jacobi06 am 12.03.2008 um 11:16 Uhr
Habe zum erstenmal eine"Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" in der Hand. Auf der Rückseite ist einiges auszufüllen, ...
Was ist aber gemeint mit:
() keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
() Anspruch auf Entgeltfortzahlung für ___ Tage
???
Das ist ganz einfach. Wenn der Arbeitgeber bei Krankschreibung zur Pflege eines Kindes, keinen Lohnabzug vornimmt, zahlt die Kasse nicht. So kenne ich es jedenfalls. Dann bekommst Du den Ausfall bei der Arbeit von der Kasse ersetzt. Da es unterschiedliche Möglichkeiten gibt,(wie z.B. Lohnfortzahlung Sonderurlaub bezahlt) muß die Kasse es anfragen. Auch die Leute bei der Kasse helfen Dir gerne dabei.L.G. Nordi

Du hast einen Anspruch auf Entgeldfortzahlung, also ein Kreuzchen. Dann hast Du als Alleinerziehende/r einen Anspruch auf 20 Krankentage oder als Verheiratete/r 10 jeweils für den Ehepartner, wobei sich diese übertragen lassen können mit Einverständnis beider Arbeitgeber und der jeweiligen Krankenkasse (alles schriftlich beantragen) und einreichen bei der eigenen Krankenkasse des Beantragenden.
jacobi06 am 12. März 2008 11:27 Danke!

du hast doch Anspruch auf Entgeltforzahlung, also dort den Haken machen...falls du ganz normaler Arbeitnehmer bist
andreas48 am 12. März 2008 11:17 für 42 Tage
jacobi06 am 12. März 2008 11:26 Danke!
42 Tage? Kind und ich zusammen? Hatte nur mal was gehört das 20 Tage für Junior mir zustehen.
justika am 12. März 2008 11:30 Man kann z.B. im öffentlichen Dienst 2 Tage Sonderurlaub für die Pflege eines nahen Angehörigen beantragen. Ansonsten steht es einem natürlich immer frei unbezahlt Urlaub zu nehmen bzw. zu beantragen beim Arbeitgeben.

Moment mal...
Das Ding heißt doch: 'Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes'
Bist Du Arzt, oder wieso willst Du da irgendetwas ausfüllen???
Ist das denn nicht Aufgabe der Krankenkasse, hier auf der Rückseite Notizen zu machen?
jacobi06 am 12. März 2008 11:24 mir wurde von Arzt gesagt!!! "Kopie von der vorderseite an den AG, rückseite ausfüllen und an die Kasse schicken!"
Ich frag hier nicht aus lange weile, sondern um Rat zu bekommen, ...
sender am 12. März 2008 14:00 Ich habe lediglich die erste Seite ergoogeln können.
Die Angaben in Deiner Frage sind zu dürftig, als dass ich Dir etwas anderes sagen könnte.
Es will sich mir auch nicht erschließen, dass Du angeben könntest, dass Du Anspruch auf Entgeldfortzahlung hast. Da könnte ja jeder kommen und irgendetwas eintragen? - Das ist unlogisch, dass Du da etwas einzutragen hättest.
Aber bitte: niemand zwingt Dich, über das nachzudenken, was ich schreibe. Ist Deine Entscheidung.
sender am 12. März 2008 14:06 http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/bmv-ae/bmvae-2.pdf
Seite 64, Muster 21.
jacobi06 am 12. März 2008 14:08 Weist du überhaupt welchen Schein ich meine? Oder besser mustest Du diesen schon mal bei der Kasse einreichen?
Naja, ist auch egal, denn es gibt zum Glück nette Leute die gleich wußten um was es geht (siehe justika, nordi und andreas48). Aber Danke für Dein Interesse, ...
sender am 12. März 2008 15:25 Du hast die Überschrift Deines Scheines präzise angegeben. Es wird nur den einen geben.
Wenn Du meinst, dass andere Leute netter sind, nur weil Du denkst, sie antworten, was Dir besser gefällt, dann kommentiere meine Antworten bitte nicht mehr.
Vielen Dank für Deine Zeit.
jacobi06 am 12. März 2008 16:10 Es ging in meiner Frage lediglich darum,was die zwei anzukreuzenden Stellen bedeuten, und im gegebenfalls anzukreuzen ist, denn scheinbar gibt es ja Leute die sich aus eigener Erfahrung damit auskennen. Und hier gehts mir nicht um gefallen oder nicht gefallen der Antworten, sondern um Antworten mit denen man was anfangen kann!
Das googeln brachte mich auch nicht weiter, auch Dein link leider nicht, aber nochmal Danke für Deine Mühe.

Außerdem, was Verdienst, usw. angeht, wird das auch nicht selbst ausgefüllt, sondern vm AG bescheinigt!
jacobi06 am 12. März 2008 11:27 Was willst du mir mit Deiner Antwort sagen???
RBMannheim am 12. März 2008 11:30 Dass ein Krankengeld als Lohnersatzleistung normalerweise prozentual vom Lohn oder Gehalt berechnet wird und die Höhe dieses Entgeltes vom Arbeitgeber zu bescheinigen ist!
jacobi06 am 12. März 2008 11:34 Das ist aber kein Krankenschein für mich, sondern für mein Kind, und ich betreue es in diesem Fall und da will die Kasse schon Angaben haben, ... Warum auch immer?!?
justika am 12. März 2008 11:45 Wegen der Bezahlung für diese Zeit, sonst bekommst Du kein Geld, weil die Krankenkasse für diese Tage einspringt!
RBMannheim am 12. März 2008 12:22 Außerdem wird man in manchen Tarifbereichen auch für die Betreuung kranker Kinder unter 12 Jahre für 2-3 Tage bezahlt von der Arbeit freigestellt. Sicher wird die Kasse wollen, daß diese Möglichkeit ausgenutzt wurde!
justika am 12. März 2008 11:29 Aber nicht auf dem Krankenschein. Da sind nur 1 Kreuzchen und die Angabe auf die Anzahl der Krankentage, die noch zu entgelten sind einzutragen und die Kontonummer für die Einzahlung anzugeben!!!!
geh am besten zu deinem arbeitgeber der kann dir bestimmt helfen beim ausfüllen