegeversicherung (Beitrag: ca. 50 Euro monatlich). Wenn er Angehörige kostenlos familienversichern (§ 10 SGB V) möchte, kann er die Anwartschaft jederzeit in eine teurere Vollversicherung umwandeln.

4) Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung inkl. einer Pflegeversicherung (Beitrag u.a. abhängig vom Alter und Gesundheitszustand)

Je nachdem, welche Variante er wählt, ist es nach Ende der Dienstzeit entscheidend, welche Krankenversicherung er wählen kann. Bei Variante 3 kann er auf jeden Fall in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.   

Katzenhai irrt leider. Dein Mann ist im Dienst des "Staates" ja, aber du musst dich entweder bei deiner bisherigen Krankenkasse weiterversichern. Dort wird, solltest du kein eigenes Einkommen mehr haben, die Hälfte des Einkommens deines Mannes, vorher jedoch gemindert um Freibeträge, zugrunde gelegt. Alternativ kannst du eine Restkostenversicherung für dich und das Kind bei einer privaten Krankenversicherung abschließen, da du über deinen Mann ebenfalls beihilfeberechtigt bist. Hier ist zu berücksichtigen, dass Vorerkrankungen von dir und deinem Kind ggf. beitragserhöhend sind und du Leistungen kaufst, d.h. nicht alles, was du bisher in der GKV hattest, ist in der privaten auch enthalten- es sei denn, du buchst es dazu. Auch beitragsfreie Zeiten während eines evtl. weiteren Elterngeldbezuges gibt es dort nicht.

Richtige Antwort.

@sassenach4u

Als mein Mann Beamter wurde, wurden mein Sohn und ich automatisch mitversichert. ( ich war nicht berufstätig )

Da Beamte ...Arzt u. Apotheke, vorstrecken, müssen alle Rechnungen zur Versicherung bei uns ( KVB )   geschickt werden, von der wir dann 80- 90 % erstattet bekommen. Den Rest trägt man selbst oder man  hat eine private Kranken- Zusatzversicherung abgeschlossen.

So war's bei mir.

@Katzenhai3

Das kommt mir sehr komisch vor, da Beamte immer PKV versichert sind und es dort keine Familienversicherung gibt.

Vermutlich hat dein Mann dich und euren Sohn dann zusätzlich versichert im Rahmen der Beihilfe.

@Apfelkind1986

Ich verstehe das nicht. Als mein Mann vom Angestellten in das Beamtenverhältnis überging, kam er automatisch in die PKV ohne etwas abzuschließen. Ebenso waren mein Sohn und ich mitversichert. Die KK-Karte ist auf den Namen meines Mannes ausgestellt und gilt für die ganze Familie.

@Katzenhai3

Hallo Katzenhai,

die Beihilfe der Bundeswehr und der Bundesbahn unterscheiden sich aber doch ein wenig.

Gruß Apolon.

 

@Katzenhai3

Da Beamte ...Arzt u. Apotheke, vorstrecken, müssen alle Rechnungen zur Versicherung bei uns ( KVB ) geschickt werden, von der wir dann 80- 90 % erstattet bekommen.

Als Bundesbahnbeamter hätte man aber auch den besseren Weg wählen können und zwar Absicherung mit Bundsbeihilfe  Beamter 50 % / Ehefrau 70 % / Kind 80 % und einer Restkostenversicherung über eine PKV.

So hat man den billigeren Weg gewählt und muss bei vielen Leistungen drauf zahlen. Und spätestens bei der Beendigung der Beihilfe für die Kinder hat man ein großes Problem, denn dann muss man für die Kinder eine andere PKV suchen, da der Versicherungsschutz bei der KVB nur für Beihilbeberechtigte möglich ist. 

@Apolon

@Apolon...... Das ist jetzt unser teures Problem.

Also Soldat ist dein Mann ja nicht Krankenversichert. Muß er ja auch nicht, weil er freie Heilfürsorge hat. Für Ehefrau gibt es die Möglichkeit, sich selbst und die Kinder pflichtzuversichern, so wie es jetzt der Fall ist. Wenn du aber nicht Versicherungspflichtig sein solltest, kannst du alternativ auch, da dein Mann Soldat ist, Beihilfeempfänger werden. Das ist aber nur zu 70%. Das heißt, du brauchtest noch ein private Versicherung, die die restlichen 30% abdeckt.

Hierbei bitte beachten, dass es in der PKV keine Familienversicherung gibt.

D.h. Mutter und Kind müssen jeweils einzeln versichert werden und beide zahlen.

@Apfelkind1986

D.h. Mutter und Kind müssen jeweils einzeln versichert werden und beide zahlen.

Nein - nur der Versicherungsnehmer zahlt !

@Apolon

Stimmt nicht. Das ist nur in der gesetzlichen KV so. In der privaten KV muss für jede Person extra bezahlt werden.

Bitte beachten:  Die Beihilfeberechtigung hängt nicht von einer privaten Krankenversicherung ab.

Dein Mann ist jetzt im Staatsdienst. Auch so bist du immer mitversichert.

So einfach ist das nicht im Staatsdienst. Den Anteil, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, muß man privat über eine Versicherung bezahlen, und zwar für jede Person extra, für die Ehefraz und jedes Kind.

Das ist falsch.

Bitte gerade bei solchen Themen keine falschen Antworten geben, weil es gefährlich wird, wenn sich die Fragestellerin darauf verlassen würde.

@Apfelkind1986

im Staatsdienst und dann ist die Frau mitversichert ? na schön wärs ja ;) ;) .......mein Mann ist bei der Bundespolizei (Freie Heilfürsorge) und da kann ich nicht so einfach bei ihm mitversichert werden.....schön wär es ja , ist aber leider nicht so ..........da ich nicht arbeite bin ich nun gesetzlich freiwillig versichert und das is nicht grade wenig was da zu zahlen ist ...

@XC600

Da ich chronisch krank bin, was mit immens hohen Kosten verbunden ist und wir immer zuzahlen müssen ( keine Zusatzkasse abgeschlossen haben ) hatte ich vor in die ges. Krankenkasse zu gehen. Wurde abgelehnt, weil ich ja bei meinem Mann versichert bin. Warum sollte ich etwas erzählen, was nicht stimmt ?

@Katzenhai3

@Katzenhai

Auch hier noch einmal - Du bist auf dem falschen Weg.

Alles was Du hier schreibst, bezieht sich nicht auf Beamte die privat krankenversichert werden, sondern nur auf Bundesbahnbeamte die Mitglied in der KVB (Krankenversorgung der Bundesbahn in Kassel) sind.

@Apolon

Ja, das stimmt. Mein Mann ist bei der DB. Ich wusste nicht, dass es mehrere Arten von Beamten gibt.

@Katzenhai3

Verschiedene Beamten gibt es ja auch nicht.

Nur die jeweiligen Beihilferechte unterscheiden sich. Allerdings haben die Bahn- und Postbeamten eine Besonderheit. Für diese gab es 2 Möglichkeiten entweder sich wie ein normaler Bundesbeamter mit Beihilfe und PKV zu versichern.

Oder über den jeweiligen Dienstherrn eine Beihilfeabsicherung kombiniert mit einer Zusatzabsicherung entweder über die KVB oder über die Postbeamtenkasse abzusichern.

@Apfelkind1986

Mein Mann und ich sind privat versichert und unser Sohn war es auch solange er studiert hat. Dafür haben haben wir für alle bezahlt. Mein Mann und ich sind noch nicht einmal bei der gleichen KV. Er zahlt seine und ich meine KV, völlig getrennt.