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Krank was darf mann????

gefragt von bubuanbubuan am 20.02.2009 um 9:58 Uhr

eine gute freundin von uns hat einen krankenschein bekommen weil sie erkältet ist. jetzt möchte sie als zuschauer bei einem karnevalszug zuschauen. was denkt ihr?? sie meint der arzt hat ihr empfohlen viel frische luft zutanken und sie möchte ja nur zuschauen nicht mitmachen! was denkt ihr????


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von anjanni am 20. Februar 2009 10:00
13x
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Hilfreichste Antwort

Wenn sie wegen einer Erkältung krankgeschrieben ist, soll sie sich bestimmt nicht bei Wind und Wetter ins Karnevalsgetümmel stürzen, womöglich sich noch an eine zugige Ecke stellen und/oder beim Rumstehen kalte Füße bekommen.

"Frische Luft tanken" meint kleine Spaziergänge bei gutem Wetter - mit Bewegung und passender Kledung.

Eine Kündigung riskieren wegen Karneval - das kann der Spaß wohl nicht wert sein. Wenn sie sich einen Zug angucken kann, kann sie auch arbeiten gehen.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 20. Februar 2009 10:03

DH und wenn sie doch geht, sollte sie sich nicht darueber wundern, wenn ihr gekuendigt wird.


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Nellina
beantwortet von Nellina am 20. Februar 2009 09:59
10x
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Ich glaube, dass Sie dafuer gekuendigt werden koennte, wenn man sie dabei beobachtet.

Kommentar von Simple_avatar3smallvitaminpille am 20. Februar 2009 10:00

das glaub ich auch. wenn man karneval zusehen kann, kann man arbeiten auch

Kommentar von Simple_avatar3smallvitaminpille am 20. Februar 2009 10:00

das glaub ich auch. wenn man karneval zusehen kann, kann man arbeiten auch

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 20. Februar 2009 10:00

DH


mandelhoernchen
beantwortet von mandelhoernchen am 20. Februar 2009 09:59
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Spazierenlaufen für ne halbe Std. ist Ok aber nicht Stundenlang an den Strassenrand stehen. Das geht gar nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 20. Februar 2009 10:02

Genau das denke ich auch.


anonym
beantwortet von erazzor am 20. Februar 2009 10:04
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Man darf alles machen solange es den Heilungsprozess nicht Beeinträchtigt.


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 20. Februar 2009 10:01
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Sie sollte sich gut verkleiden!



ernstgemeint
beantwortet von ernstgemeint am 20. Februar 2009 09:59
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wenn sie krank geschriebn ist und ihr chef entdeckt sie aufm karnevalszug, dann gibs ergär frische luft tanken heißt spazieren gehen!! :)


konny27
beantwortet von konny27 am 20. Februar 2009 10:00
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Man darf,aber sollte es auf der Arbeitstelle ankommen ,wirft es ein schlechtes Bild.Weiß doch jeder gleich warum sie krank ist.Wer sich Karnevall anschauen kann,der kann auch arbeiten gehen

Kommentar von maumi am 20. Februar 2009 10:02

DH


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 20. Februar 2009 09:59
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Sie darf das schon. Nur wenn sie dabei von Arbeitskollegen gesehen wird, kann es gut passieren, dass es Ärger gibt. Schließlich kann sie ja auch arbeiten gehen, wenn sie sich ins Getümmel stürzen kann. Ich wäre auch sauer, wenn ich die Arbeit einer Kollegin miterledigen muss, weil sie krank geschrieben ist und sich derweil vergnügt.

Kommentar von 40282884215dac91a23e24e1e22c4fb4smallernstgemeint am 20. Februar 2009 10:00

ich glaube nicht!

Kommentar von anjanni am 20. Februar 2009 10:06

Jou - das kommt dann noch dazu, daß ja jemand die Arbeit miterledigen muß...


barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 20. Februar 2009 10:00
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Bei Krankmeldung wegen Erkältung würd ich das nicht tun!! Sieht schon komisch aus, wenn sie gesehen wird!! Man könnte dann das Fazit ziehen, dass sie wenn sie in der Lage ist auf einen Zug zu gehen auch arbeiten könnte


JoScho
beantwortet von JoScho am 20. Februar 2009 10:01
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Zuschauen ist kein Problem, aber am TV. Wenn sie ins freie geht, kann sie auch zur Arbeit gehen! Oder hat sie einen Arbeitsplatz mit scherer Arbeit im Freien?


josysue
beantwortet von josysue am 20. Februar 2009 10:00
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das darf weder Mann.......... noch Frau....


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 20. Februar 2009 10:01
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würde ich nicht machen,da sind bestimmt viele bekannte leute,das gibt nur böses blut, so ungefähr guck mal krank geschrieben aber karneval feiern


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 20. Februar 2009 10:02
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Defintiv: ein NO GO!!!!


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 20. Februar 2009 09:58
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Sicher darf sie das. Solange man nicht bettlägerig verschrieben ist, darf man raus und frische Luft schnappen. Zwar nicht stundenlang, aber eine Stunde sicher

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 20. Februar 2009 09:59

zu einem Faschingszug?

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 20. Februar 2009 10:00

Als Zuschauer, wie in der Frage, why not?

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 20. Februar 2009 10:01

Wenn der Arzt meinte, sie sollte viel an die frische Luft meinte er bestimmt nicht den Karnevalszug damit. Dort ist doch nur Stress Pur. Dann kann sie ja auch arbeiten gehen.

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 20. Februar 2009 10:02

und sich maskieren, damit man nicht erkannt wird (vorsorglich).

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 20. Februar 2009 10:04

lol, der war gut! DH


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 20. Februar 2009 09:59
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Da sie nicht bettlägerig krank geschrieben ist, spricht nichts dagegen.



erdbeermaus
beantwortet von erdbeermaus am 20. Februar 2009 10:00
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Ich denke das geht schon in Ordnung.


anonym
beantwortet von ddgabriela am 20. Februar 2009 10:01
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warum sollte mann nicht zum Karnevalszug gehen,viele Menschen die Krankgeschrieben sind gehn Spazieren,Einkaufen und führen weiterhin Ihr Privates Leben.Mann darf nur nicht trotz Krankschreibung Arbeiten gehn,sonst ist alles erlaubt.Fast Alles:


anonym
beantwortet von Sccirocco am 20. Februar 2009 10:01
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sie darf wenn sie nicht bettlägrig ist shcon nachdraussen aber viele firmen sehn das ncith gerne und wenn sie endeckt werden würde könnte sie probleme kriegen" besser daheim bleiben und wenn man raus muss besser gut verkleiden hoher kragen mütze ... auserdem es ist karnevall setz ne maske auf ^^


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 20. Februar 2009 10:03
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Wenn sie vom Chef oder von Kollegen bzw.Kolleginnen gesehen wird,drängt sich bei denen die Vermutung auf,dass es sich um eine Gefälligkeits-Krankschreibung handelt.


aribaole
beantwortet von aribaole am 20. Februar 2009 16:26
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einkaufen gehen darf sie,aber nicht zum vergnügen raus


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