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Krankenversicherung fordert Beiträge nach

gefragt von city10 am 17.08.2008 um 23:56 Uhr

Ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und habe ihr eine Einzugsermächtigung erteilt somit gem. BGB aus einer Bringschuld eine Holschuld generiert. Inhalt der Einzugsermächtigung: " Die XXX hat dafür zu sorgen, dass die Beiträge rechtzeitig geleistet werden." Auf Grund eines ständig schwankenden Gehaltes und einer gewissen Oberflächlichkeit fiel mir nicht auf , dass der Beitrag seit 01.01.05 nicht mehr abgebucht wurde. Die Versicherung fordert jetzt ca. 20.000.- Euro für den vergangenen Zeitraum bis heute nach. Ist das rechtens und trifft mich die alleinige Schuld?


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anonym
beantwortet von Lissa am 18. August 2008 00:13
2x
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Kann es sein, dass du durch eine "gewisse Oberflächlichkeit" vergessen hast, deiner Krankenkasse die jeweilige Einkommenshöhe mitzuteilen?

Und dass du viele ungeöffnete Briefe deiner Krankenkasse besitzt?

Seit 2005 keine Krankenkassenbeiträge bezahlt zu haben und das nicht bemerkt haben zu wollen, ist schon bemerkenswert .... dreist.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 17. August 2008 23:58
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Ja.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 18. August 2008 00:05

Das muss man früher merken


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. August 2008 00:06
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mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, denn du bist auch Vertragspartner mit Rechten und Pflichten..

allerdings ist mir sehr suspekt, wieso auf einmal die Gesamtforderung kommt, da passieren noch ein paar andere Schritte im Vorfeld, du du geflissentlich negiert hast.. und Beiträge bzw. Risikoabgeltung gegen Geld bleiben immer deine Schuld..

Kommentar von city10 am 18. August 2008 01:25

es ist nichts vorher geschehen


Tonica
beantwortet von Tonica am 18. August 2008 00:03
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Ja, ich versteh aber nicht, warum das jetzt erst kommt. Meine Versicherung war nach einem Monat da.... L.G.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 18. August 2008 00:04

Genau wie meine.lach


Devilkater
beantwortet von Devilkater am 18. August 2008 00:06
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Da die Beiträge nicht bezahlt wurden müssen sie nachgezahlt werden - wundert mich aber, dass dies vorher keinem aufgefallen ist, die Krankenkassen sind doch da immer schnell, wenns ums Geldeinziehen geht....


Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 18. August 2008 00:10

Außer man/frau packt die Post dann weg.lol

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 18. August 2008 00:15

Ne, da turnt dann jemand rum, der nicht in die Nachbarschaft gehört, noch nicht mal ein Mahnbescheid..... aber Er WILLLL unbedingt mit Dir sprechen. Muß Tage im Gebüsch gelegen haben.....Das kanns auch nicht sein. L.G.

Kommentar von city10 am 18. August 2008 01:27

durch meine Suche im WWW habe ich viele Fälle dieser Art gefunden


Putze
beantwortet von Putze am 18. August 2008 00:22
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Das ist völlig rechtmäßig. Du galtst als dort krankenversichert. Selbst wenn einer mal nicht zum Zahlen kommt, hat er den garantierten Versicherungsschutz.


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