Krankenkasse wechseln als Freiberufler: gibt es Besonderheiten zu beachten?
Hallo, ein Freiberufler ist seit einigen Jahren freiwillig gesetzlich krankenversichert. Da er in letzter Zeit viel Positives über die Techniker Krankenkasse gelesen hat, erwägt er nun einen Wechsel dorthin. Auf Anfrage wurde ihm von der TK mitgteilt, dass der monatliche Beitrag als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter genauso hoch wäre wie bei der alten Krankenkasse und ein Wechsel zur TK möglich wäre. Frage: gibt es irgendwelche Besonderheiten zu beachten, wenn ein Freiberufler oder Selbständiger die Krankenkasse wechselt? Oder gilt das gleiche wie bei Arbeitnehmern? Für hilfreiche Antworten: danke im Voraus
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Hallo,
für den Kassenwechsel gelten für Arbeitnehmer und Freiberufler/Selbständige die gleichen Regeln.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
Je nach Beruf, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Thema Künstlersozialkasse zu beschäftigen (z.B. auch freiberufliche Webdesigner).
Wenn die Einkünfte nicht die Beitragbemessungsgrenze überschreiten, ist jährlich der Stuerbescheid bei der Krankenkasse einzureichen. Da es laut Gesetz (§ 240 SGB V) nur Nachforderungen, aber keine rückwirkende Beitragserstattung geben kann, ist eine schnelle Weiterleitung des Steuerbescheides an die Krankenkasse sehr sinnvoll.
Gruß
RHW
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zum Thema Wechsel ist eigentlich schon alles gesagt. ich möchte aber noch ein wichtiges Detail hinzufügen. wer freiwillig versichert ist, muss rechtzeitig vor Ablauf der Mitgliedschaft, also noch vor Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse bei der alten Krankenkasse vorlegen, damit der Wechsel auch vollzogen wird.
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Außer der Einhaltung der Kündigungsfrist nichts. Doch, es müssen alle Unterlagen, die zur Berechnung des Beitrages herangezogen werden, dort vorgelegt werden, damit die neue KK die Beiträge berechnen kann. Evtl. ist auch die Vorlage von Heiratsurkunde und Geburtsurkunde von Kindern notwendig, wenn es gilt, diese in der kostenfreien Familienversicherung versichern zu lassen.
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hallo kosmopolit,
die hast die gleichen kündigungsfristen wie ein gesetzlich versicherter.
prüf bitte, ob du nicht noch eine bessere krankenkasse findest.
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kassensuche/
du kannst hier bei kassensuche, deine wünsche anklicken, welche erfüllt werden sollen.
laut guter rat fhrt aber die hek und die tk das feld an.
beste grüsse
dickie59
Kommentar von kosmopolitkosmopolit 02.01.2013Hallo Dickie59, vielen Dank für den Tipp! Habe gerade die Frage unter deinem o.g. Link beantwortet. Ergebnis: 16 von 16 bei der TK! Dagegen nur 12 Punkte bei meiner bisherigen Krankenkasse. Die TK ist wohl wirklich das nonplusultra im Krankenkassen-Bereich. Beste Grüsse, K.
Danke für den Stern!