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Krankengeldanspruch!?

Frage von mia68 mia68

...muss hier gerade eine Änderungsmitteilung ausfüllen, zur freiwilligen Versicherung bei der Krankenkasse. Da ist nun ein Punkt anzukreuzen: "mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche" oder "ohne Krankengeldanspruch". Was genau steckt denn hinter diesen beiden Aussagen!? (bin mit dieser Materie leider nicht so vertraut, kann jemand helfen!?)

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Antworten (3)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von thomytiger thomytiger

    Ich würde es auf jeden Fall mit dem Krankengeldanspruch machen. Stell Dir vor Du wirst ernsthaft krank, oder hast einen Unfall, was passiert mit Deinem Privatvermögen??? Entweder Du sperrst Deinen Laden zu, falls Du selbständig bist, oder als Angesteller mit höherem Lohnniveau braucht Dein Arbeitgeber den Lohn nicht weiter als die 6 Wochen zahlen....Denk darüber nach.

    Kommentar von mia68 mia68mia68

    ...aber ich bin Freiberufler (und wünschte, ich wär´vermögend ;-))... Wenn ich mit ankreuze, kostet das doch gleich wieder mehr. Und ich war noch nie* so lange krank, falls ich überhaupt mal krank war...

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Gefährlicher Gedanke, mia. Besprich' das Ganze doch mal mit der Kasse, dann wird es vielleicht verständlicher.

    Kommentar von mia68 mia68mia68

    ...hach, @HerrLich, ich hasse diesen Formular-Firlefanz so!! Aber nützt wohl nix, hast Recht...:-/ Danke dir!

    Kommentar von thomytiger thomytigerthomytiger

    Bis dahin, war ich auch noch nie länger krank, aber jetzt seit 2 Jahren schon...

    Kommentar von teasyms teasymsteasyms

    Wenn ich Hellseher wäre würde ich Lotto spielen. Ich bin auch Selbstständig und ich war über 2 Jahre krank!

    Das kann jeden noch so gesunden unvermittelt auch so treffen das Du deinen Job, egal was Du machst, nicht arbeiten kannst.

  • 3
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Das bedeutet, dass Du von der KK kein Krankengeld erhältst. Krankengeld ist ja eine Lohnersatzleistung. Brauchst Du die?

    Kommentar von mia68 mia68mia68

    ...ich glaube nicht. War auch noch nie im Krankenhaus, schon gar nicht 6 Wochen. Da kann ich doch ruhig mal "ohne Krankengeldanspruch" ankreuzen, oder!? Bin ein optimistischer Mensch...;-)

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Das hat wenig mit dem Krankenhaus zu tun. Vorsicht. Bist Du selbstständig oder Renter oder was?

    Kommentar von mia68 mia68mia68

    ...ja, genau, bin freiberuflich! Daher auch die freiwillige Versicherung!

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Nicht nur Freiberufler sind freiwillig in der KK. Ab 7. Woche bekommst Du im Krankheitsfall Geld, wenn Du es abschließt.

  • 1
    Antwort von teasyms teasyms

    Ich bin auch freiberufler bzw. Selbstständig. 2003 bin ich aus heiteren Himmel krank geworden und bin tatsächlich die vollen 78 Wochen die die gesetzliche Krankenkasse das Krankentagegeld zahlt krank gewesen. Stell Dir mal vor ich hätte das Krankentagegeld nicht!

    Nimm die Versicherungsform mit Krankentagegeld. Und so gross ist der Beitragsunterschied auch nicht.

    Kommentar von mia68 mia68mia68

    ...danke dir, denke jetzt auch, das werd ich tun.

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