Krankenkasse möchte Krankengeld streichen, wenn ich nicht zur Reha fahre. Darf sie das?

gefragt von schildikroete am 26.05.2009 um 17:45 Uhr

Bin seit April 08 wegen eines Überfalls AU bis heute. Wurde nach einem 4 monatigem Klinikaufenthalt im März 09 wieder AU entlassen. Krankenkasse bedrängt mich mit einer 6 wöchigen Reha. Ich möchte lieber berufliche Eingliederung über das Hamburger Modell. Krankenkasse lehnt jedoch ab, erst Reha oder kein Krankengeld mehr. Was kann ich da machen?

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Mai 2009 17:46
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Die Krankenkasse entscheidet darüber. Du musst die Reha machen.


Dunkelelf
beantwortet von Dunkelelf am 26. Mai 2009 17:46
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ja


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 26. Mai 2009 17:48
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Reha!

Die Krankenkasse bezahlt

und

wer bezahlt, der bestimmt.

Kommentar von 1fb42ac163178ecc8fc454c80ed9a08fsmallquinti am 26. Mai 2009 17:51

Das war immer so ,und wird es folglich auch bleiben


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Mai 2009 17:47
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Die REHA machen, denn derjenige, der bezahlen soll, kann auch die Musik bestimmen.


anonym
beantwortet von michinef am 26. Mai 2009 17:50
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Fahre zur Reha! Die Krankenkasse zahlt Dein Krankengeld und kann darauf bestehen.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 26. Mai 2009 17:48
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So widerlich war meine Krankenkasse nicht. Habe vor Jahren auch das Eingliederungs-Modell gemacht. Kur wurde mir auch angeboten - das wollte ich nicht. Es gab bei mir keinerlei Probleme. Hat dir deine KK gesagt, warum sie dir unbedingt eine Kur verpassen wollen, damit sind die doch sonst nicht so schnell bei der Hand? Oder, warum sie Wiedereingliederung ablehnen?


anonym
beantwortet von Pammie am 26. Mai 2009 17:47
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Da hat die Krankankasse den längeren Arm.


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