anonym09 am 05.06.2009 um 9:16 Uhr
Einen Krankenschein bekommt der Arbeitgeber, einen bekommt die Krankenkasse.
Was, wenn ich den für die Krankenkasse nicht wegschicke?
Wer hat Erfahrungen gemacht?

Ich habe das auch regelmäßig vergessen, und es blieb ohne Konsequenzen. Interessant wird es erst, wenn diese Krankheit länger andauert und die Lohnfortzahlung ausfällt. Denn dann muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen und braucht dafür lückenlose Belege vom 1. Krankheitstag an.
denke die können dann die kosten nicht übernehmen da sie ja nichts davon wissen.... wegen der abrechnung
Candyandie am 5. Juni 2009 09:18 genau...
das denke ich auch. ggf. musst du die rechnung dann selber zahlen, wenn der arzt die rechnung an die KK schreibt.
mir ist noch nichts passiert und ich hab das in 10 jahren vielleicht einmal gemacht
Du verwickst deinen Anspruch auf Krankengeld bei länger krankheit.
der Arbeitgeber wird dich "freundlich" dazu auffordern
bekommt das der arbeitgeber überhaupt mit?
wenn irgendwelche Kosten entstehen, fragen sie ggf. beim AG an, ob krankmeldung vorliegt. Der AG müsste dann seine Ausgabe kopieren und einreichen
Hat dein AG Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung durch die KK bekommst du das erste Problem. Nicht selten fürht dies dazu, dass dein AG dir die Lohnfortzahlung verweigert. Bist du länger als 42 Tage krank kann die KK und das wird sie auch, die Krankengeldzahlung wegen fehlender Mitwirkungspflicht nicht vornehmen. Erst wenn alle Krankenscheine da sind beginnt die KK mit der Zahlung, aber erst mit dem Tag an dem alles vollständig vorliegt. Die Zeit davor muss sie nicht nachzahlen.

Im schlimmsten Fall, bei einer längeren Erkrankung wird man seinen Anspruch auf Krankengeld teilweise verlieren. Die Krankenkasse zahlt ab dem 43. bei gleicher Erkrankung. Die 42 Tage davor müssen aber auch nachgewiesen sein. Und der AG stellt nach 42 Tagen die LFZ ein.

Der Arbeitgeber bekommt dann von der Krankenkasse kein Geld. Allerdings habe ich das in meinem Leben auch schon so einige male vergessen bzw. viel zu spät abgeschickt (nach einem halben Jahr oder so, weil ich ihn dann erst wiedergefunden habe) und es blieb bisher immer ohne KOnsequenzen... allerdings ging es da meist auch nur um 1-3 Tage... Wenn man länger krank geschrieben ist so 1-2 Wochen, könnte das ggf. schon wieder anders aussehen. Aber da habe ich keine Erfahrungen.
anonym09 am 5. Juni 2009 09:39 Nochmal danke für die Antworten.
RBMannheim am 5. Juni 2009 10:08 Der Arbeitgeber bekommt von der Krankenkasse sowieso kein Geld! Für was auch?
Danke für eure Antworten :-)))