Krankenkassenwechsel rückgängig machen - Wie lange?

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Hallo,

bis zum Ende der Kündigungsfrist kann man sich noch umentscheiden.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der endgültig gewählten Krankenkasse vorliegen hat. Man sollte auch alle Beteiligten (alle Krankenkassen und den Arbeitgeber) von der endgültigen Wahl informieren. Man kann auch den Versicherungsantrag zurückziehen und bei der bisherigen Krankenkase bleiben.

Vielleicht helfen diese Links bei der Wahl der Kasse:

http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenListe.gkvnet

.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Produktfinder-Gesetzliche-Krankenkassen-Die-beste-Kasse-fuer-Sie-1801418-1801419/

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

um Spekulationen zu umgehen würde ich bei der Krankenkasse nachfragen oder im Internet nach Kündigungsfristen schauen.