Hallo ich habe folgendes problem !! Ich wurde seit dem 24.01. 2008 wegen Mobbing Krankgeschrieben, nach 6 Wöchiger Arbeitsunfähigkeit bekam ich dann Krankengeld , das krankengeld wurde dann am 08.12.2008 von der Krankenkasse oder MDK eingestellt , angeblich könnte ich arbeiten !! Um leistung zu beziehen mußte ich dann ALG 1 am 08.12.2009 beantragen ( Obwohl ich noch im Arbeitsverhältnis war ) ich habe dann sofort gegen die Krankenkasse geklagt !! Mein Arbeitsverhältnis wurde am 01. 05. 2009 beendet Nun nach fast einen Jahr später nach der Klage habe ich ein Schreiben vom Sozialgericht erhalten, wo mir ein Vergleich mit der Krankenkasse angeboten wird. Ok, nur dieser Betrag ist geringer als das was ich für diese Überbrückungszeit vom Arbeitsamt erhalten habe !!! Nun zu meinen Fragen :
Das Arbeitsamt wird doch bestimmt den betrag den sie mir ausgezahlt haben zurück forden ?? Wenn ja, dann kann ich den Vergleich doch nicht annehmen, sonst Zahle ich doch drauf , da der Betrag geringer ist als erhalten von AB
Mein damaliger ALG 1 Antrag ist nur für ein jahr gültig, danach Hartz 4 !!
Ich habe doch eigentlich die klage gewonnen, verlängert sich dann nicht die ALG 1 so das ich nicht in Hartz 4 gleich falle ?? Also das ich erst am 01.05. 2010 ins Hartz 4 gehe ??
Wäre dankbar wenn ich nachricht erhalten könnte !1 danke im vorraus Mathias

ich würde deine fragen hier stellen: http://www.sozialhilfe24.de/forum/index.php
die helfen wirklich sehr gut, habe grad wegen meiner mama was gefragt
ich wr weiterhin Krangeschrieben , nur mein Fehler war das ich ab dem 08.12.2008 mir keine AU geben lassen habe, sondern nur Atteste von Artzt. Rückwirkende bescheinigungen zählen nicht !! Lg Mathias
was mich wundert, ist, dass du trotz bestehendem Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld bekommen hast.Oder warst du weiter krankgeschrieben? Auch das -erwerbsslosenforum- oder-tachels e.V. - sind ganz gute Ratgeber im Netz.

Das wird Dir wohl Dein Anwalt am besten erklären können