Krankenkasse Rückzahlung
Hallo,
und zwar habe ich folgende Frage, da mein voriger Arbeitgeber, mich einfach als Minijob angemeldet hat, und ich nun wieder beim Arbeitsamt bin, hat mir die Krankenkasse für die 3 Monate wo ich im Minijob war (auch nicht als Arbeitslos gemeldet), eine Pflichtversicherung zu geschickt, wo ich angeben musste was ich in diesen 3 Monaten verdient habe plus eine Einzugsermächtigung. Nun weiß ich ja, dass man seit 2007 Versichert sein muss, ob man will oder nicht. Nur ich hatte ein Verdienst von 120 Euro in den 3 Monaten und da ich jetzt beim Arbeitsamt wieder gemeldet bin und nur an die 250 € im Monat von denen kriege, weiß ich nicht was auf mich zu kommt an Zahlung. Die Frau von der Krankenkasse meinte so ca. für jeden Monat 150 €, sprich 450 € aber das müsste man noch mal Berechnen deswegen das Schreiben. Muss ich das Zahlen oder kann man da noch irgendwas Regeln? Ich hab sowieso kein Geld ausser das was ich im Moment vom Arbeitsamt beziehe...
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Hallo,
am besten zunächst bei der Krankenkasse klären, ob tatsächlich ein Minijob vorgelegen hat. Es gibt hier viele Ausnahmen und Besonderheiten (z.B. Praktikanten).
Wenn es tatsächlich ein Minijob war, ist dann zu prüfen, ob für die Zeit eine kostenlose Familienversicherung möglich ist (über den Ehegatten ohne Altersgrenze oder üver die Eltern bis zum 23. Geburtstag).
Sonst kann man mit der Krankenkasse nur über eine Ratenzahlung "verhandeln". Der normale Monatsbeitrag liegt bei 147 bzw. 149 Euro monatlich (wenn kein Einkommen vorlag). Auf jeden Fall auch klären, welche Zinsen anfallen. Ohne Ratenzahlungsvereinbarung gelten laut Gesetz 5% Säumniszuschläge pro Monat (=60% im Jahr). Eine schnelle Klärung ist daher sinnvoll.
Es geht übrigens um eine Nachzahlunfg der Beiträge (nicht Rückzahlung!).
Gruß
RHW
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Wenn Du keine Möglichkeit hast Dich rückwirkend familienversichern zu lassen (beim Ehepartner wenn verheiratet oder bei den Eltern wenn unter 23) dann kostet Dich die freiwillige Versicherung tatsächlich etwa 150€/Monat. Du kannst aber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen. Überleg Dir, wieviel Du monatlich zahlen könntest und sprich die Krankenkasse an, ob diese von Dir gewählte Ratenhöhe als Zahlungsvereinbarung akzeptabel ist.
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Hi,
das Beste wird sein: geh zu Deiner Krakenkasse und schildere denen, warum Du entgegen der Abmachung von Deinem Chef als Minijobberin für kleines Geld angemeldet wurdest und wann Du dieses erstmals erfahren hast.
Nur so erfährst Du alles Wichtige und es müssen hier keine Vermutungen gemacht werden. Sollten nun wirklich noch Zahlungen von Dir geleistet werden müssen, kannst Du mit Deiner KK direkt reden, die neuesten Unterlagen vom AA vorlegen und eventuelle Teilzahlungen aushandeln.
Ich denke, Briefchen schreiben ist zwar schön, aber im direkten Gespräch lässt sich alles viel schneller und genauer klären. Geh zu Deinem Sachbearbeiter, Zeit haste ja. Grüße.
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da mein voriger Arbeitgeber, mich einfach als Minijob angemeldet hat.
wie kommst du drauf, dass er das einfach so tut? wer weniger wie 400 Euro verdient ist nun mal ein Minijobber und muss per Gesetz so gemeldet werden. das ist kein Fehler des Arbeitgebers.
und die Krankenkasse ist voll im Recht dich für die genannte Zeit, in der du als Minijobber unterwegs warst und keine Leistungen vom Amt bekommen hast auch die Beiträge von dir einzufordern. wenn du es nicht sofort bezahlen kannst, dann kannst du auch direkt eine Ratenzahlung vereinbaren. um die Rückzahlung kommst du nur herum, wenn du in der fraglichen Zeit die Möglichkeit hast die über Mutter/Vater familienversichern zu lassen (bis zum 23. Lebensjahr), oder du verheiratet bist und dein Ehepartner dich in seine Familienversicherung nehmen kann.
Danke für den Stern!