Kann mann im krankenhaus iwie ins internet zu kommen

Das hängt vom jeweiligem Krankenhaus ab, in manchen gibts diesen Service.
Muss man diese Frage verstehen können ???? Oder könntest Du sie mir ins Deutsche übersetzen ?
von krankenhaus zu Krankenhaus verschieden. Einige bieten W-Lan, einige haben irgendwo nen PC stehen, an den man gelangen kann.
was eigentlich immer gehen sollte, wäre UMTS-GPRS mit dem entsprechenden Laptopzugang.
Heute gibt es sehr gute Flatrates für UMTS von fast allen Anbietern - schau mal auf mobilcom vorbei. https://onlineshop.mobilcom.de/shop.php?action=tariffoverview&spec=dt
die Flatrate gilt immer und überall in Deutschland. Aufgrund dessen hab ich z.B. keinen Festnetzanschluss mehr....
Homezone und UMTS-Flat machen es möglich.

Privat Vollversichert düfte es kein Problem sein.
LG Sikas

Per UMTS oder bei Glück per WLAN Hotspot.
Dann vorher bei T-Online anmelden.

Durch den Notausgang im Ärztezimmer... ...oder Handy mitnehmen
bitmap am 11. November 2008 00:31 ''oder Handy mitnehmen''
Deren Benutzung ist in Krankenhäusern oft untersagt.
jobo22 am 11. November 2008 00:33 OooooooK. Denn benutz es heimlich. Das Verbot ist nur zur Vorsorge. Eine Beeinträchtigung medizinischer Geräte kann fast ausgeschlossen werden...
"kann fast ausgeschlossen" hast du kompelt ein Rad ab? Shconmal was von Herzschrittmachern gehört... sowas direkt in ne erziehungsanstalt...
Sammys am 11. November 2008 00:41 Herzschrittmacherpatienten laufen durch das gesamte Strahlungsnetz tagtäglich.
Meinst Du die würden in Kellern leben?
@ maxelputzeI
....frage mich allerdings bei Deiner Antwort welche besonderen Frequenzen und Sendestärken die Ärzte und das Pflegepersonal mit ihren Handy's benutzen.....
....war vor kurzem in einer Uni-Klinik (ziemlich große Stadt) dort war das Handy erlaubt.
1hoss43 am 11. November 2008 00:49 Im BWK in Ulm sind Handys auf den Zimmern und ausserhalb des Hauses erlaubt. Strengstens verboten sind sie in dem Bau, wo die OP-Säle und die Intensivstationen sind.
1hoss43 am 11. November 2008 00:45 Dann solltest Du Dich darüber informieren!
Die Sendeleistung der dortigen Ärztehandys ist so schwach, daß auf jedem Flur Hotspots vorhanden sein müssen!
@ 1hoss43
*Deine Aussage kann ich mit dem folgenden Link 'leicht' widerlegen:
jobo22 am 11. November 2008 00:43 ...Quatsch... ( http://www.uniklinikum-giessen.de/zrhsm/mobil-d.htm ) ...es sei denn du läufst rum und drückst allen Mitpatienten dein Handy auf die Brust (mind. 50)
1hoss43 am 11. November 2008 00:56 Sorry, das ist mir neu! Ich habe das anderst gelernt, wobei ich aber auch sagen muß, daß das schon einige viele Jahre her ist.
1hoss43 am 11. November 2008 00:42 Viele Geräte der Notfall- sowie Intensivmedizin sind nicht strahlungssicher abgeschirmt!
Dadurch kann bei diesen Geräten durch Handystrahlung eine Fehlfunktion oder eine Störung ausgelöst werden!!
jobo22 am 11. November 2008 00:49 Betonung auf "KANN". Es kann auch sein, dass dein Handy explodiert und einen Chirurgen verletzt, der dann die Notoperation nich mehr durchführen kann.. schon 1½ Tote.....
1hoss43 am 11. November 2008 00:52 Allein das "kann" reicht doch schon! Oder willst Du an einem Beatmungsgerät hängen, das seinen Betrieb einstellt, nur weil so ein vollpfostiger Blödmannsgehilfe vor der Türe sein Handy eingeschaltet hat??
