mia68 am 09.02.2008 um 19:44 Uhr
...muss hier gerade eine Änderungsmitteilung ausfüllen, zur freiwilligen Versicherung bei der Krankenkasse. Da ist nun ein Punkt anzukreuzen: "mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche" oder "ohne Krankengeldanspruch". Was genau steckt denn hinter diesen beiden Aussagen!? (bin mit dieser Materie leider nicht so vertraut, kann jemand helfen!?)

Das bedeutet, dass Du von der KK kein Krankengeld erhältst. Krankengeld ist ja eine Lohnersatzleistung. Brauchst Du die?
Bei Krankengeldanspruch übernimmt die Krankenkasse (wie bei der Pflichtversicherung) die Lohnfortzahlung im Krankenfall, andernfalls nicht und Du guckst nach 6 Wochen in die Röhre und stehst mit nix da.
mia68 am 9. Februar 2008 19:49 ...im Falle des Falles, dass ich länger als 6 Wochen im KH sein sollte, versteh ich das richtig!?
critter am 9. Februar 2008 19:49 ja, Du verstehst richtig.
bitmap am 9. Februar 2008 19:49 Auch für den Fall, dass du einfach so krankgeschrieben bist.
thomytiger am 9. Februar 2008 19:54 NEIIIIIN....Doch nicht fürs Krankenhaus!!!!Sonder wenn Du länger als 6 Wochen krank bist zahlen die Deinen Lohn/Gehalt/Einkommen anteilsweise weiter...
mia68 am 9. Februar 2008 19:54 ...aber für mich als Freiberufler zahlt doch sowieso niemand weiter im Regelfall (jedenfalls nicht bei kurzfristigen "Ausfällen" wg. Krankheit). Bei einem langen KH-Aufenthalt ist das dann also anders!?
bitmap am 9. Februar 2008 19:55 Es geht um die Krankschreibung als solches. Egal ob du im Krankenhaus bist oder krank zu Hause.
HerrLich am 9. Februar 2008 19:55
thomytiger am 9. Februar 2008 20:00 eben drum sagt die Krankenkasse, oder sie bietet es Dir an, nach 6 Wochen zu zahlen. Es gibt aber auch Zusatzversicherungen, die nach 14 Tagen zahlen, oder auch sofort. Ist aber im Vergleich zum Krankenkassenangebot immer teurer. Aber auch als Freiberufler(in) würde ich mich finanziell absichern. Nur ein gut gemeinter Tipp. Ich sehe es an mir selber, ich bin selbständig und seit 2 Jahren schon krank zu Hause, ohne das Geld von der Versicherung würde ich noch älter aussehen, als so schon...
mia68 am 9. Februar 2008 20:06 ...okay, @thomy: Dein Rat wäre also, mit anzukreuzen, damit zumindest etwas Geld fließen kann im Krankheitsfalle!?
thomytiger am 9. Februar 2008 20:12 Ich meine nicht, es wird Dir sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse, als auch von der privaten KK angeboten und die private KK sehe ich als reines Versicherungsunternehmen, wobei hier die Preise für Krankentagegeld wesentlich höher sind.
thomytiger am 9. Februar 2008 20:13 Ich würde eher dazu raten, solange man gesund ist, denkt man, dass sowas unnütz ist, aber wehe man wird für längere Zeit krank....
HerrLich am 9. Februar 2008 20:06 thomytiger, Geld aus einer Versicherung oder von einer Krankenkasse? Da ist ein sehr großer Unterschied.
mia68, 19:54 Uhr: deshalb füllst Du doch den Antrag aus.
NEIIIIIN....Doch nicht fürs Krankenhaus!!!!Sonder wenn Du länger als 6 Wochen krank bist zahlen die Deinen Lohn/Gehalt/Einkommen anteilsweise weiter... Gruß pickupartist http://www.larseggert.de

Ich würde es auf jeden Fall mit dem Krankengeldanspruch machen. Stell Dir vor Du wirst ernsthaft krank, oder hast einen Unfall, was passiert mit Deinem Privatvermögen??? Entweder Du sperrst Deinen Laden zu, falls Du selbständig bist, oder als Angesteller mit höherem Lohnniveau braucht Dein Arbeitgeber den Lohn nicht weiter als die 6 Wochen zahlen....Denk darüber nach.
mia68 am 9. Februar 2008 20:01 ...aber ich bin Freiberufler (und wünschte, ich wär´vermögend ;-))... Wenn ich mit ankreuze, kostet das doch gleich wieder mehr. Und ich war noch nie* so lange krank, falls ich überhaupt mal krank war...
HerrLich am 9. Februar 2008 20:05 Gefährlicher Gedanke, mia. Besprich' das Ganze doch mal mit der Kasse, dann wird es vielleicht verständlicher.
mia68 am 9. Februar 2008 20:10 ...hach, @HerrLich, ich hasse diesen Formular-Firlefanz so!! Aber nützt wohl nix, hast Recht...:-/ Danke dir!
thomytiger am 9. Februar 2008 20:10 Bis dahin, war ich auch noch nie länger krank, aber jetzt seit 2 Jahren schon...
teasyms am 10. Februar 2008 11:23 Wenn ich Hellseher wäre würde ich Lotto spielen. Ich bin auch Selbstständig und ich war über 2 Jahre krank!
Das kann jeden noch so gesunden unvermittelt auch so treffen das Du deinen Job, egal was Du machst, nicht arbeiten kannst.

Ich bin auch freiberufler bzw. Selbstständig. 2003 bin ich aus heiteren Himmel krank geworden und bin tatsächlich die vollen 78 Wochen die die gesetzliche Krankenkasse das Krankentagegeld zahlt krank gewesen. Stell Dir mal vor ich hätte das Krankentagegeld nicht!
Nimm die Versicherungsform mit Krankentagegeld. Und so gross ist der Beitragsunterschied auch nicht.
mia68 am 10. Februar 2008 11:37 ...danke dir, denke jetzt auch, das werd ich tun.
...ich glaube nicht. War auch noch nie im Krankenhaus, schon gar nicht 6 Wochen. Da kann ich doch ruhig mal "ohne Krankengeldanspruch" ankreuzen, oder!? Bin ein optimistischer Mensch...;-)
Das hat wenig mit dem Krankenhaus zu tun. Vorsicht. Bist Du selbstständig oder Renter oder was?
...ja, genau, bin freiberuflich! Daher auch die freiwillige Versicherung!
Nicht nur Freiberufler sind freiwillig in der KK. Ab 7. Woche bekommst Du im Krankheitsfall Geld, wenn Du es abschließt.