Frage von carsten123123 31.12.2012

Krankengeld zahlschein Lücke

  • Antwort von johnnymcmuff 31.12.2012

    Wenn der Arzt Dich gut kennt wird er Dich rückwirkend krankschreiben und vielleicht auch das Austellungsdatum rückwirkend setzen.

    Meiner hats jedenfalls gemacht. :-)

  • Antwort von RHWWW 31.12.2012

    Hallo,

    manche Krankenkassen haben heute auch eine telefonische Beratungsmöglichkeit. Am besten Namen des Gesprächspartners notieren und Zeugen mithören lassen.

    Und/oder sonst den ärztlichen Wochenend-Notdienst anrufen und dort erkundigen, ob der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bestätigen kann.

    Gruß

    RHW

  • Antwort von diroda 31.12.2012

    In dem dich der Arzt am 02.01.2013 rückwirkend krank schreibt.

  • Antwort von petrapetra64 31.12.2012

    Was zum Teufel ist denn ein Krankengeldzahlschein? Davon habe ich ja noch nie was gehoert.

    Also normalerweise in Deutschland, wenn man krank ist, bekommt man einen Krankenschein, den man beim Arbeitgeber vorlegt um die Lohnfortzahlung zu erhalten. Ich gehe mal davon aus, dass Du das meinst. Wenn Du bereits vom Arzt krank geschrieben bist und am 2. Januar erneut hingehst und immer noch krank bist, dann kann (und sollte) er den Krankenschein nicht als Erstbescheinigung, sondern als Folgebescheinigung ausstellen und am dem 1.1. rueckwirkend und klar hast Du dann keine Luecke, denn morgen sind ja eh alle Aerzte zu.

    Wenn ich erst am 3. Tag meiner Erkrankung zum Arzt gehe, dann stellt er mir die Bescheinigung auch rueckwirkend aus. Da gibt es ja 3 Felder fuer Daten, krank vom ... krank bis ... und festgestellt am .... Das Datum des Arztbesuches ist daher das 3. Datum festgestellt am, und das kann vom Beginn abweichen.

  • Antwort von frodobeutlin100 31.12.2012

    Irgendeiner wird heute schon aufhaben ... Du brauchst heute die Krankschreibung (spätestens) - die Krankenkassen sind da ziemlich zickig und akzeptieren in der Regel keine Verpätungen ... Feiertage sind ja bekannt ....

  • Antwort von vanbea 31.12.2012

    er muss dann rückwirkend ab 1.1. aufschreiben.

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