Frage von Monstachen 27.12.2012

Krankenkasse Rückzahlung

  • Hilfreichste Antwort von RHWWW 29.12.2012

    Hallo,

    am besten zunächst bei der Krankenkasse klären, ob tatsächlich ein Minijob vorgelegen hat. Es gibt hier viele Ausnahmen und Besonderheiten (z.B. Praktikanten).

    Wenn es tatsächlich ein Minijob war, ist dann zu prüfen, ob für die Zeit eine kostenlose Familienversicherung möglich ist (über den Ehegatten ohne Altersgrenze oder üver die Eltern bis zum 23. Geburtstag).

    Sonst kann man mit der Krankenkasse nur über eine Ratenzahlung "verhandeln". Der normale Monatsbeitrag liegt bei 147 bzw. 149 Euro monatlich (wenn kein Einkommen vorlag). Auf jeden Fall auch klären, welche Zinsen anfallen. Ohne Ratenzahlungsvereinbarung gelten laut Gesetz 5% Säumniszuschläge pro Monat (=60% im Jahr). Eine schnelle Klärung ist daher sinnvoll.

    Es geht übrigens um eine Nachzahlunfg der Beiträge (nicht Rückzahlung!).

    Gruß

    RHW

  • Antwort von Kunterbunt23 28.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du keine Möglichkeit hast Dich rückwirkend familienversichern zu lassen (beim Ehepartner wenn verheiratet oder bei den Eltern wenn unter 23) dann kostet Dich die freiwillige Versicherung tatsächlich etwa 150€/Monat. Du kannst aber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen. Überleg Dir, wieviel Du monatlich zahlen könntest und sprich die Krankenkasse an, ob diese von Dir gewählte Ratenhöhe als Zahlungsvereinbarung akzeptabel ist.

  • Antwort von kleinewanduhr 27.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hi,

    das Beste wird sein: geh zu Deiner Krakenkasse und schildere denen, warum Du entgegen der Abmachung von Deinem Chef als Minijobberin für kleines Geld angemeldet wurdest und wann Du dieses erstmals erfahren hast.

    Nur so erfährst Du alles Wichtige und es müssen hier keine Vermutungen gemacht werden. Sollten nun wirklich noch Zahlungen von Dir geleistet werden müssen, kannst Du mit Deiner KK direkt reden, die neuesten Unterlagen vom AA vorlegen und eventuelle Teilzahlungen aushandeln.

    Ich denke, Briefchen schreiben ist zwar schön, aber im direkten Gespräch lässt sich alles viel schneller und genauer klären. Geh zu Deinem Sachbearbeiter, Zeit haste ja. Grüße.

  • Antwort von waldundwiese 28.12.2012

    da mein voriger Arbeitgeber, mich einfach als Minijob angemeldet hat.

    wie kommst du drauf, dass er das einfach so tut? wer weniger wie 400 Euro verdient ist nun mal ein Minijobber und muss per Gesetz so gemeldet werden. das ist kein Fehler des Arbeitgebers.

    und die Krankenkasse ist voll im Recht dich für die genannte Zeit, in der du als Minijobber unterwegs warst und keine Leistungen vom Amt bekommen hast auch die Beiträge von dir einzufordern. wenn du es nicht sofort bezahlen kannst, dann kannst du auch direkt eine Ratenzahlung vereinbaren. um die Rückzahlung kommst du nur herum, wenn du in der fraglichen Zeit die Möglichkeit hast die über Mutter/Vater familienversichern zu lassen (bis zum 23. Lebensjahr), oder du verheiratet bist und dein Ehepartner dich in seine Familienversicherung nehmen kann.

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