Hallo, ich habe das Erbe meines Großvaters aus geschlagen, da kein Vermögen oder der gleichen vorhanden ist. Jetzt sagte die Rechtspflegerin, ich müsse Gebühren für die ABlehnung des Erbes bezahlen.
Aber keiner aus meiner Familie muss das, nur ich!!
Versteh die Logik in dem Programm nicht!!
Was stimmt den nun??
Die Kosten für die Entgegennahme einer Ausschlagungserklärung und für die Beurkundung einer Ausschlagungserklärung berechnen sich nach dem Nachlasswert. 20,00 Euro fallen als Mindestgebühr jedoch in jedem Fall an.

Ja, kostet was: Ca.18,00 €.
Guppy194 am 7. Januar 2009 11:11 richtig, einen schönen Tag wünscht Che

Schlagen alle das Erbe aus??? Hast du eine Verzichtserklärung beantragt? Die wird bestimmt beglaubigt worden sein, dafür ist wahrscheinlich die Gebühr zu zahlen. Sie hat sicher gesagt welche Gebühr oder?
Ja alle!!
Nein, sie meinte nur ich würde dann eine Rechnung bekommen. Auf meine Frage warum, sie haben doch das Erbe abgelehnt.
Aber warum müssen meine Oma, die Eltern und Tanten nix bezahlen??
Ich hab extra noch mal gefragt, keiner mus was bezahlen ... nur ich als Enkelin!!
Finde das schon scheiße, da ich auch für mein Kind (Urenkel) das Erbe aus geschlagen habe.
Das hieße ja dann, das ich fast 40,- bezahlen muss!!

Die anderen aus der Familie werden auch eine Rechnung für Erbausschlagen bekommen oder bekommen haben. Vielleicht wissen sie es nur noch nicht, oder sie haben dir aus irgendeinem Grund nicht wahrheitsgemäß geantwortet. Da auch ich schon mal ein Erbe ausgeschlagen habe, weiß ich das jeder für eine Ausschlagung zahlen muß.

Es kommt darauf an ob du die alleinige Erbin bist. In Deutschland fallen für alles Gebühren an. Aber du musst dich beeilen, denn wenn du das Erbe ausschlagen willst musst du dich beeilen. Ich kenne keine genauen Daten, aber wir hatten auch so einen Fall und da war es dann nach 5 oder 6 Wochen zu spät zum ablehnen.
Engelchen46 am 7. Januar 2009 10:51 Sie hat doch schon ausgeschlagen!

Handelt es sich um eine testamentarische Erbfolge (also nur Du bist Erbe) oder liegt gesetzliche Erbfolge vor?; da eine Erbenordnung (Deine Eltern) "übersprungen" wurde ist es vermutlich testamentarische Erbfolge; dann muss nur der Erbe bezahlen, der ausgeschlagen hat; schlagen andere Erben aus müssen auch diese zahlen; evtl. müsstest Du noch ergänzend mitteilen, wer bzw. wieviel Erben es gibt; Gruß
Guppy194 am 7. Januar 2009 11:10 noch eine Ergänzung dazu: wenn alle Erben in einer gemeinsamen Urkunde ausgeschlagen haben, dann fällt die Gbühr nur einmal an; die Erben haften untereinander als Gesamtschuldner für diese Gebühr; d.H. Du kannst Dir die auf die anderen Erben fallenden Anteile von diesen holen; schlagen die Erben jeweils getrennt aus, muss jeder die Gebühr extra zahlen.