Ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und habe ihr eine Einzugsermächtigung erteilt somit gem. BGB aus einer Bringschuld eine Holschuld generiert. Inhalt der Einzugsermächtigung: " Die XXX hat dafür zu sorgen, dass die Beiträge rechtzeitig geleistet werden." Auf Grund eines ständig schwankenden Gehaltes und einer gewissen Oberflächlichkeit fiel mir nicht auf , dass der Beitrag seit 01.01.05 nicht mehr abgebucht wurde. Die Versicherung fordert jetzt ca. 20.000.- Euro für den vergangenen Zeitraum bis heute nach. Ist das rechtens und trifft mich die alleinige Schuld?
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Kann es sein, dass du durch eine "gewisse Oberflächlichkeit" vergessen hast, deiner Krankenkasse die jeweilige Einkommenshöhe mitzuteilen?
Und dass du viele ungeöffnete Briefe deiner Krankenkasse besitzt?
Seit 2005 keine Krankenkassenbeiträge bezahlt zu haben und das nicht bemerkt haben zu wollen, ist schon bemerkenswert .... dreist.

Ja.
Das muss man früher merken

mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, denn du bist auch Vertragspartner mit Rechten und Pflichten..
allerdings ist mir sehr suspekt, wieso auf einmal die Gesamtforderung kommt, da passieren noch ein paar andere Schritte im Vorfeld, du du geflissentlich negiert hast.. und Beiträge bzw. Risikoabgeltung gegen Geld bleiben immer deine Schuld..
es ist nichts vorher geschehen
Ja, ich versteh aber nicht, warum das jetzt erst kommt. Meine Versicherung war nach einem Monat da.... L.G.
dragon100 am 18. August 2008 00:04 Genau wie meine.lach
Da die Beiträge nicht bezahlt wurden müssen sie nachgezahlt werden - wundert mich aber, dass dies vorher keinem aufgefallen ist, die Krankenkassen sind doch da immer schnell, wenns ums Geldeinziehen geht....
dragon100 am 18. August 2008 00:10 Außer man/frau packt die Post dann weg.lol
Ne, da turnt dann jemand rum, der nicht in die Nachbarschaft gehört, noch nicht mal ein Mahnbescheid..... aber Er WILLLL unbedingt mit Dir sprechen. Muß Tage im Gebüsch gelegen haben.....Das kanns auch nicht sein. L.G.
durch meine Suche im WWW habe ich viele Fälle dieser Art gefunden

Das ist völlig rechtmäßig. Du galtst als dort krankenversichert. Selbst wenn einer mal nicht zum Zahlen kommt, hat er den garantierten Versicherungsschutz.