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Krankenkasse, familienversichert und freiwillig pflichtversichert...Wer kann helfen?

gefragt von dingsvomdachdingsvomdach am 18.10.2009 um 11:27 Uhr

Hallo an Alle! Folgender Sachverhalt: im schlimmsten Falle ist eine Person bei einer Krankenkasse "freiwillig pflichtversichert", soll heißen sie zahlt selbst und komplett in die Krankenkasse ein. Folgende Formulierung der Krankenkasse XY auf einem Formular macht mich stutzig: "bei welcher Krankenkasse ist Ihr Ehepartner/Lebenspartner versichert?" Seit wann kann sich eine Person über den Lebenspartner mitversichern lassen?? Familienversichert ist man doch NUR als Ehepaar. Bitte keine Ratschläge wie "rufe an und frage", das werde ich selbstverständlich auch tun,aber ich habe das Gefühl, die Genossen sagen nicht die ganze Wahrheit bzw.ich bin mißtrauisch. Kann sich eine Person über den Lebenspartner (keine Ehe!!) mit krankenversichern lassen? Oder wie interpretiert ihr die oben genannte Formulierung? Über fachkundige Ratschläge wäre ich sehr dankbar! Danke und Gruss


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. Oktober 2009 11:31
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Vielleicht geht es bei sogenannten eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Partnerschaften? Das wäre meine Erklärung.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:32

aha,ich verstehe.Ein gleichgeschlechtl.Pärchen das nicht verheiratet ist...gute Idee,wäre eine Möglichkeit.Ich danke dir!!

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 18. Oktober 2009 11:33

So würde ich das auch deuten


charlineflower
beantwortet von charlineflower am 18. Oktober 2009 11:33
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Eine Familienversicherung ist nach § 10 Sozialgesetzbuch V nur für Ehegatten und Kinder möglich, in Sonderfällen auch für Stiefkinder und Enkel. Lebenspartner können nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren (Homo-Ehe) familienversichert werden. Ansonsten können Lebensgefährten nicht kostenlos familienversichert werden.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:39

danke sehr! Der Begriff Lebenspartner ist hier also mit einer eingetrag.Partnerschaft auf gleichgeschlechtl.Ebene zu deuten.Das Homo Paar muß also nicht verheiratet sein,die eingetrag.Lebenspartnerschaft genügt? Oder ist das dasselbe?

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 18. Oktober 2009 16:19

Da die "Ehe" zwischen Mann und Frau ja auch kirchlich eine Bedeutung hat, hat der Gesetzgeber für die "Homo-Ehe" den Begriff Lebenspartnerschaft gewählt. diese wird auch in das Standesamtsregister eingetragen. In der Sozialversicherung und im Erbrecht bietet sie Vorteile, soweit ich weiß aber nicht im Steuerrecht.
Bei der KK ist auf jeden Fall die Mitversicherung der/des Partners/in möglich und auch evtl. (mitgebrachter oder adoptierter) Kinder.
Im Todesfall greift das Witwen/Witwerrecht und die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner.

Kommentar von Fb255ed820f87eebcd366c2d784a1772smallDoppelherz am 18. Oktober 2009 23:35

Da hat Charline recht und der Fragesteller will es einfach nicht kapieren. Und überhaupt gibt es keinen Status "freiwillig pflichtversichert" wie in der Frage so schön genannt. Entweder bin ich freiwillig in der GK oder eben als Angestellter oder Arbeitssuchender (Pflicht).

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 19. Oktober 2009 09:52

wolfi0410:danke für die Erklärung! @doppelherz:lass deine Arroganz stecken,ich erkläre es dir gerne nochmal:lies mal Formulare von KK durch,da ist immer die Rede von "freiwillig pflichtvers."auch wenn diese Ausdrucksweise ein Hohn an sich ist.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 18. Oktober 2009 11:32
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Du kannst eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen, zum Beispiel gleichgeschlechtliche Ehen können sich eintragen lassen. Sie werden dann gemeinsam bei der Einkommenssteuer berücksichtig. Und bei der Krankenkasse. Bin grade erstbeim ersten Kaffee des Morgens, da laufen meine grauen Zellen noch nicht so auf Hochtouren :)

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:37

na dann Guten Morgen! Kann auch ein heterosex.Paar eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen?

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 18. Oktober 2009 16:19

Nein, die müssen heiraten.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 19. Oktober 2009 09:54

danke schön,nun sind alle Unklarheiten beseitigt!


anonym
beantwortet von gausimausi am 19. Oktober 2009 10:05
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Hallo, familienversichert können definitiv nur Ehepartner und Kinder sein! Gruß GausiMausi

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 19. Oktober 2009 10:23

ein definitives Danke schön!!


anonym
beantwortet von Hosenknopf am 18. Oktober 2009 11:33
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Die Familienversicherung erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht- und freiwilligen Mitglieder. Dazu gehören maßgeblich der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und die Kinder.
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung


Chianti
beantwortet von Chianti am 18. Oktober 2009 11:33
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  • Auf vielen sonstigen Rechtsgebieten wird der Lebenspartner gleich behandelt wie ein Ehegatte. Wichtig ist etwa die Einbeziehung in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Pflegeversicherung sowie die Gleichstellung im Staatsangehörigen- und Ausländerrecht.

quelle: http://www.anwaltonline.com/familienrecht/show.asp?x=tips/elp.html

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:42

Lebenspartnter in einer gleichgeschlechtl.Beziehung oder auch bei einer hetero-Beziehung?

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 18. Oktober 2009 11:49

egal, hauptsache eingetragene lebenspartnerschaft (ELP)

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 18. Oktober 2009 16:20

Falsch, bei einer hetero-Beziehung müssen die Leute schon heiraten.

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 22. Oktober 2009 14:03

quatsch mit soße ..... hast du schon mal etwas von der gleichbehandlung gehört? hetero-paare würden ja umgehend zum antidiskrimierungsbeauftragten laufen ......


charlineflower
beantwortet von charlineflower am 18. Oktober 2009 11:35
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im schlimmsten Falle ist eine Person bei einer Krankenkasse "freiwillig pflichtversichert",

>>>>> das ist nur bedingt richtig! Wenn man z.B. alleinerziehend mit Kind ist, ist die freiwillige Pflichtversicherung günstiger als eine Private.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:43

beantwortet aber meine Frage nicht.Wie definiert die Krankenkasse in diesem Falle den Ausdruck "wo ist Ihr Lebenspartner versichert?" Kann eine Person (kein Kind,kein Ehegatte) über den LEBENSPARTNER krankenversichert sein? Unter welchen Bedingungen?


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