darf ich in der Krankschreibung spazieren gehen?und was darf ich noch alles? Muß ja auch mal essen usw.

wenn es deiner genesung zugute kommt.oder anders rum,deiner genesung nicht im wege steht.dann würde ich sagen ja du darfst.
klar, du bist schließlich arbeitsunfähig und nicht lebensunfähig :)
Diese Frage hat mit "Darf-man-das"-Mentalität der Deutschen nicht so viel gemein, wie @Ermittler oben meinte. Es gibt gerade bei Krankmeldungen regelrechte Spitzeldienste, die den Kranken überwachen. Hängt auch von der Art der Krankheit ab. Ist jemand wegen schwerer Grippe als bettlägerig gemeldet und läuft dann draußen rum, macht er sich bestimmt verdächtig. Und das kann für den Arbeitnehmer ernsthafte Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben.
Da sind unsere strengen Gesetze dran schuld und nicht die "Darf-man-das"-Mentalität.
Im Zweifelsfalle jemanden seine Besorgungen machen lassen.
Deutschland hat ein "Verboten!"-Problem. Ich habe in keinem anderen Land der Welt soviel "Darf-man-das"-Mentalität erlebt. Natürlich darfst Du alles machen, was nicht Deiner regulären Arbeit gleich kommt.
Ach, auch abends in die Disco gehen ?
bitmap am 30. Juni 2008 06:53 Kommt drauf an.
Bitte genauer - worauf kommt es an ??
bitmap am 30. Juni 2008 07:38 Art der Krankheit
Tätigkeit
Was der Arzt empfiehlt
Uff, nenn mir einen Arzt, der empfiehlt, abends in die Disco zu gehen! Das wäre mein Mann !!
bitmap am 30. Juni 2008 09:57 Als Therapie eher nicht. Aber man kann ja auch den Arzt einfach fragen ''Darf ich ...?'' ''Ist was dagegen einzuwenden, wenn ich ...?'' o.ä.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zumindest keine Einweisung in die geschlossene Wohnung. Pauschal: Man darf alles was die Genesung fördert oder/und sie nicht behindert.

es kommt drauf an, ob du bettlägrig bist oder nicht. Mit einem gebrochenen Arm kannst du in die Disco, bei einer Grippe eher nicht. Du darfst alles machen, was der Genesung zu gute kommt. Deine Einkäufe darfst Du selbstverständlich machen. problematisch könnte es werden, wenn du beim Shoppen in einem Shoppingcentrum erwischt wirst.

Mit der Disco irrt ihr! Ausgehen bis 22.00 Uhr, ja, solange es dem Wohl und der schnellstmöglichen Genesung dient, Disse ist da wohl der falsche Ort zum Gesundwerden, hat auch mit Versicherungstechnischen-und Haftungsgründen zu tun. Ansonsten darfst du natürlich einkaufen, in ein Cafe, spazierengehen, Sport treiben (wohl gemerkt,es soll der Genesung dienen)jemanden besuchen.... Bettruhe-Pflichtige Erkrankungen (Fieber etc.)schliessen das natürlich bis zu 3 Tage lang aus