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Kranke Bulldogge mit Papieren, Züchterin zur Kasse bitten?

gefragt von divel0divel0 am 09.03.2009 um 21:01 Uhr

Hallo,

meine Freundin hat eine 1,5 Jahre alte englische Bulldogge, mit Papieren, als Welpen gekauft und nur Pech. Der Hund hatte inzischen 4 Operationen und heut wurde auch noch HD "d" (schlimmste Form) diagnostiziert.

Eine Op würde 3000 Euro kosten, aber gewährleistet nicht das es damit getan ist. Oder Medikamente ein Leben lang die auch nur zeitweilig Linderung ermöglichen.

Nun hat Sie in Erfahrung gebracht das die Zuchthündin auch HD hat, somit wusste die Züchterin das es auf die Welpen übertragen werden kann.

Wie kann Sie die Züchterin zur Rechenschaft ziehen?

Ein Telefonat ergab, dass diese die hälfte des Kaufpreises erstatten würde, ws ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, im Gegenzug zu den kommenden Kosten. Sie sagte. "Es war ja nicht böswillig, 70% aller Bulldoggen hätten HD"

Ich denke aber dann sollten die Tiere nicht mit Papieren, als Einwandfrei verkauft werden oder?

Sie würde den Hund auch zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten, was aber nicht in Frage kommt, da dieser seit 1,5 Jahren ein Familienmitglied und man ja dran hängt....

Wie kann man Vorgehen und was kann man von der Züchterin fordern?

LG

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PeterA
beantwortet von PeterA am 10. März 2009 10:31
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1) mich würde mal interessieren bei welchem zuchtverband der welpe gekauft wurde. 2.) hat man sich vor kauf die auswertungen/zuchtzulassungen der elterntiere angeschaut...stand da was von HD und welchen grades? 3.) Hd wird nur direkt vererbt wenn beide elterntiere das gleich defekte gen aufweisen, ansonsten nur verdeckte weitergabe des defekten gens. dh es kann ohne weiteres vater ooder mutter frei sein, wenn opa + oma hd hatten hats wahrscheinlich ein enkel. wenn der welpe aus einen vdh verein ist, hat der züchter idr alle auflagen erfüllt, dann wird der nachweis der täuschung sehr schwierig. die hälfte des kaufpreises nach 1,5 jahren zu erstatten ist schon fair....was erwartet man denn? es ist ein lebewesen und das ist genauso wenig zu "kontrollieren" wie ein baby, oder wird da auch bei defekten ein elternteil zu schadenersatz aufgefordert? schönen tag noch

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 10. März 2009 14:22

DH! Man sollte sich übrigens bei Bulldoggen darüber im Klaren sein, dass es sich letzten Endes um eine Qualzucht handelt. Und HD kommt nicht nur vom Vererben... Der Züchter liefert den Welpen, der Aufzüchter macht den Hund!!!

Kommentar von 65a31f0a12d40d73f98041b273dce952smallPeterA am 10. März 2009 17:37

>Der Züchter liefert den Welpen, der Aufzüchter macht den Hund< das bitte verstehe ich nicht

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 12. März 2009 10:31

Naja, das soll bedeuten, dass die Aufzucht eines Welpen eben einen entscheidenden Einfluss auf die spätere Gesundheit des Hundes hat. HD kann nämlich auch durch Ernährungsfehler in der Aufzuchtphase des Hundes entstehen. Der Züchter tut das Seine um dem Welpen einen guten Start zu geben (Elterntiere, Entwurmung, Ernährung), aber der Besitzer muss dann für eine gesunde und angemessene Aufzucht sorgen. Wir hatten früher Doggen, da sind HD und alle anderen Gelenkschäden ein massives Problem.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 9. März 2009 21:03
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Für die Folgekosten kann man sie meines Wissens nicht zur Rechenschaft ziehen, da der Hund gesetzlich gesehen eine Sache ist und sie mit der angebotenen Rücknahme ihre Pflicht getan hat. Ist leider so...


janka98
beantwortet von janka98 am 11. März 2009 01:57
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züchterin beim zuchtverein sperren lassen


anonym
beantwortet von Catfan am 9. März 2009 21:58
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es besteht eien 2 jährige Gewährungsfrist,das heisst das sie sich so einfach nicht rauswinden kann. Sie soll sich mal bei einem Rechtsanwalt über die Sachlage informieren. Ich verstehe nicht wie man so eine Aussage treffen kann"70 % haben HD"da hilft doch nur eine konsequente Untersuchung der Zuchttiere.Und soviel ich weiß sind die in den meisten Verinen auch Vorraussetzung um Papiere zu bekommen. Sie soll nicht locker lassen!

ich weiß das ihr der Züchterin die Möglichkeit der"Ausbesserung"geben müßt.Wie die in "Eurem"Fall aussieht,Anwalt fragen.


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 9. März 2009 21:08
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Es ist nicht in Ordnung, wenn sie Ihre Welpen als Einwandfrei anbietet. Wenn der Kaufpreis zur Hälfte erstattet wird, ist das i.O. Allerdings stört mich eines enorm: Sie würde den Hund nach 1,5 Jahren bei voller Kaufpreiserstattung zurücknehmen. Ist schon merkwürdig. Die muss ja ein ungemeines schlechtes Gewissen haben. Schau, ob noch mehr als die Hälfte des Kaufpreises drin ist. Und in jedem Fall beim Züchterverband Meldung machen, dass der Zwinger HD-belastete Hunde als Einwandfrei anbietet.

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 9. März 2009 21:20

Hallo, haben schon mit noch einer anderen Züchterin im Umkreis gesprochen und diese informiert den Verein. Sie hatte es schon mal gehört...


Danak
beantwortet von Danak am 9. März 2009 21:04
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meldet euch mal beim hundezuchtverein die können euch weiterhelfen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 9. März 2009 21:03
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Man sollte sich vor Kauf die HD- Freiheit der Eltern bestätigen lassen. Nehmt den halben Kaufpreis und gut ist.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 9. März 2009 21:03
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Wirklich eine Züchterin oder Tschechenimport? Da gibt es zuchtbücher...

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 9. März 2009 21:17

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 9. März 2009 21:02
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Sie hat angeboten, was geht, nämlich den Hund zurück zu nehmen.

Mehr ist m.E. nicht drin.

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 9. März 2009 21:16

Ja bitte, dass macht man vieleicht mit nem Auto und nicht mit nem Lebewesen. Also im Ernst


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