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Krankenhausrechnung

gefragt von FatToni am 14.03.2008 um 10:43 Uhr

Ich war stationär in einem Krankenhaus zur Behandlung auf Depressionen. Als sich herausstellte das sich mein Gesundheitlicher Status nur verschlechterte, beschloss ich die Rechnung nicht zu bezahlen. Ich musste mich sowieso selbst verpflegen. Meine Krankenkasse zahlte den offenen Betrag nun, und stellt den mir jetzt in Rechnung. Muss ich diese bezahlen nachdem mir bei der Behandlung nur schaden zugefügt wurde? danke im vorraus für die Antwort


Reply


Shira
beantwortet von Shira am 14. März 2008 10:50
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Ob die Behandlung nun erfolgreich war, spielt keine Rolle. Eine in Anspruch genommene Leistung muss man immer zahlen. Du könntest allerdings dagegen klagen, um dir auf diesem Weg das Geld zurück zu holen.

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 14. März 2008 11:03

genau!


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 14. März 2008 10:45
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Leider gibt es noch keine Behandlungen mit "Garantie und Geld zurück" Ich denke, Du wirst zahlen müssen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 14. März 2008 10:47
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''nachdem mir bei der Behandlung nur schaden zugefügt wurde''

In welcher Form?

Kommentar von FatToni am 14. März 2008 20:52

vielen danke für die antworten! eiso der "schaden" ist rein psychisch. nach dieser erfahrung werde ich mir in keinster weise mehr von solchen "doktoren" helfen lassen, oder zu einer selbshilfegruppe gehen, dass ist sicher, obwohl meine hausärztin sehr dazu rät. Nach dem aufenthalt war ich einfach "fertig mit der welt" (gehäufte suizid anfälle, drogen usw.). ausserdem hab ich was dagegen wenn man mich wie ein kleinkind behandelt.ich bin zwar nur 21 jahre alt, sollte trotzdem mit ein wenig respekt behandelt werden. was auch interessant war, das ich für so ziemlich alles die pfleger/ärzte anbetteln musste (z.b. für was zu trinken oder dass ich duschen darf), dass finde ich sehr demütigend. achja ich wurde in der station lange eingesperrt, wofür ich keinen grund gesehen habe. ich hoffe ich nerv euch nicht damit.


anjanni
beantwortet von anjanni am 14. März 2008 10:49
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Welcher Schaden wurde Dir zugefügt?

Du wirst wohl erst mal die Rechnung bezahlen müssen. Wenn es tatsächlich Behandlungsfehler gab, kannst Du dann wiederum dagegen vorgehen.

Aber da Du wegen psychischer Probleme im Krankenhaus warst, kann ich Dir von einem Rechtsstreit nur abraten: den verlierst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit eh - außer sie haben Dich vielleicht fixiert oder so was und damit gegen sämtliche Regeln ärtzlicher Kunst verstoßen...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. März 2008 10:51
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Das könnte ja auch eine rein subjektive Ansicht sein! Ich bin sicher, die behandelnden Ärzte sehen das anders! Die Rechnung muss auf jeden Fall gezahlt werden!





anonym
beantwortet von skeptiker007 am 14. März 2008 10:52
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Ja, da haben meine "Vorschreiber" recht. Aber es gibt doch Selbsthilfegruppen für geschädigte Patienten. Leider kann ich dir keine Anlaufstelle nennen, aber du kannst hier mal nachfragen.... Vielleicht kann dir dort eine fundierte Beratung und Rechtshilfe gegeben werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. März 2008 11:58

Selbsthilfegruppen aller Art findet man leicht bei google. Da braucht man nicht extra hier nachfragen.


Patron
beantwortet von Patron am 14. März 2008 15:39
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du scheinst davon auszugehen, dass therapeutische leistungen nur mit erfolgshonorar bezahlt werden. dem ist aber nicht so, ebenso wie bei anwälten und anderen dienstleistungsberufen, jedenfalls in deutschland. in usa kann man anderes vereinbaren, hier nicht.


Connyconrad
beantwortet von Connyconrad am 5. Mai 2008 07:49
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Die Regel sieht so aus. wenn ich in einer Klinik untergebracht bin die mir helfen soll, wird es in der Regel von der Krankenkasse getragen.Ob die Behandlung nun erfolgreich war, spielt keine Rolle. NUN kommt es:::: Sie haben die Behandlung abgebrochen:::: Dann kann die Krankenkasse wegen einer sogenanten fehlenden Mitwirkungspflicht gelder die diese für die Heilbehandlung ausgegeben hat :::zurückfordern. ( hat nichs mit dem Krankenhaustagegeld deren Zuzahlung man immer Zahlen muss. Außer im Härtefall nicht. Zu tun)Eine in Anspruch genommene Leistung muss man dann immer zahlen. Sie könnten allerdings dagegen klagen, mit einem Gutachten und Ihrem Hausarzt, der Ihnen eine Unzumutbarkeit bescheinigt um dir auf diesem Weg das Geld zurück zu holen.


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