hallo, hatte am samstag übelste magen-darm probleme, konnte auch nicht zum arzt, weil er nur bis freitags da ist.notaufnahme hätte ich nicht wirklich hinbekommen, wollte ich auch nicht.ist dieser grund ausreichend, (einmalig passiert ) morgen ganz normal wieder zu arbeiten, oder muss ich eine rückwirkende krankschreibung extra besorgen?danke im voraus!
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Die Ärzte haben früher rückwirkend eine Krankschrift ausgestellt, das wurde aber unterbunden,aber vielleicht macht es dein Hausarzt doch noch?
Es gibt aber arbeitsrechtlich etwas, du darfst 3 Tage ohne Krankschrift der Arbeit fern bleiben, ohne finanziellen Abzug, erst ab dem 4. Tag wird ein Krankenschein dringend gefordert! Sprech deinen Arbeitgeber daraufhin an!!
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

was sagt denn dein AG? wegen einem Tag will meiner keinen gelben Zettel sehen, musst aber wirklich morgen arbeiten gehn!
war denn Samstag für dich ein Arbeitstag? - wenn ja, dann kann der AG eine Krankschreibung verlangen
ja, es war ein arbeitstag....macht denn der arzt so was????
kommt darauf an, wie ehrlich er dich einschätzt und wie gut du ihn kennst und er dich kennt

Normalerweise reicht es aus, wenn du es mündlich sagst, dass du krank bist. Eine Krankmeldung vom Arzt benötigt man eigentlich erst nach dem 3. (Arbeits-)Tag.

naja, ich kenne Deinen Chef nicht. Wenn er kulant ist, brauchst Du keine Krankmeldung. Wenn nicht, musst Du Dich rückwirkend krank schreiben lassen. Allerdings musst Du dann morgen zum Arzt.
ich denke, mein arbeitgeber ist ein kulanter mensch, ich wohne hier auf einer insel, da ist das anders als in der stadt.und "nur" weil ich durchfall hatte usw. ruft ja eigentlich keiner den arzt....das ich dann nicht verkaufen kann ist logisch, ich hol mir morgen den schein und dann bin ich auf der sicheren seite....lg & danke
das ist in deinem arbeitsvertrag geregelt. allerdings hättest du in die arztnotrufzentrale gekonnt oder im inet gucken können, welcher arzt in deiner umgebung wochenendsdienst hat

In Deutschland gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz, hier einschlägig vor allem § 5:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html
Der Arbeitnehmer muss die Tatsache, dass er krank ist, und die voraussichtliche Dauer sofort dem Arbeitgeber mitteilen. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Hier gilt der Montag als erster Tag, da Samstag/Sonntag wohl arbeitsfrei war. Also muss KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Aber: § 5 Abs. 1 Satz 2: Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung früher verlangen. Hat er dies nicht getan (per Einzelanweisung, im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, Geschäftsordnung o.ä.), so gilt das Gesetz.