Kostenübernahme von APL zu 1.TAE

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Naja ich beantworte mal selbst meine Frage für die Zukunft: Der Auftrageber war ich, der Telekom-Kunde, mit dem Einverständnis des Vermieters. Es wird dem Auftraggeber zwar eine Rechnung gestellt, aber diese Rechnung - die Persönliche Installation - sind die Kosten für die Softwareseitige Installation des Routers/Modems. Wer also den Router selbst installiert (was keine große Herausforderung stellen sollte), bekommt die Kabellegung kostenlos, wenn man denn Kunde der Telekom selber ist. In meinem Fall wurde, der Auftrag an die Persönliche Installation angehängt und erscheint somit als Rechnung, es erweckt somit den Anschein einer Kostenstellung, in Wirklichkeit sind es aber zwei separate Aufträge. Fazit (Theorie): Kabellegen lassen ist kostenlos, solange der Auftraggeber der Endkunde selbst ist. Und selbst wenn kosten entstehen, so betragen diese lediglich 100,00€.

Hallo HeyMr,

was den Verantwortungsbereich angeht, so endet dieser, seit der Entscheidung der Bundesnetzagentur, dass das Endleitungsnetz dem Hauseigentümer gehört, erst einmal grundsätzlich am APL.

Folglich muss der Auftraggeber die Kosten tragen. In diesem Fall also der Vermieter.

Ich denke diese ganzen unterschiedlichen Aussagen kommen zustande, da wir zwischen der bloßen Montage der 1. TAE und der fehlenden Endleitung unterscheiden müssen. Die Montage der 1. TAE wäre tatsächlich kostenfrei, allerdings nicht das verlegen der Endleitung von APL zur TAE.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du noch Fragen hast, immer her damit.

Viele Grüße Tobias P. von Telekom hilft