Kisler am 06.07.2009 um 22:13 Uhr
Ich bin Student und seit kurzem nicht mehr bei der Krankenkasse familienversichert. D.h. ich müsste mich bei der Krankenkasse selbst als Mitglied versichern. Nun habe ich aber vor kurzem ein Praktikum begonnen (was der Grund ist, dass ich mich nohc nicht dort als Mitglied angemeldet habe) und bin für diese Praktikum ganz normal als Arbeitnehmer versichert und zahle wie ein normaler Arbeiter Steuern und Sozialabgaben. Nun wollte ich wissen, ob ich mich nun trotzdem als Mitglied bei der Krankenkassen anmelden muss oder durch meine Lohnzahlung bereits Krankenkassenbeiträge bezahle und so automatisch bei denen als Mitglied registriert bin?
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wenn du nicht mehr fam vers. bist, dann bist du pflichtvers. und musst auch eine KK haben, und die bei deinem AG angegeben haben...

Wenn du Sozialversicherungsbeiträge zahlst aus dem Entgelt deines Praktikums dann bist du auch versichert! Schau mal auf deiner Abrechnung, was als Krankenkasse angegeben ist. Wenn du keinen Nachweis gegenüber deinem Ag erbringst wo du versichert bist, dann kann er dich anmelden wo er mag! Wenn du dann woanders hinmagst musst du mit deinem AG reden, ob er das macht (er is nicht verpflichtet, es zu korrigieren). Den Studentenbeitrag zahlst du nur wenn du keine vorrangige Versicherung hast (in dem Fall is die über die Beschäftigung vorrangig)

Ohne ein Haufen Fragen stellen zu wollen. Wenn Du Dich eben richtig ausgedrückt hast, muss Dich Dein AG innerhalb kürzester Zeit (je nach Branche) krankenversichern.
Bisher wurde eine Grundfrage nicht geklärt, deren Beantwortung für deine Frage entscheidend ist. Handelt es sich um ein in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum? Nach deinem Kontext nicht. In diesem Falle bestände nämlich Versicherungsfreiheit in allen SozVers.Zweigen. Da aber Sozialbeiträge abgezogen werden, kann es sich nur um RV-Beiträge handeln. Das muss sich aus der Lohnabrechnung ergeben. Das bedeutet aber, dass keine KV besteht, da Werkstudenten dort versicherungsfrei sind. Also tritt Versicherungspflicht in der Studenten KV ein. Deshalb bei der KK nachfragen, die zuletzt die Familienversicherung durchgeführt hat.
Hier noch zusätzliche Infos zur Sozialversicherung von Praktikanten: http://www.versicherungswissen.org/Studenten/PraktikantenundSozialversicherung.html
2 beiträge zahlen ist nicht richtig aber das mußt du mit der krankenkasse klären
Dein Arbeitgeber verlangt normalerweise deine Kassenzugehörigkeit, denn er muss ja die Abgaben dorthin überweisen. Also solltest du wissen, ob du bereits versichert bist. Du bist jedenfalls dazu verpflichtet und musst dir eine Kasse suchen.
du mußt natürlich dich trotzdem bei einer Krankenkasse anmelden. Dein Arbeitgeber wird dich nicht anmelden sondern nur die Beiträe an diese Krankenkasse abführen. Solange du über deinen Arbeitgeber Krankenversicheung zahlst, mußt du natürlich nichts zusätzlich bezahlen