Muss der Chef einverstanden sein, wenn man die Krankenkasse als Angestellter wechseln will, kann er was gegen den Wechsel haben?
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Nein. Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht! Du kannst also problemlos Wechseln. Würde Dir folgendes Vorgehen empfehlen, wenn Du in die private Krankenversicherung wechseln kannst. Also entweder Selbständig bist, oder
1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv
2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.). Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.
nein, da hat ein Arbeitgeber ÜBERHAUPT kein Mitspracherecht
Nein, das obliegt Dir alleine...allerdings musst Du Deinem Chef rechtzeitig Bescheid geben, damit er die Daten an den Steuerberater wegen der monatlichen Abrechnung weitergeben kann.

Nein, er muß nicht einverstanden sein. Er kann zwar "etwas dagegen haben", wenn die neue Krankenkasse einen höheren Beitragssatz hat, aber er kann dir keine Vorschriften machen.
Killuah am 14. Juli 2009 12:05 Hinfällig, da ja mittlerweile eh alle KK den gleichen Beitragssatz haben.
SecondAttempt am 14. Juli 2009 12:30 Richtig! Danke, war mir nicht bewußt.

Nein, das ist Deine Privatangelegenheit. Du hast freie Krankenkassenwahl.

Deinen Chef geht das einen Dreck an. In Deuschland kann man sich seine KK immer noch frei wählen, ob der Chef will, oder nicht.

Soweit kommts noch. Hast die freie Wahl, dein Chef hat nix zu sagen.

Das hat mit dem Chef überhaupt nix zu tun, ist einzig und allein Deine Entscheidung. Aber warum wechseln, Beiträge sind eh alle gleich.
Killuah am 14. Juli 2009 12:08 Die Beiträge sind zwar überall gleich, aber nicht die Leistungen die die KK erbringen.

ich bitte dich,bist du entmündigt,was hat ein Chef mit solchen Entscheidungen zu tun???

Nein, es gab früher jedoch die Ausnahme, dass man nur einmalig die KV im Jahr wechseln durfte. Einen weiteren Wechsel musste Chef nicht dulden. Durch die Bindefrist von 18 Monaten und / oder Beitragserhöhung spielt das heute keine Rolle mehr.
Ganz früher konnte der Betrieb schon mitbestimmen, wenn er eine BKK gründete und die AN in diese mussten oder durch seine Innungsmitgliedschaft in die IKK. Das ist aber heute passé.

Dein Arbeitgeber kann die natürlich eine Kasse empfehlen, zum Beispiel wenn er eine Hauskasse hat. Im Endeffekt kannst du aber selbst entscheiden wo du dich versichern magst. Wenn du eine neue KK wählst musst du deinem AG vor Beginn der neuen Mitgliedschaft eine neue Mitgliedschaftsbescheinigung vorlegen, aonsonsten ist deine Kündigung unwirksam!
Nein der Arbeitgeber kann da nicht mitreden. Aber du solltest dich VOR dem Wechsel gut informieren ob die KK evtl schon eine Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt hat um böse Überraschungen zu vermeiden http://www.krankenversicherungsvergleich24.eu/krankenkassenvergleich.html
NEIN, auf gar keinen Fall - das ist in dem SGB V (Sozialgesetzbuch) geregelt! Nur wenn du bei der Krankenkasse arbeitest - dann klar, kann der AG von dir verlangen, dass du da bleibst.
Man sollte sich immer gut informieren. Ist die halbe Miete!