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Krankenschein - was passiert, wenn ich den KS nicht an die KK schicke?

gefragt von anonym09anonym09 am 05.06.2009 um 9:16 Uhr

Einen Krankenschein bekommt der Arbeitgeber, einen bekommt die Krankenkasse.

Was, wenn ich den für die Krankenkasse nicht wegschicke?

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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 5. Juni 2009 09:18
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Hilfreichste Antwort

Ich habe das auch regelmäßig vergessen, und es blieb ohne Konsequenzen. Interessant wird es erst, wenn diese Krankheit länger andauert und die Lohnfortzahlung ausfällt. Denn dann muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen und braucht dafür lückenlose Belege vom 1. Krankheitstag an.

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 5. Juni 2009 09:20

Danke für eure Antworten :-)))


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anonym
beantwortet von hexenrw am 5. Juni 2009 09:18
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denke die können dann die kosten nicht übernehmen da sie ja nichts davon wissen.... wegen der abrechnung

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 5. Juni 2009 09:18

genau...

Kommentar von Chaosladysteffi am 5. Juni 2009 09:19

das denke ich auch. ggf. musst du die rechnung dann selber zahlen, wenn der arzt die rechnung an die KK schreibt.


anonym
beantwortet von LostinIreland am 5. Juni 2009 09:17
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mir ist noch nichts passiert und ich hab das in 10 jahren vielleicht einmal gemacht


ehlers
beantwortet von ehlers am 5. Juni 2009 09:25
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Du verwickst deinen Anspruch auf Krankengeld bei länger krankheit.


anonym
beantwortet von newcomer am 5. Juni 2009 09:17
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der Arbeitgeber wird dich "freundlich" dazu auffordern

Kommentar von LostinIreland am 5. Juni 2009 09:18

bekommt das der arbeitgeber überhaupt mit?

Kommentar von newcomer am 5. Juni 2009 09:19

wenn irgendwelche Kosten entstehen, fragen sie ggf. beim AG an, ob krankmeldung vorliegt. Der AG müsste dann seine Ausgabe kopieren und einreichen


anonym
beantwortet von banditin64 am 7. Juni 2009 18:08
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Hat dein AG Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung durch die KK bekommst du das erste Problem. Nicht selten fürht dies dazu, dass dein AG dir die Lohnfortzahlung verweigert. Bist du länger als 42 Tage krank kann die KK und das wird sie auch, die Krankengeldzahlung wegen fehlender Mitwirkungspflicht nicht vornehmen. Erst wenn alle Krankenscheine da sind beginnt die KK mit der Zahlung, aber erst mit dem Tag an dem alles vollständig vorliegt. Die Zeit davor muss sie nicht nachzahlen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. Juni 2009 10:10
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Im schlimmsten Fall, bei einer längeren Erkrankung wird man seinen Anspruch auf Krankengeld teilweise verlieren. Die Krankenkasse zahlt ab dem 43. bei gleicher Erkrankung. Die 42 Tage davor müssen aber auch nachgewiesen sein. Und der AG stellt nach 42 Tagen die LFZ ein.


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 5. Juni 2009 09:21
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Der Arbeitgeber bekommt dann von der Krankenkasse kein Geld. Allerdings habe ich das in meinem Leben auch schon so einige male vergessen bzw. viel zu spät abgeschickt (nach einem halben Jahr oder so, weil ich ihn dann erst wiedergefunden habe) und es blieb bisher immer ohne KOnsequenzen... allerdings ging es da meist auch nur um 1-3 Tage... Wenn man länger krank geschrieben ist so 1-2 Wochen, könnte das ggf. schon wieder anders aussehen. Aber da habe ich keine Erfahrungen.

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 5. Juni 2009 09:39

Nochmal danke für die Antworten.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 5. Juni 2009 10:08

Der Arbeitgeber bekommt von der Krankenkasse sowieso kein Geld! Für was auch?


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