Josephine1986 am 23.06.2009 um 22:46 Uhr
Hallo ihr Lieben, ich weiß schon seid drei Wochen das ich Schwanger bin,vorletzten Donnerstag musste ich meine Arbeit anrufen und mich krank melden weil mir durch die ss kotzübel war.Am Freitag ging ich zum Frauenarzt und die Schwangerschaft wurde bestätitgt und hat mir ein Krankenschein ausgehändigt rückwirkend zum Donnerstag ausgestellt aber am Freitag.So am Freitag habe ich auch gleich meiner Vorgesetzten bescheid gesagt das ich Krankgeschrieben und Schwanger bin weil ich im Gesundheitswsen bin und dann nicht mehr arbeiten darf,sie sagte sie gäbe es am Montag der Chefin weiter.So am Dienstag bekamm ich aber die Kündigung (bin in der Probezeit).Und nach der Frage WARUM sagte man mir das ich meinen KS zu spät abgegeben habe.....Aber man muss doch inerhalb von 3 Werkstagen abgeben das währe Samstag,Montag und Dienatag...Dienstag bekamm ich schon die Kündigung.Mir selber ist es schon klar das sie mich gekündigt haben wegen der Schwangerschaft werde da auch vors Arbeitsgericht gehen aber ist den überhaupt eine Kündigung möglich aufgrund des zuspäten abgebens.Konnte ihn erst am Donnerstag abgeben weil ich durch die Kotzerei nicht ausm Haus kam...Hoffe ihr könnt mir Rat geben........

in der probezeit kann man kündigen ohne eines grundes

http://www.frag-einen-anwalt.de/ Künndigung-in-der-Probezeit-trotz-Schwangerschaft Mutterschutzgesetz

Entgegen anderer Aussagen:
Auch in der Probezeit gilt der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.
bitmap am 23. Juni 2009 23:00 Hier ein Anwalt dazu: http://kURL.de/obuf

Das mit dem Arbeitsgericht kannst Du Dir schenken, gerade im Gesundheitswesen und Einzelhandel musst Du den Krankenschein immer sofort abgeben (steht meist im Vertrag oder wurde mündlich mitgeteilt) und die werden Dir viele Versäumnisse in Deiner Arbeit nachweisen und deshalb übernehmen die Dich nicht. Wer wird denn auch in der Probezeit schwanger? Das ist ein ganz schlechtes Timing.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.
bitmap am 25. Juni 2009 22:43 Man hat auch in der Probezeit Kündigungsschutz bei Schwangerschaft.
Du hättest Deine Krankmeldung auf jeden Fall am Freitag abgeben sollen. Du warst doch beim Arzt und hättest das dann sofort machen sollen

da hat kathymaus recht....so blöd das auch klingt......

du wirst nicht weit kommen vorm Gericht... in der Probezeit darf dich jeder ohnen einen winzigen Grund kicken!!
Josephine1986 am 23. Juni 2009 22:53 ich weiß das man in der Schwangerschaft einen Kündigungsschutz hat auch ind der Probezeit
also 1. in der Probezeit kann einem gekündigt werden ohne jegliche Angabe von Gründen. 2. die werden ihnen bestimmt nicht schriftlich gegeben haben, dass die Abgabe des Krankenmeldescheins die Ursache der Kündigung ist, kein Arbeitgeber gibt einen Grund an, wenn er in der Probezeit kündigt, das ist Quatsch, siehe oben. 3. Der Krankenmeldeschein hätte durchaus schon am Freitag beim Arbeitgeber sein könne, oder 4. Du liebe Zeit, wer wird denn in der Probezeit schwanger?
Josephine1986 am 23. Juni 2009 22:58 ist nunmal ein Wunschkind,probieren es schon seid Jahren
Liebe737 am 23. Juni 2009 23:18 bist ja auch alt genug dafür...und ..deutschland braucht kinder

hmmmmmm du solltest dann vielleicht doch mit einem anwalt darüber reden...wobei wenn du jetztt terror machst werden die dich noch mobben im betrieb...
aber nicht wegen einer Schwangerschaft.
ja natürlich..wegen allem!! ist doch gesetzlich rechtlich.
ob die nu die n grund sagen oder nicht spielt keine rolle. gekündigt und fertig
dafür heißt es ja probezeit..man ist nur in probe...noch garnicht fest eingestellt... denen passte es nicht...wobei ich nicht weis ob es da nicht noch einen mutterschutz gibt aber glaube ich nicht...ich finde es trotzdem ne schweinerei von denen...nur verständlich...grad angefangen und schon schwanger kommt nicht so gut
dafür heißt es ja probezeit..man ist nur in probe...noch garnicht fest eingestellt... denen passte es nicht...wobei ich nicht weis ob es da nicht noch einen mutterschutz gibt aber glaube ich nicht...ich finde es trotzdem ne schweinerei von denen...nur verständlich...grad angefangen und schon schwanger kommt nicht so gut
Auich wenn die Antwort die meisten Daumen hat, sie ist trotzdem falsch.
ne ist sie nicht. man kann in der probezeit ohne grund kündigen! von beiden seiten
Man hat auch in der Probezeit Kündigungsschutz bei Schwangerschaft.
-> http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm
-> http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm
ok hab mich geirrt. sorry^^