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Krankenschein

gefragt von bilo78 am 31.03.2008 um 8:57 Uhr

Hallo! Ich wurde an meinen Fuss operiert,worauf ich dann 6 wochen krankgeschrieben war.Der Arzt meinte, wenn wieder irgendwas sein sollte, solle ich wieder zu ihm! Nun, hab immernoch etwas probleme mit dem fuss aber ich wollte trotzdem arbeiten gehn.und was ich auch ein paar tage tat!jetzt hab ich wieder so schmerzen am fuss,so das ich wenn ich paar std. laufe wide anfang zu humpeln.jetzt ist meine befürchtung, wenn ich zum arzt gehe, würde er mich dann wieder krankschreiben!ist ja richtig dann aber würde ich dann nich probleme bekommen,zumindesten mit der lohnfortzzahlung? .manche sagen, wenn ich dazwischen wieder gearbeitet habe,darf ich wieder krankgeschrieben


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 31. März 2008 09:01
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Statt der Lohnfortzahlung bekommst Du dann Krankengeld. Dein Fuß ist aber allemal wichtiger als Lohn oder Krankengeld, da kannst Du Dir nämlich einen dauerhaften Schaden holen, wenn Du das nicht richtig ausheilen lässt. Gute Besserung.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 31. März 2008 09:03
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Nein, nur, wenn zwischen der ersten Krankschreibung und der zweiten mindestens ein halbes Jahr liegt. Aber dann wird ja auch von der Krankenkasse Krankengeld gewährt.

Aber was hilft das denn? Wenn es noch nicht geht, dann sieh erst mal zu, dass du wieder auf die Beine kommst. Was nutzt es dir, wenn du es nun verschleppst und dann in ein, zwei Monaten richtig lange ausfällst? Dann hast du erst recht ein Problem mit der Lohnfortzahlung.

Mit ein bisschen Glück und guten Zureden musst du ja auch nicht mehr krankgeschrieben werden sondern vielleicht reichen ja auch andere therapeutische Maßnahmen. Das wirst du aber nie wissen, wenn du nicht rechtzeitig zum Arzt gehst.

Gute Besserung!


Quandt
beantwortet von Quandt am 31. März 2008 09:06
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Da hier ein und derselbe Grund für die Arbeitsunfähigkeit vorliegt, gilt die Kausalität, d.h., es wird so getan, als ob der Versuch der Arbeitsaufanhme nicht stattgefunden hat. Das Krankengeld ist direkt von der Krankenkasse zu beziehen. ;-)


Moltobene
beantwortet von Moltobene am 31. März 2008 09:15
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da es die selbe Krankheit wäre gibt es nach 6 Wochen Lohnfortzahlung jetzt Krankengeld


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 31. März 2008 09:40
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Entweder man ist so krank, dass man nicht arbeiten kann - dann geht man ungeachtet der 6 Wochen zum Arzt! Oder man ist es nicht, dann geht man arbeiten - und gut is!





Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 31. März 2008 10:58
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  1. Einen "Krankenschein" gibt's schon seit Jahren nicht mehr; Du meinst bestimmt "Krankmeldung".
  2. Die 42 Tage Lohnfortzahlung und anschließender Krankengeldanspruch werden von der Krankenkasse pro Jahr für die gleiche Krankheit gerechnet. Der AG hat darauf keinen Einfluß, weil er i.d.R. nicht die Krankheit erfährt ( krank ist krank - und Schluß ). Der AG erhält diesbezüglich eine Mitteilung der Krankenkasse.
    Du siehst also, dass es keine Rolle spielt, wie oft Du zwischendurch wieder gearbeitet hast.
    Es gibt ja Krankheiten, die sich sogar über Jahre hinziehen bzw. dauern. Da wird auch pro Jahr wieder das Krankengeld neu berechnet.
    Genauere Informationen erhälst Du allerdings bei Deiner Krankenkasse.
    Frag die doch einfach.
Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. März 2008 11:13

Wenn wir schon genau sein wollen:

  • das heißt ''Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung'', nicht ''Krankmeldung''

  • die Entgeltfortzahlung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und was du dazu schreibst, stimmt auch nicht so pauschal mit dem ''pro Jahr'' http://tinyurl.com/28scr2


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