Sammys am 11. November 2008 00:52 Gefährdung von Schrittmacher-Patienten durch Mobilfunkgeräte:
Da bei Geräten des C-Netzes nur während des Gesprächaufbaus ein- oder mehrmalig verlängerte Intervalle zwischen zwei Stimulationsimpulsen auftreten, können Herzschrittmacher zwar beeinflußt aber in keiner Weise gefährdet werden. Dazu müßte der Schrittmacher schon sekundenlang in seiner Funktion aussetzen, was jedoch beim C-Netz-Gerät nicht vorkommt. Dies ist jedoch beim D-Netz zu beobachten. Hier kann es tatsächlich vorkommen, daß ein Patient seinen Herzschrittmacher dadurch beeinflußt, daß er das Funkgerät zu dicht an seinen Schrittmacher heranbringt. Zwar fanden wir 7 Schrittmachermodelle, die in einem Abstand von 10 bis 19cm noch zu beeinflussen waren, diese bevorzugt älteren Typen werden zur Zeit nur noch von 0,9% aller Patienten getragen. Für den Rest der störbaren Schrittmacher gilt, daß bei einem Abstand zwischen Herzschrittmacher und Mobilfunkgerät von 10cm und mehr eine Beeinflussung nicht mehr möglich ist. Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mobilfunkgerätes werden sofort zwischen Antenne und Herzschrittmacher 20cm und mehr vorhanden sein, was gleichzeitig bedeutet, daß dann ein Herzschrittmacher durch D-Netz nicht zu beeinflussen ist. Das Problem der Störbeeinflussung von Herzschrittmachern durch Mobilfunk reduziert sich damit auf die Frage, wie weit man sinnvoller Weise den Abstand zum Schrittmacher wählen muß, um jeden Störeinfluß zu vermeiden.
Störbeeinflussung und Schrittmachermodell:
Wenn man die störbaren Herzschrittmachermodelle nach Firmen ordnet, stellt man fest, daß die Qualität des Störschutzes bei den einzelnen Firmen recht unterschiedlich ist. So waren von den 20 Firmen 6 gegenüber dem D-Funk bei allen geprüften Modellen unempfindlich. Bei 6 weiteren Fabrikaten war die Mehrheit der untersuchten Modelle nicht störbar. Unter den 20 Herstellern gab es jedoch 3, deren sämtliche Typen beeinflußbar waren. Es zeigte sich auch, daß die älteren Modelle leicht empfindlicher waren als die neuere Generation. Es ist also nicht so, wie von Schrittmacher-Herstellern häufig suggeriert wird, daß nur die alten Modelle empfindlich, die neuen jedoch ausreichend geschützt seien. Seitenanfang
Ratschläge für Arzt und Patient:
Es wurde bereits daraufhingewiesen, daß die größte "maximale Stördistanz" 19cm betrug. Daraus kann man folgern, daß ein Handy als absolut sicher anzusehen ist, wenn sein Abstand zum Schrittmacher 25cm und mehr beträgt. Daraus dürfte sich eine verhältnismäßig große Sicherheit deshalb für den Patienten ergeben, als diese Art von Störsendern ja deutlich zu identifizieren ist, es sei denn, sie befänden sich verborgen in der Jackentasche eines Nachbarn.
Soll man nun dem Schrittmacher-Patienten die Benutzung des Mobilfunks selbst verbieten? Wir sind der Meinung, daß es sinnvoller wäre, den einzelnen Patienten darüber aufzuklären, ob er einen störbaren Schrittmacher besitzt oder nicht.
jobo22 am 11. November 2008 00:55 Dank schee. Nimms Handy und falls es Probleme gibt - Notarzt anrufen(mitm Handy natürlich)
In Kaufbeuren
Muss man sich an der "Pforte" erkundigen.