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Krangengeldanspruch???

gefragt von zoomi77zoomi77 am 08.07.2008 um 11:54 Uhr

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 21.6.2008 krank und habe am 5.7.2008 meine Kündigung bekommen (war noch in der Probezeit) da es eine lange geschichte werden wird hat mich die Arbeitsagentur an die Krankenkasse verwiesen die nun einspringen wird, da ich jedoch nur Halbtags angestellt war habe ich einen Grundlohn von 405 Euro. Wie werde ich nun finanziel da stehen? Bekomme ich weiterhin den Grundlohn ausgezahlt oder wird auch der nach und nach verkürzt? Wenn ja wo kann ich mich hin wenden um nicht mittellos da zu stehen?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 8. Juli 2008 12:29
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Da Du in der Krankheit nicht vermittelbar bist, hat Dich das A.-Amt an die KK verwiesen. Du solltest Dich schnellst möglich dort melden, damit sie Dein Krankengeld berechnen können. Es wird nicht viel sein, daher solltest Du Dich auch an Deine Arge wenden und einen Zuschuß zum Lebensunterhalt beantragen. Wenn mich nicht alles täuscht, zahlt die Krankenkasse 70% vom Netto-Lohn.

Kommentar von Simple_avatar3smallzoomi77 am 8. Juli 2008 12:35

Hallo Schurke, übernimmt die Arge nicht auch nur vermittelbare personen oder täusch ich mich da jetzt?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 8. Juli 2008 13:01

Da Sozialhilfe und ALG II zusammen gelegt wurde, müsste sie sich auch in diesem Fall kümmern. Ich würde einfach mal telefonieren.


Slintbob' Irgentwann vielleicht
beantwortet von Slintbob' Irgentwann vielleicht am 8. Juli 2008 12:01
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Das AA hat Dich zur Krankenkasse geschickt weil Du auf unabsehbare zeit krank sein wirst.Nach meiner Erfahrung bekommst du fast vielleicht einpaar € mehr von der Krankenkasse,bis Du von ihren vertrauensarzt untersucht wurdest.

Kommentar von Simple_avatar3smallzoomi77 am 8. Juli 2008 12:28

Hallo Jabberwakky, was mir halt Kopfzebrechen bereitet ist das ich mal gehört habe das zuerst zwar der Grundlohn weiterhin von der Kasse übernommen wird das Krankengeld dann aber nach und nach gekürzt wird erst auf 80% und dann immer weiter was mir eine existenz unmöglich machen würde ist da was dran???

Kommentar von A9fcc5456f76832d2967c1d84f7b13bcsmallSlintbob' Irgentwann vielleicht am 8. Juli 2008 12:50

Der Vertrauensarzt untersucht Dich und danach wirst Du eingestuft.Die Krankenkasse erzählt Dir bei Anfrage wieviel Dir Zusteht


anonym
beantwortet von southwest am 8. Juli 2008 11:58
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In der Probezeit kann Dir ohne Angaben von Kündigung gekündigt werden. Krankengeldanspruch besteht nicht, sondern Lohnfortzahlung bis zum Kündigungstag.

Es gilt erneut einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Umgehend, nach erhalt der Kündigung.

Kommentar von Simple_avatar3smallzoomi77 am 8. Juli 2008 12:23

Hallo Southwest, ja ich weis in der probezeit kann einfach ohne angabe eines Grundes gekündigt werden und so wurde mir Fristgerecht mit 14Tagen gekündigt, bin damit auch unverzüglich zum AA und die haben mich dort an die Krankenkasse verwiesen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 8. Juli 2008 12:30

@southwest, wer wegen Krankheit nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht, kann nicht vom Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosigkeit gehen.

Kommentar von southwest am 8. Juli 2008 12:44

Ist ja wohl logisch !

Allerdings mit der Beendigung der Krankheit ist unverzüglich der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitsuche zu melden. Steht im ArbG




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