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Krankenkassen Wechsel, muss der Chef einverstanden sein?

gefragt von Teerfleck am 14.07.2009 um 12:03 Uhr

Muss der Chef einverstanden sein, wenn man die Krankenkasse als Angestellter wechseln will, kann er was gegen den Wechsel haben?


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anonym
beantwortet von zaphood am 28. Oktober 2009 13:42
8x
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Nein. Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht! Du kannst also problemlos Wechseln. Würde Dir folgendes Vorgehen empfehlen, wenn Du in die private Krankenversicherung wechseln kannst. Also entweder Selbständig bist, oder

  • 1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv

  • 2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.). Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.

Kommentar von miamiu am 28. Oktober 2009 15:55

Man sollte sich immer gut informieren. Ist die halbe Miete!


anonym
beantwortet von tergenna am 14. Juli 2009 12:04
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nein, da hat ein Arbeitgeber ÜBERHAUPT kein Mitspracherecht


Schlo1973
beantwortet von Schlo1973 am 14. Juli 2009 12:10
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Nein, das obliegt Dir alleine...allerdings musst Du Deinem Chef rechtzeitig Bescheid geben, damit er die Daten an den Steuerberater wegen der monatlichen Abrechnung weitergeben kann.


SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 14. Juli 2009 12:04
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Nein, er muß nicht einverstanden sein. Er kann zwar "etwas dagegen haben", wenn die neue Krankenkasse einen höheren Beitragssatz hat, aber er kann dir keine Vorschriften machen.

Kommentar von 5d3d19b9c30bf46a9115e6c2c5f2e7cfsmallKilluah am 14. Juli 2009 12:05

Hinfällig, da ja mittlerweile eh alle KK den gleichen Beitragssatz haben.

Kommentar von 82d51c5cbc88955e7ae4e2f5b480e216smallSecondAttempt am 14. Juli 2009 12:30

Richtig! Danke, war mir nicht bewußt.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 14. Juli 2009 12:05
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Nein, das ist Deine Privatangelegenheit. Du hast freie Krankenkassenwahl.


Killuah
beantwortet von Killuah am 14. Juli 2009 12:04
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Deinen Chef geht das einen Dreck an. In Deuschland kann man sich seine KK immer noch frei wählen, ob der Chef will, oder nicht.


Ilyana
beantwortet von Ilyana am 14. Juli 2009 12:05
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Soweit kommts noch. Hast die freie Wahl, dein Chef hat nix zu sagen.


eddali
beantwortet von eddali am 14. Juli 2009 12:06
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Das hat mit dem Chef überhaupt nix zu tun, ist einzig und allein Deine Entscheidung. Aber warum wechseln, Beiträge sind eh alle gleich.

Kommentar von 5d3d19b9c30bf46a9115e6c2c5f2e7cfsmallKilluah am 14. Juli 2009 12:08

Die Beiträge sind zwar überall gleich, aber nicht die Leistungen die die KK erbringen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 14. Juli 2009 12:06
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Das entscheidet nicht der Chef, sondern Du.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 14. Juli 2009 12:09
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ich bitte dich,bist du entmündigt,was hat ein Chef mit solchen Entscheidungen zu tun???


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 14. Juli 2009 12:15
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Nein, es gab früher jedoch die Ausnahme, dass man nur einmalig die KV im Jahr wechseln durfte. Einen weiteren Wechsel musste Chef nicht dulden. Durch die Bindefrist von 18 Monaten und / oder Beitragserhöhung spielt das heute keine Rolle mehr.

Kommentar von Wolko am 14. Juli 2009 18:15

Ganz früher konnte der Betrieb schon mitbestimmen, wenn er eine BKK gründete und die AN in diese mussten oder durch seine Innungsmitgliedschaft in die IKK. Das ist aber heute passé.


Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 14. Juli 2009 18:27
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Dein Arbeitgeber kann die natürlich eine Kasse empfehlen, zum Beispiel wenn er eine Hauskasse hat. Im Endeffekt kannst du aber selbst entscheiden wo du dich versichern magst. Wenn du eine neue KK wählst musst du deinem AG vor Beginn der neuen Mitgliedschaft eine neue Mitgliedschaftsbescheinigung vorlegen, aonsonsten ist deine Kündigung unwirksam!


anonym
beantwortet von wuselmann am 15. Juli 2009 07:27
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NEIN!!!


anonym
beantwortet von manolo123 am 15. Juli 2009 09:45
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Nein der Arbeitgeber kann da nicht mitreden. Aber du solltest dich VOR dem Wechsel gut informieren ob die KK evtl schon eine Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt hat um böse Überraschungen zu vermeiden http://www.krankenversicherungsvergleich24.eu/krankenkassenvergleich.html


anonym
beantwortet von anna1984 am 15. Juli 2009 20:34
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NEIN, auf gar keinen Fall - das ist in dem SGB V (Sozialgesetzbuch) geregelt! Nur wenn du bei der Krankenkasse arbeitest - dann klar, kann der AG von dir verlangen, dass du da bleibst.


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