Frage von kosmopolit 28.12.2012

Krankenkasse wechseln als Freiberufler: gibt es Besonderheiten zu beachten?

  • Hilfreichste Antwort von RHWWW 29.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    für den Kassenwechsel gelten für Arbeitnehmer und Freiberufler/Selbständige die gleichen Regeln.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

    Je nach Beruf, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Thema Künstlersozialkasse zu beschäftigen (z.B. auch freiberufliche Webdesigner).

    Wenn die Einkünfte nicht die Beitragbemessungsgrenze überschreiten, ist jährlich der Stuerbescheid bei der Krankenkasse einzureichen. Da es laut Gesetz (§ 240 SGB V) nur Nachforderungen, aber keine rückwirkende Beitragserstattung geben kann, ist eine schnelle Weiterleitung des Steuerbescheides an die Krankenkasse sehr sinnvoll.

    Gruß

    RHW

  • Antwort von waldundwiese 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    zum Thema Wechsel ist eigentlich schon alles gesagt. ich möchte aber noch ein wichtiges Detail hinzufügen. wer freiwillig versichert ist, muss rechtzeitig vor Ablauf der Mitgliedschaft, also noch vor Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse bei der alten Krankenkasse vorlegen, damit der Wechsel auch vollzogen wird.

  • Antwort von sassenach4u 28.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Außer der Einhaltung der Kündigungsfrist nichts. Doch, es müssen alle Unterlagen, die zur Berechnung des Beitrages herangezogen werden, dort vorgelegt werden, damit die neue KK die Beiträge berechnen kann. Evtl. ist auch die Vorlage von Heiratsurkunde und Geburtsurkunde von Kindern notwendig, wenn es gilt, diese in der kostenfreien Familienversicherung versichern zu lassen.

  • Antwort von Dickie59 29.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hallo kosmopolit,

    die hast die gleichen kündigungsfristen wie ein gesetzlich versicherter.

    prüf bitte, ob du nicht noch eine bessere krankenkasse findest.

    http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kassensuche/

    du kannst hier bei kassensuche, deine wünsche anklicken, welche erfüllt werden sollen.

    laut guter rat fhrt aber die hek und die tk das feld an.

    beste grüsse

    dickie59

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