Hallo,
mein Schwiegervater ist seit 2 Monaten krank und muss demnächst in die Reha. Während der Reha beginnt seine Altersteizeit. JEtzt ist die Frage, ob der Altersteilzeitvertrag noch gilt und wie das mit dem Entgeld aussieht und mit dem Nacharbeiten in der Freizeitphase! Bitte um schnelle Antworten, da es ab dem 1. Juli gilt. Er arbeitet im öffentlichen Dienst und hat 50 % Behinderung.
Vielen Dank schonmal
Liebe Grüße
Madeleine
Wenn er jetzt krank geschrieben ist, bezieht er weiterhin Krankengeld.
Es gibt keinen Grund, dass die Altersteilzeit nicht beginnen könnte.
Oft ist es so, dass Arbeitgeber einen Ausgleichsbetrag aufs Krankengeld in die Rentenversicherung einzahlen, damit auch das Krankengeld auf die Zeit der Altersteilzeit angerechnet wird.
Wenn er einen Schwerbehindertenausweis und mehr als 35 Jahre Versicherungszeit hat, kann und sollte er statt der Rente wegen Altersteilzeit eine Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, da für diese Rente niedrigere Abzüge gelten.
Und deshalb würde es nichts ausmachen, wenn irgendwas mit der Altersteilzeit schief gehen würde.
Am besten wendet er sich an sein Personalbüro.
Dort kann man ihm sicher weiterhelfen.