Ich war stationär in einem Krankenhaus zur Behandlung auf Depressionen. Als sich herausstellte das sich mein Gesundheitlicher Status nur verschlechterte, beschloss ich die Rechnung nicht zu bezahlen. Ich musste mich sowieso selbst verpflegen. Meine Krankenkasse zahlte den offenen Betrag nun, und stellt den mir jetzt in Rechnung. Muss ich diese bezahlen nachdem mir bei der Behandlung nur schaden zugefügt wurde? danke im vorraus für die Antwort

Ob die Behandlung nun erfolgreich war, spielt keine Rolle. Eine in Anspruch genommene Leistung muss man immer zahlen. Du könntest allerdings dagegen klagen, um dir auf diesem Weg das Geld zurück zu holen.

Leider gibt es noch keine Behandlungen mit "Garantie und Geld zurück" Ich denke, Du wirst zahlen müssen.

''nachdem mir bei der Behandlung nur schaden zugefügt wurde''
In welcher Form?
vielen danke für die antworten! eiso der "schaden" ist rein psychisch. nach dieser erfahrung werde ich mir in keinster weise mehr von solchen "doktoren" helfen lassen, oder zu einer selbshilfegruppe gehen, dass ist sicher, obwohl meine hausärztin sehr dazu rät. Nach dem aufenthalt war ich einfach "fertig mit der welt" (gehäufte suizid anfälle, drogen usw.). ausserdem hab ich was dagegen wenn man mich wie ein kleinkind behandelt.ich bin zwar nur 21 jahre alt, sollte trotzdem mit ein wenig respekt behandelt werden. was auch interessant war, das ich für so ziemlich alles die pfleger/ärzte anbetteln musste (z.b. für was zu trinken oder dass ich duschen darf), dass finde ich sehr demütigend. achja ich wurde in der station lange eingesperrt, wofür ich keinen grund gesehen habe. ich hoffe ich nerv euch nicht damit.
Welcher Schaden wurde Dir zugefügt?
Du wirst wohl erst mal die Rechnung bezahlen müssen. Wenn es tatsächlich Behandlungsfehler gab, kannst Du dann wiederum dagegen vorgehen.
Aber da Du wegen psychischer Probleme im Krankenhaus warst, kann ich Dir von einem Rechtsstreit nur abraten: den verlierst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit eh - außer sie haben Dich vielleicht fixiert oder so was und damit gegen sämtliche Regeln ärtzlicher Kunst verstoßen...

Das könnte ja auch eine rein subjektive Ansicht sein! Ich bin sicher, die behandelnden Ärzte sehen das anders! Die Rechnung muss auf jeden Fall gezahlt werden!
Ja, da haben meine "Vorschreiber" recht. Aber es gibt doch Selbsthilfegruppen für geschädigte Patienten. Leider kann ich dir keine Anlaufstelle nennen, aber du kannst hier mal nachfragen.... Vielleicht kann dir dort eine fundierte Beratung und Rechtshilfe gegeben werden.
bitmap am 14. März 2008 11:58 Selbsthilfegruppen aller Art findet man leicht bei google. Da braucht man nicht extra hier nachfragen.

du scheinst davon auszugehen, dass therapeutische leistungen nur mit erfolgshonorar bezahlt werden. dem ist aber nicht so, ebenso wie bei anwälten und anderen dienstleistungsberufen, jedenfalls in deutschland. in usa kann man anderes vereinbaren, hier nicht.

Die Regel sieht so aus. wenn ich in einer Klinik untergebracht bin die mir helfen soll, wird es in der Regel von der Krankenkasse getragen.Ob die Behandlung nun erfolgreich war, spielt keine Rolle. NUN kommt es:::: Sie haben die Behandlung abgebrochen:::: Dann kann die Krankenkasse wegen einer sogenanten fehlenden Mitwirkungspflicht gelder die diese für die Heilbehandlung ausgegeben hat :::zurückfordern. ( hat nichs mit dem Krankenhaustagegeld deren Zuzahlung man immer Zahlen muss. Außer im Härtefall nicht. Zu tun)Eine in Anspruch genommene Leistung muss man dann immer zahlen. Sie könnten allerdings dagegen klagen, mit einem Gutachten und Ihrem Hausarzt, der Ihnen eine Unzumutbarkeit bescheinigt um dir auf diesem Weg das Geld zurück zu holen.
genau!