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Krankenkassenbeitrag als Student während eines Praktikums?

gefragt von KislerKisler am 06.07.2009 um 22:13 Uhr

Ich bin Student und seit kurzem nicht mehr bei der Krankenkasse familienversichert. D.h. ich müsste mich bei der Krankenkasse selbst als Mitglied versichern. Nun habe ich aber vor kurzem ein Praktikum begonnen (was der Grund ist, dass ich mich nohc nicht dort als Mitglied angemeldet habe) und bin für diese Praktikum ganz normal als Arbeitnehmer versichert und zahle wie ein normaler Arbeiter Steuern und Sozialabgaben. Nun wollte ich wissen, ob ich mich nun trotzdem als Mitglied bei der Krankenkassen anmelden muss oder durch meine Lohnzahlung bereits Krankenkassenbeiträge bezahle und so automatisch bei denen als Mitglied registriert bin?


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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 6. Juli 2009 23:50
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Hilfreichste Antwort
  1. Hat der AG Dich bei Einstellung nach Deiner Krankenkasse(nkarte) gefragt)
  2. Hat der AG Dich nach Deiner Sozialversicherungs-Nummer gefragt? Hast Du schon eine?
  3. Schau auf Deine Lohn-/Gehaltsabrechnung, da steht drauf an welche KK die Beiträge abgeführt werden.
  4. Hast Du vom AG die Anmeldung zur Sozialversicherung erhalten. Die geht nämlich an die KK.
  5. Wenn nichts von dem, solltest du Dich schnellstens kümmern. aber Du schreibst ja, dass Du Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen bekommst.
  6. Damit bist Du krankenversichert. Aus der Familienversicherung fällst Du automatisch raus wenn Du selbst Sozialversicherungsbeiträge bezahlst.
  7. Du bist krankenversichert. Wahrscheinlich bei der gleichen KK wie vorher familienversichert und Du brauchst nur einmal KK-Beiträge bezahlen.
  8. Wenn das Praktikum vorbei ist und Du weiter studierst muss 1 Elternteil einen neuen Antrag auf Familienversicherung stellen.

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anonym
beantwortet von Laura2004 am 6. Juli 2009 22:14
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wenn du nicht mehr fam vers. bist, dann bist du pflichtvers. und musst auch eine KK haben, und die bei deinem AG angegeben haben...


Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 6. Juli 2009 22:20
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Wenn du Sozialversicherungsbeiträge zahlst aus dem Entgelt deines Praktikums dann bist du auch versichert! Schau mal auf deiner Abrechnung, was als Krankenkasse angegeben ist. Wenn du keinen Nachweis gegenüber deinem Ag erbringst wo du versichert bist, dann kann er dich anmelden wo er mag! Wenn du dann woanders hinmagst musst du mit deinem AG reden, ob er das macht (er is nicht verpflichtet, es zu korrigieren). Den Studentenbeitrag zahlst du nur wenn du keine vorrangige Versicherung hast (in dem Fall is die über die Beschäftigung vorrangig)


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 7. Juli 2009 05:55
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Ohne ein Haufen Fragen stellen zu wollen. Wenn Du Dich eben richtig ausgedrückt hast, muss Dich Dein AG innerhalb kürzester Zeit (je nach Branche) krankenversichern.


anonym
beantwortet von Wolko am 7. Juli 2009 10:08
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Bisher wurde eine Grundfrage nicht geklärt, deren Beantwortung für deine Frage entscheidend ist. Handelt es sich um ein in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum? Nach deinem Kontext nicht. In diesem Falle bestände nämlich Versicherungsfreiheit in allen SozVers.Zweigen. Da aber Sozialbeiträge abgezogen werden, kann es sich nur um RV-Beiträge handeln. Das muss sich aus der Lohnabrechnung ergeben. Das bedeutet aber, dass keine KV besteht, da Werkstudenten dort versicherungsfrei sind. Also tritt Versicherungspflicht in der Studenten KV ein. Deshalb bei der KK nachfragen, die zuletzt die Familienversicherung durchgeführt hat.

Kommentar von Wolko am 7. Juli 2009 10:15

Hier noch zusätzliche Infos zur Sozialversicherung von Praktikanten: http://www.versicherungswissen.org/Studenten/PraktikantenundSozialversicherung.html


anonym
beantwortet von mzmario am 6. Juli 2009 22:15
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2 beiträge zahlen ist nicht richtig aber das mußt du mit der krankenkasse klären


anonym
beantwortet von kretiundpleti am 6. Juli 2009 22:15
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Dein Arbeitgeber verlangt normalerweise deine Kassenzugehörigkeit, denn er muss ja die Abgaben dorthin überweisen. Also solltest du wissen, ob du bereits versichert bist. Du bist jedenfalls dazu verpflichtet und musst dir eine Kasse suchen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 6. Juli 2009 22:20
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du mußt natürlich dich trotzdem bei einer Krankenkasse anmelden. Dein Arbeitgeber wird dich nicht anmelden sondern nur die Beiträe an diese Krankenkasse abführen. Solange du über deinen Arbeitgeber Krankenversicheung zahlst, mußt du natürlich nichts zusätzlich bezahlen

Kommentar von 42cee7b90f10a768b64f8adadc4bb686smallJeany1116 am 6. Juli 2009 22:22

Doch, der Arbeitgeber muss eine Anmeldung an die Kasse übermitteln an die auch die Beiträge abgeführt werden!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. Juli 2009 22:35

klar, aber er muß dazu ja erstmal bei der Kasse angemeldet sein


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