mariehchen am 13.07.2008 um 21:31 Uhr
Ich möchte gerne wissen, wie lange eine Krankenakte mit dem Krankenverlauf eines Verstorbenen im Krankenhaus aufbewahrt wird und ob man diese Akte lesen darf und ob man von dem damals behandelten Arzt Auskunft bekommt. Das ganze ist 13 J. her. Es wäre sehr lieb wenn sich jemand melden würde, der in einer ähnlichen Situation steckt, zu diesem Thema, lg, mariehchen
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Die Aufbewahrungspflicht der Krankenakte beträgt 30 Jahre. Auskunft erhalten die direkten Angehörigen in besonderen Fällen.

Nur der Patient selber. Ansonsten kein anderer. Auch nicht nahe Verwandte, wenn keine Schweigepflichtentbindung besteht.

Man bewahrt sie sehr, sehr lange auf !!! Und So einfach bekommste sie nicht zu lesen.... Medizinische Schweigepflicht.... Da wirste NUR mit richterlichem Beschluss etwas.... Zumindest ähnlich....
also soweit ich weis werden 10 jahre lang akten generell im krankenhaus aufbewahrt aber mehr weiß ich auch nich

Die Akten werden meines Wissens nach 10 Jahre aufbewahrt.

Frage in dem betreffenden Krankenhaus nach, wenn es ein Angehöriger war, und sie die Akte noch haben (sehr unwahrscheinlich), bekommst Du sie vielleicht. LG

Glaube schon das diese Akte noch existiert...glaube aber nicht das Du sie lesen darfst. Es ist 13 Jahre her...was soll denn der Arzt noch genau wissen ? Er wird Dir kaum Auskunft geben können. Es ist fast aussichtslos nach so langer Zeit noch etwas "erforschen" zu wollen....

Ich habe 28 Jahre nachdem mein Vater gestorben war nachgeforscht an was er gestorben ist.Hatte damals keinen Kontakt zu ihm.da mein Sohn eine schwerwiegende Krankheit hatte wollte ich wissen ob sowas in der Familie ist.Ich musste meine Geburtsurkunde kopieren und ans KH schicken.das hätte ich nicht gedacht daß die sich überhaupt die Mühe machen.leider fanden sie nix,denn im Archiv hatte es mal gebrannt vor vielen Jahren.Wie gesagt ich bin Angehörige und was bei Dir ist weiß ich jetzt nicht.
Was heißt ''in besonderen Fällen''? Und unter welchen Bedingungen?
Soweit ich weiß, kann nicht mal eben so eine Krankenakte von einem Angehörigen ausgehändigt werden. Es muss ein triftiger Grund vorliegen. Vor allem nach dieser langen Zeit. Warum wird die Akte jetzt benötigt?