in wie weit ist die Krankenkasse berechtigt, mich über Behandlungen bzw. Krankenhausaufenthalte meiner Ex ( leben in Trennung und sie läuft unter meinen Vertrag ) zu informieren ? Weiss jemand, ob die ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, dem noch Ehepartner gegenüber ? Konkret geht es darum, ob sie von ihrem neuen Partner wie sie ihm mitteilte, 2 Kinder hat. Dem neuen Partner hat sie die Kinder nur als Babys mit Foto gezeigt. Vielen Dank für jede fachgerechte Auskunft.

Die Krankenkasse darf selbst dem Ehepartner ohne Einwilligung der Patientin keine Auskunft geben. Da muesstest Du mit einem Anwalt vorgehen, welcher jedoch auch erst einen gerichtlichen Beschluss einholen muesste.

Die Krankenkasse darf Dir darüber keine Auskunft geben, das unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, auch bei Ehepartnern gilt diese.
Auch die Krankenkasse darf keinem Außenstehenden eine Auskunft geben. Dazu gehören auch die Angehörigen ( oder EX). Der Versichete muß in jedem Fall seine Erlaubnis erteilen.

Gar nicht! Die Krankenkasse darf gegenüber Dritten (was Du in dem Fall ja bist) ebenso wie ein Arzt keinerlei Auskünfte geben!

Wenn die Krankenkasse weiß das ihr getrennt Lebt dann dürfen sie dir keine Uauskunft geben aber wenn sie es nciht wissen denke ich schon das sie dir Auskunft geben würden vorallem müsst ihr doch getrennte Krankenkassen haben bei einer trennung oder erst nach der Scheidung