Fortsetzung: Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld für 1/2 Jahr und 2 Wochen. Dieser Anspruch endete nun am 26. Januar dieses Jahres.
Zwischenzeitlich ist wieder so viel geschehen, dass ich derzeit gar nicht arbeitsfähig bin und ab dem 19. Januar dieses Jahres leider erneut krankgeschrieben werden musste.
Das Arbeitsamt teilte mir nun mit, dass meine Bezüge durch sie am 26.01.2009 geendet hätten und ich meine Krankenkasse über meinen Krankenstand informieren müsse.
Dieses war aber bereits geschehen, da ich vorerst bis zum 16.02.2009 krankgeschrieben bin und ein Ende auch nicht absehbar ist.
Bisher habe ich von meiner Krankenkasse noch nichts gehört. Sicher werde ich mich dort auch in den nächsten Tagen erkundigen.
Worum es mir hauptsächlich geht, ist die Frage, muss die Krankenkasse leisten, wenn der Bezug des Arbeitslosengeldes geendet hat. (Anspruch auf Hartz 4 gibt es nicht) und ist es richtig, dass, wenn 3 Jahre nach Ersterkrankung und dem Fakt, dass man zwischenzeitlich 1/2 Jahr gearbeitet hat bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand, die Krankenkasse wiederum für die gleiche Krankheit im Ernstfall bis zu weiteren 72 Wochen leisten muss.
Über eine kompetente Beantwortung dieser, sicherlich etwas komplizierten Frage, würde ich mich sehr freuen. Ich wünsche allen auf diesem Weg Gesundheit, denn das ist unser größtes Gut. Amou

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