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Krank ... darf der Chef kontrollieren??

gefragt von Doro1982 am 11.02.2009 um 22:48 Uhr

Meine Freundin ist jetzt schon seit einer Woche krank, Fieber weit über 39,5 und ihr gehts echt schlecht. Waren heute morgen noch mal beim Arzt. Noch ne weitere Woche krank geschrieben, Krankmeldung gleich an ihren Chef gefaxt. Nun stand genau der vor der Tür und wollte rein. Hab ihm erklärt, das sie schläft. Hat mich total angepamt, er ist ihr Chef er hätte ein Recht drauf sie zu sehen um zu schauen wie es ihr geht. Hab zu ihm gesagt, das es aber meine Wohnung ist und sie nur als "Untermieterin" hier wohnt. Das ich entscheide, wer in meine Wohnung darf. Bin zwar nicht so, aber ich wollte einfach nicht das er rein kommt. Jetzt hab ich etwas Angst, das meine Freundin deswegen Ärger bekommt.

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krank x 1.375 Rechte x 664

Siam1
beantwortet von Siam1 am 11. Februar 2009 22:58
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Zwischen Tür und Angel zu sprechen ist aber auch nix. Vielleicht wollte er sich auch nur erkundigen, wie es ihr geht. Weißt Du es? Hast Du ihm dazu eine Gelegenheit gegeben? Dumm gelaufen würde ich sagen. Deiner Freundin hast Du sicherlich nichts Gutes getan. Da hast Du schon Recht nun besorgt zu sein. (Sei mal ehrlich, ins Schlafzimmer wäre ihr Chef bestimmt nicht gegangen?!) Nun, ich weiß auch keinen Rat, wie man das ausbaden kann. Vielleicht ihn persönlich anrufen und entschuldigen. Man bricht sich wirklich nichts dabei ab. Sag einfach, Du wärst irritiert gewesen, weißt auch nicht was in Dich gefahren ist usw.und sofort. Man sollte Opfer bringen können, könnte nämlich durchaus passieren, dass Deine Freundin es nicht mehr so schön in ihrem Geschäft hat.

Kommentar von 8d3cfc4f28bbc0d68738f3653a350029smallHypothesis am 11. Februar 2009 23:04

Ja... kann man ja so + so sehen... ich würd auch sagen... etwas dumm gelaufen . Schließe mich mal Siam1 an .

Kommentar von Doro1982 am 11. Februar 2009 23:19

Guten Abend ich möchte zu S. Wer sind sie bitte?? Ihr Chef was für ne blöde Frage. Entschuldigung, das ich wusste nicht. S. schläft. Ich will sie aber sehen. Entschuldigen Sie bitte, aber das ist meine Wohnung und sie wohnt hier lediglich zur Untermiete.. außerdem schläft sie gerade!! Sie können ja morgen anrufen. Nein, ich will sie jetzt sehen!!

was ist daran schief gelaufen??

Ich bin höflich geblieben!!

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 12. Februar 2009 00:28

hat der Chef also schon so blöde die Worte eingeleitet. Dagegen kann man nichts mehr ausrichten. Früher hätte ich auch so reagiert wie Du. Heute hätte ich an Deiner Stelle gesagt:Ja, sie schläft. Aber wenn sie mit ihr sprechen wollen ,wecke ich sie auf. Sie können gerne mit ins Schlafzimmer gehen. Und er hätte geantwortet :"Nein, nein, so wichtig ist es auch wieder nicht." Denk ich mal so, dass es so ausgegangen wäre. Nichts destotrotz es ist anders verlaufen. Ich denke, mach dir jetzt nicht mehr als zu den Kopf voll, ändern kann man eh nicht mehr, abwarten (leider) was am ersten Arbeitstag Deiner Freundin passiert und Dir sagen,dass der Chef sich auch nicht gerade korrekt verhalten hat.


anonym
beantwortet von Felixguido am 11. Februar 2009 22:54
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Nach den in Frage kommenden Gesetzen, wie Angestelltengesetz, Arbeitsverfassungsgesetz usw. ist eine Kontrolle in keinem Fall zulässig.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 11. Februar 2009 22:50
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Rechtlich bist du auf der sichern Seite.....
....aber der Cheffe hat den längeren Hebel. Das könnte ganz unglicklich laufen, dass deine Freundin jetzt nicht mehr so gute Karten hat.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 11. Februar 2009 22:49
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nein er hat kein recht dazu...


MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 11. Februar 2009 22:49
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nein .. ihr kann nichts passieren ... wenn er bedenken hat kann er sie nur zum amtsarzt schicken ... punkt 2 auch deine untermieterin hat rechte .. wenn sie besuch bekommt kannst du es ihr nich ohne weiteres verbieten... klar das war bei dir ne andere situation und ich wette deine freundin ist froh darüber ... aber wollte das nur mal erwähnen

Kommentar von Doro1982 am 11. Februar 2009 22:52

Natürlich hab ich nix gegen Besuch von meiner Freundin, kenne ja ihrer Freunde. Hab das ja auch nur gesagt, damit er nicht in die Wohnung kommt!!

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 11. Februar 2009 22:56

ja und das fand ich auch völlig ok.. wollte nur etwas klugschei....en ... sorry


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 11. Februar 2009 22:58
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Der Chef darf außerhalb der Wohnung kontrollieren. Wenn er Zweifel an der Krankheit hat, darf er einen Vertrauensarzt einschalten. Dafür gibt es aber strenge Regeln.

Kommentar von 1959gf am 11. Februar 2009 23:14

exakt. wenn sie eine ärztliche Krankschreibung hat, kann ihr rechtlich erstmal gar nichts passieren. Natürlich kann ein Vorgestzter irgendwelches Mißtrauen hegen, aber das kann er doch immer. Ein Chef muß genau wissen, was er darf und was nicht, schließlich hat er auch Vorgesetzte und wenn das übel hochkocht kommt er auch in Erklärungsnot. Dein Verhalten kann man ja nachträglich so begründen, dass Du fürsorglich um ihr Wohl besorgt warst (Fieber / Bettruhe /keinen Stress zu jenerZeit)und das Du irritierst gewesen wärst das ein Vorgesetzter ins Schlafzimmer will...

Kommentar von Doro1982 am 11. Februar 2009 23:24

Ich glaub das wäre ich bei meinem Chef auch... außerdem gibst noch die Privatsphäre... und die endet normalerweiße vor dem Schlafzimmer!!


anonym
beantwortet von daevers am 11. Februar 2009 22:53
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Du bist im Recht,deine Freundin kann bei dieser Art Chef trotzdem Ärger bekommen .

Kommentar von Felixguido am 11. Februar 2009 22:55

...auch der Chef kann Ärger bekommen.

Kommentar von daevers am 11. Februar 2009 23:07

Meistens aber der Arbeitnehmer!


anonym
beantwortet von Denta am 11. Februar 2009 22:53
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Er hat kein Recht dazu, schließlich gilt Dein Hausrecht, sie hat eine gültige Krankschreibung rechtzeitig abgeschickt und wenn er ehrlich besorgt wäre, hätte er es ohne Diskussion akzeptiert, daß sie nicht gestört werden soll und hätte sie grüßen lassen. Mach dir keinen Kopf um ihn, sondern kümm're dich lieb um Deine Freundin und sag ihr gute Besserung von mir.LG


ehmja
beantwortet von ehmja am 11. Februar 2009 22:53
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darf er nicht


udula
beantwortet von udula am 11. Februar 2009 22:51
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eine bodenlose frechheit das darf er natürlich nicht


nobodyline
beantwortet von nobodyline am 11. Februar 2009 22:51
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Du entscheidest wer deine Wohnung betreten darf. Deine Freundin kann daher keinen Ärger bekommen, in dem Fall ist die Krankmeldung bindend.

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 11. Februar 2009 22:53

Klar kann sie ... Möglichkeiten, seinem MA die Hölle heiss zu machen gibt es leider sehr viele.

Kommentar von daevers am 11. Februar 2009 22:57

So ist es oft.

Kommentar von Ed918d86998e86e39127e3553290725bsmallnobodyline am 11. Februar 2009 22:57

Stimmt...falsch ausgedrückt. Es ist kein Abmahnungsgrund. Wenn er sie auf dem Kieker hat hinterher schon. Das stimmt.


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 11. Februar 2009 22:49
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Du musst ihn nicht reinlassen, das ist echt unerhört!


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