dingsvomdach am 18.10.2009 um 11:27 Uhr
Hallo an Alle! Folgender Sachverhalt: im schlimmsten Falle ist eine Person bei einer Krankenkasse "freiwillig pflichtversichert", soll heißen sie zahlt selbst und komplett in die Krankenkasse ein. Folgende Formulierung der Krankenkasse XY auf einem Formular macht mich stutzig: "bei welcher Krankenkasse ist Ihr Ehepartner/Lebenspartner versichert?" Seit wann kann sich eine Person über den Lebenspartner mitversichern lassen?? Familienversichert ist man doch NUR als Ehepaar. Bitte keine Ratschläge wie "rufe an und frage", das werde ich selbstverständlich auch tun,aber ich habe das Gefühl, die Genossen sagen nicht die ganze Wahrheit bzw.ich bin mißtrauisch. Kann sich eine Person über den Lebenspartner (keine Ehe!!) mit krankenversichern lassen? Oder wie interpretiert ihr die oben genannte Formulierung? Über fachkundige Ratschläge wäre ich sehr dankbar! Danke und Gruss
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Vielleicht geht es bei sogenannten eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Partnerschaften? Das wäre meine Erklärung.

Eine Familienversicherung ist nach § 10 Sozialgesetzbuch V nur für Ehegatten und Kinder möglich, in Sonderfällen auch für Stiefkinder und Enkel. Lebenspartner können nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren (Homo-Ehe) familienversichert werden. Ansonsten können Lebensgefährten nicht kostenlos familienversichert werden.
dingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:39 danke sehr! Der Begriff Lebenspartner ist hier also mit einer eingetrag.Partnerschaft auf gleichgeschlechtl.Ebene zu deuten.Das Homo Paar muß also nicht verheiratet sein,die eingetrag.Lebenspartnerschaft genügt? Oder ist das dasselbe?
Wolfi0410 am 18. Oktober 2009 16:19 Da die "Ehe" zwischen Mann und Frau ja auch kirchlich eine Bedeutung hat, hat der Gesetzgeber für die "Homo-Ehe" den Begriff Lebenspartnerschaft gewählt. diese wird auch in das Standesamtsregister eingetragen. In der Sozialversicherung und im Erbrecht bietet sie Vorteile, soweit ich weiß aber nicht im Steuerrecht.
Bei der KK ist auf jeden Fall die Mitversicherung der/des Partners/in möglich und auch evtl. (mitgebrachter oder adoptierter) Kinder.
Im Todesfall greift das Witwen/Witwerrecht und die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner.
Doppelherz am 18. Oktober 2009 23:35 Da hat Charline recht und der Fragesteller will es einfach nicht kapieren. Und überhaupt gibt es keinen Status "freiwillig pflichtversichert" wie in der Frage so schön genannt. Entweder bin ich freiwillig in der GK oder eben als Angestellter oder Arbeitssuchender (Pflicht).
dingsvomdach am 19. Oktober 2009 09:52 wolfi0410:danke für die Erklärung! @doppelherz:lass deine Arroganz stecken,ich erkläre es dir gerne nochmal:lies mal Formulare von KK durch,da ist immer die Rede von "freiwillig pflichtvers."auch wenn diese Ausdrucksweise ein Hohn an sich ist.

Du kannst eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen, zum Beispiel gleichgeschlechtliche Ehen können sich eintragen lassen. Sie werden dann gemeinsam bei der Einkommenssteuer berücksichtig. Und bei der Krankenkasse. Bin grade erstbeim ersten Kaffee des Morgens, da laufen meine grauen Zellen noch nicht so auf Hochtouren :)
dingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:37 na dann Guten Morgen! Kann auch ein heterosex.Paar eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen?
Wolfi0410 am 18. Oktober 2009 16:19 Nein, die müssen heiraten.
dingsvomdach am 19. Oktober 2009 09:54 danke schön,nun sind alle Unklarheiten beseitigt!
Hallo, familienversichert können definitiv nur Ehepartner und Kinder sein! Gruß GausiMausi
dingsvomdach am 19. Oktober 2009 10:23 ein definitives Danke schön!!
Die Familienversicherung erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht- und freiwilligen Mitglieder. Dazu gehören maßgeblich der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und die Kinder.
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung
quelle: http://www.anwaltonline.com/familienrecht/show.asp?x=tips/elp.html
dingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:42 Lebenspartnter in einer gleichgeschlechtl.Beziehung oder auch bei einer hetero-Beziehung?
egal, hauptsache eingetragene lebenspartnerschaft (ELP)
Wolfi0410 am 18. Oktober 2009 16:20 Falsch, bei einer hetero-Beziehung müssen die Leute schon heiraten.
quatsch mit soße ..... hast du schon mal etwas von der gleichbehandlung gehört? hetero-paare würden ja umgehend zum antidiskrimierungsbeauftragten laufen ......

im schlimmsten Falle ist eine Person bei einer Krankenkasse "freiwillig pflichtversichert",
>>>>> das ist nur bedingt richtig! Wenn man z.B. alleinerziehend mit Kind ist, ist die freiwillige Pflichtversicherung günstiger als eine Private.
dingsvomdach am 18. Oktober 2009 11:43 beantwortet aber meine Frage nicht.Wie definiert die Krankenkasse in diesem Falle den Ausdruck "wo ist Ihr Lebenspartner versichert?" Kann eine Person (kein Kind,kein Ehegatte) über den LEBENSPARTNER krankenversichert sein? Unter welchen Bedingungen?
aha,ich verstehe.Ein gleichgeschlechtl.Pärchen das nicht verheiratet ist...gute Idee,wäre eine Möglichkeit.Ich danke dir!!
So würde ich das auch deuten