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Krankengeldzahlung nach Aussteuerung

gefragt von schaalsy am 08.08.2009 um 18:45 Uhr

Hallo

bin wegen längerer Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Habe danach 1 Jahr ALG 1 bezogen. Arbeite jetzt seit 4 Monaten wieder. Bin teilberentet. Ab wann habe ich wieder Anspruch auf Krankengeldzahlung der Krankenkasse bei gleicher Diagnose? DAnke Grüssle


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Lissa am 8. August 2009 18:46
1x
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Hilfreichste Antwort

Du musst mindestens 6 Monate wieder gearbeitet haben und hast nach Ende des ersten Dreijahreszeitraums (ab erster Krankschreibung mit dieser Diagnose)wieder Anspruch auf Krankengeld.

Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

  1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und

  2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/48.html

Kommentar von schaalsy am 8. August 2009 19:21

Danke : )


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cicia
beantwortet von cicia am 8. August 2009 18:58
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innerhalb der sogenannten Blockfrist von drei Jahren hat man insgesamt Anspruch auf 1 1/5 Jahre Krankengeld. Erst wenn eine neue Blockfrist einsetzt hast Du wieder Anspruch auf Krankengeld. Informiere Dich bei Deiner Krankenkasse, wann dieser drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat bzw. endet.

Kommentar von schaalsy am 8. August 2009 19:21

Danke : )



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