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Krankenschein zu spät abgegeben,Kündigungsgrund?(Bitte hört euch meine Story an)

gefragt von Josephine1986Josephine1986 am 23.06.2009 um 22:46 Uhr

Hallo ihr Lieben, ich weiß schon seid drei Wochen das ich Schwanger bin,vorletzten Donnerstag musste ich meine Arbeit anrufen und mich krank melden weil mir durch die ss kotzübel war.Am Freitag ging ich zum Frauenarzt und die Schwangerschaft wurde bestätitgt und hat mir ein Krankenschein ausgehändigt rückwirkend zum Donnerstag ausgestellt aber am Freitag.So am Freitag habe ich auch gleich meiner Vorgesetzten bescheid gesagt das ich Krankgeschrieben und Schwanger bin weil ich im Gesundheitswsen bin und dann nicht mehr arbeiten darf,sie sagte sie gäbe es am Montag der Chefin weiter.So am Dienstag bekamm ich aber die Kündigung (bin in der Probezeit).Und nach der Frage WARUM sagte man mir das ich meinen KS zu spät abgegeben habe.....Aber man muss doch inerhalb von 3 Werkstagen abgeben das währe Samstag,Montag und Dienatag...Dienstag bekamm ich schon die Kündigung.Mir selber ist es schon klar das sie mich gekündigt haben wegen der Schwangerschaft werde da auch vors Arbeitsgericht gehen aber ist den überhaupt eine Kündigung möglich aufgrund des zuspäten abgebens.Konnte ihn erst am Donnerstag abgeben weil ich durch die Kotzerei nicht ausm Haus kam...Hoffe ihr könnt mir Rat geben........


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Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 23. Juni 2009 22:48
5x
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in der probezeit kann man kündigen ohne eines grundes

Kommentar von linda76 am 23. Juni 2009 22:49

aber nicht wegen einer Schwangerschaft.

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 23. Juni 2009 22:50

ja natürlich..wegen allem!! ist doch gesetzlich rechtlich.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 23. Juni 2009 22:52

ob die nu die n grund sagen oder nicht spielt keine rolle. gekündigt und fertig

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 23. Juni 2009 22:54

dafür heißt es ja probezeit..man ist nur in probe...noch garnicht fest eingestellt... denen passte es nicht...wobei ich nicht weis ob es da nicht noch einen mutterschutz gibt aber glaube ich nicht...ich finde es trotzdem ne schweinerei von denen...nur verständlich...grad angefangen und schon schwanger kommt nicht so gut

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 23. Juni 2009 22:54

dafür heißt es ja probezeit..man ist nur in probe...noch garnicht fest eingestellt... denen passte es nicht...wobei ich nicht weis ob es da nicht noch einen mutterschutz gibt aber glaube ich nicht...ich finde es trotzdem ne schweinerei von denen...nur verständlich...grad angefangen und schon schwanger kommt nicht so gut

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Juni 2009 23:03

Auich wenn die Antwort die meisten Daumen hat, sie ist trotzdem falsch.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 24. Juni 2009 17:46

ne ist sie nicht. man kann in der probezeit ohne grund kündigen! von beiden seiten

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Juni 2009 22:40

Man hat auch in der Probezeit Kündigungsschutz bei Schwangerschaft.

-> http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm

-> http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 29. Juni 2009 19:47

ok hab mich geirrt. sorry^^


mops09
beantwortet von mops09 am 23. Juni 2009 22:48
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http://www.frag-einen-anwalt.de/ Künndigung-in-der-Probezeit-trotz-Schwangerschaft Mutterschutzgesetz


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. Juni 2009 22:53
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Entgegen anderer Aussagen:

Auch in der Probezeit gilt der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

-> http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Juni 2009 23:00

Hier ein Anwalt dazu: http://kURL.de/obuf


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 23. Juni 2009 22:49
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Das mit dem Arbeitsgericht kannst Du Dir schenken, gerade im Gesundheitswesen und Einzelhandel musst Du den Krankenschein immer sofort abgeben (steht meist im Vertrag oder wurde mündlich mitgeteilt) und die werden Dir viele Versäumnisse in Deiner Arbeit nachweisen und deshalb übernehmen die Dich nicht. Wer wird denn auch in der Probezeit schwanger? Das ist ein ganz schlechtes Timing.


anonym
beantwortet von Reanne am 23. Juni 2009 22:50
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Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Juni 2009 22:43

Man hat auch in der Probezeit Kündigungsschutz bei Schwangerschaft.

-> http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm

-> http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 23. Juni 2009 22:48
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Du hättest Deine Krankmeldung auf jeden Fall am Freitag abgeben sollen. Du warst doch beim Arzt und hättest das dann sofort machen sollen


anonym
beantwortet von linda76 am 23. Juni 2009 22:49
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zum Anwalt gehen.


Liebe737
beantwortet von Liebe737 am 23. Juni 2009 22:49
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da hat kathymaus recht....so blöd das auch klingt......

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Juni 2009 23:12

''da hat kathymaus recht.''

Nein, hat sie nicht.

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 23. Juni 2009 23:17

sondern?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Juni 2009 23:22

Siehe Antwort von bitmap am 23. Juni 2009 22:53


Meepo
beantwortet von Meepo am 23. Juni 2009 22:50
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du wirst nicht weit kommen vorm Gericht... in der Probezeit darf dich jeder ohnen einen winzigen Grund kicken!!

Kommentar von 082e0d0692298fbf0b554db9046f26b3smallJosephine1986 am 23. Juni 2009 22:53

ich weiß das man in der Schwangerschaft einen Kündigungsschutz hat auch ind der Probezeit

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 23. Juni 2009 22:54

dann sag mir mal woher du das weisst..wäre mir neu, sowas.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Juni 2009 23:02

Siehe Antwort + Kommentar von bitmap 22:53 Uhr und 23:00 Uhr.


anonym
beantwortet von crohnie2 am 23. Juni 2009 22:54
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also 1. in der Probezeit kann einem gekündigt werden ohne jegliche Angabe von Gründen. 2. die werden ihnen bestimmt nicht schriftlich gegeben haben, dass die Abgabe des Krankenmeldescheins die Ursache der Kündigung ist, kein Arbeitgeber gibt einen Grund an, wenn er in der Probezeit kündigt, das ist Quatsch, siehe oben. 3. Der Krankenmeldeschein hätte durchaus schon am Freitag beim Arbeitgeber sein könne, oder 4. Du liebe Zeit, wer wird denn in der Probezeit schwanger?

Kommentar von 082e0d0692298fbf0b554db9046f26b3smallJosephine1986 am 23. Juni 2009 22:58

ist nunmal ein Wunschkind,probieren es schon seid Jahren

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 23. Juni 2009 23:18

bist ja auch alt genug dafür...und ..deutschland braucht kinder


Liebe737
beantwortet von Liebe737 am 23. Juni 2009 23:19
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hmmmmmm du solltest dann vielleicht doch mit einem anwalt darüber reden...wobei wenn du jetztt terror machst werden die dich noch mobben im betrieb...


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