gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

32 

Krankenversicherung: Beitrag in der Zeitschrift der Stiftung Warentest

gefragt von pystypysty am 04.09.2007 um 15:28 Uhr

Hallo, als Selbständiger werde ich bei der BARMER ziemlich hoch eingestuft. "Richtig" in eine Private Krankenkasse zu wechseln kommt für mich nicht in Frage (Kind).

Jetzt stand in einer der letzten 3 Ausgaben der Zeitschrift Stiftung Warentest ein Artikel über eine "Mindestversicherung/Krankenversicherung",die wesentlich günstiger ist, als meine derzeitige Einstufung. Hat jemand den Artikel? Oder kennt den Inhalt?

Kennt sich vielleicht jemand auch ohne den Artikel aus: was kann ich tun, um die monatlichen Beiträge zu senken? Wie gesagt: ein Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung kommt nicht in Betracht! Danke!


Reply


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 4. September 2007 15:55
4x
Thumb_up

Hallo pysty.

Als Selbständiger wirst Du bei der von Dir genannten Krankenkasse und auch bei vielen anderen "freiwillig versichert".

Je nachdem, welche Leistungen und zusätzlichen "Features" Du dort mitversichern lässt und natürlich auch abhängig von Deinem letzten EKSt-Bescheid ermittelt die Krankenkasse Deinen Beitragssatz.

Wenn Du viel verdienst oder sehr viele besondere Sachen (wie Tagegeldversicherung ab dem 1. Krankheitstag) versichert hast, zahlst Du auch mehr. Das ist ein ganz einfaches Spiel.

In eine Private KV würde ich nie als Selbständiger wechseln.


anonym
beantwortet von conti73 am 4. September 2007 15:36
3x
Thumb_up

Du kannst beantragen, dass nur den Mindestbeitrag bezahlst, das geht auch bei der Barmer. Die Fachbegriffe sind: Höchstsatz (nach dem Du wahrscheinlich derzeit eingestuft bist) u. Mindestsatz (den Du künftig wählen wirst). Aber Du hast dann auch nicht mehr die gleichen Leistungen. Übrigens bist Du als Selbstständiger "freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert".

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 4. September 2007 15:50

Das mit dem Mindestbeitrag werde ich machen, jetzt ist mein Einkommen geschätzt worden, ich soll später meinen Einkommensteuerbescheid vorlegen.

Im Moment mache ich mir über die leistungen nicht viele Gedanken, es zählt (im Augenblick) leider nur das geld. Danke! Auch für den richtigen Ausdruck: freiwillig in der gesetzlichen KK !!


angel000
beantwortet von angel000 am 4. September 2007 15:29
1x
Thumb_up

wieso in eine ander private krankenversicherung.die barmer ist eine ersatzkasse und keine private. oder wie meinst du das?

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 4. September 2007 15:33

Mir wurde angeboten, bei der Barmer zu bleiben, OHNE die Privilegien der Privaten Krankenversicherung. Bleibt alles so, als wenn ich angestellt wäre, muss nur den Beitrag "selbst bezahlen". Der Beitrag ist einkommensabhängig. Ich könnte als Selbständiger ja auch in eine andere Private wechseln, das möchte ich allerdings nicht. Hoffe, du verstehst mich, die KV ist nicht so unbedingt mein Steckenpferd!

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 5. September 2007 19:36

jo denke schon, alles nicht so einfach


Wauzzy
beantwortet von Wauzzy am 4. September 2007 23:17
1x
Thumb_up

Selbständige: Selbstständige mit niedrigen Einkommen die gesetzlich versichert sind sollten zum 1. April Ihren Krankenkassenbeitrag neu berechnen lassen. Da ab 1. April das fiktive Mindesteinkommen, das zur Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge von Selbständigen herangezogen wird, von 1.837,50 auf 1.225 Euro sinkt. Diese Maßnahme kann schlechtverdienende Selbständige um bis zu 100 Euro im Monat entlasten. Quelle: www.krankenkassenratgeber.de

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 5. September 2007 09:16

DAS ist es!! VIELEN Dank! Jetzt gleich ein Schreiben an die Barmer fertigmachen! KLASSE! DANKE!!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.