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Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Sozialamt?

gefragt von Infos3 am 28.08.2008 um 18:44 Uhr

Ich möchte meine Mutter an meinen Wohnsitz übersiedeln. Derzeit lebt sie in einem Altenheim, 600 km von mir entfernt. Wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Die Krankenikasse verweigert die Übernahme der Kosten mit der Begründung - nicht indiziert. Das Sozialamt verweigert die Übernahme ebenfalls, weil es sich hiebei um mein Anliegen handele. Monatlich benötige ich für diese Fahrten ca. 300,00 EUR bei einem hohen physischen Aufwand. Darüber hinaus bin ich Generalbevollmächtigte. Was tun?


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anna74rg
beantwortet von anna74rg am 28. August 2008 18:47
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da gibt es doch die vom Gericht-die die Betreuer, bevollmächtigten von Angehörigen betreuen oder besser gesagt bei wichtigen Handlungen begleiten. Wende Dich doch mal an diese Leute und frag wie Du in diesem Sinne handeln sollst.

Kommentar von RaiDam am 28. August 2008 18:51

die sind für diesen Fall nicht zuständig. Amtliche Betreuer gibt es nur dann, wenn der zu Pflegende nicht mehr rechtlich Handlungsfähig ist und es keinen Angehörigen mehr gibt, oder die Angehörigen die Vollmacht nicht übernehmen wollen...

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 28. August 2008 18:59

meine Mum ist auch Betreuer von meiner Oma.Sie darf lles entscheiden und muß sich 1 al im Jahr bei so einer Gerichtstante melden und ihr vorlegen was meine MUM z.B mit Omas Geld macht.Für as dies ausgegeben wurde und ob lles ok ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 28. August 2008 19:00

Sorry-aber ich hab heute irgenwelche Probleme mit meinen Tasten.

Kommentar von RaiDam am 28. August 2008 19:07

stimmt, wenn die Oma nicht mehr selbständig handlungsfähig ist, wird jemand vom Gericht eingesetzt, in diesem Fall Deine Mutter. Deine Mutter muss dem Gericht nachwerisen, was sie mit dem Geld der Oma gemacht hat (scheint wohl ein "Vermögen" da zu sein), damit sie nicht das Geld für sich selbst ausgibt. Hierfür erhält Deine Mutter ein kleines Entgelt. Ist dafür das Vermögen oder die Recnte ausreichend, wird das daraus gezahlt. Reichen Rente oder Vermögen nicht für die "Entlohnung" dieser Tätigkeit aus, zahlt das "Vater Staat".

Kommentar von Infos3 am 28. August 2008 22:26

... die sind dafür nicht zuständig; grundsätzlich wird durch ein Gericht ein Betreuer bestellt, wenn a) es keine Angehörigen gibt b) wenn keine Generalvollmacht vorliegt c) wenn auf Seiten der Angehörigen Streit besteht hinsichtlich der in der Generalvollmacht benannten Person. Sinn einer Generalvollmacht ist es, im Fall der eingetretenen Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers an seine Stelle gerade die Person als Betreuer/Verwalter treten zu lassen, die in der Generalvollmacht bestimmt ist. Vordergründig geht es darum, sich von Seiten des Staates/Gerichtes eben nicht eine Person vor die "Nase setzen" zu lassen. Überdies soll das zuständige Gericht auf diese Weise entlastet werden (sowohl finanziell als auch durch Tätigwerden). Dennoch kann es passieren, dass sich das Gericht durch irgend welche Anregungen, Hinweise oder Sonstiges über die Anordnung des Vollmachtgebers hinweg setzt. Es kann auch sein, dass das Gericht die Aufgabenkreise (Gesundheit, Vermögen...)aufteilt, also eine Trennung vornimmt zwischen Vollmachtinhaber und staatlich bestelltem Betreuuer.Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es sinnvoll, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen (obwohl durch keine Rechtsvorschrift vorgegegen!), da ansonsten das Bemühen Angehöriger, im eingetretenen Fall der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers die Vollmacht zu "knacken", durchaus zum Erfolg führen könnte. Wer sollte sich sonst von der Handlungsfähigkeit und vom Willen des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht, nämlich die Anordnung tatsächlich so treffen zu wollen, wie sie getroffen wurde, überzeugen haben? Und dann setzen die Prozesse ein. Und noch etwas ganz Wichtiges, auch selbst Erlebtes: Ist in der Vollmacht kein Kontrollbetreuer benannt, reicht auch dieses Kriterium, die Vollmacht von einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen. Das bedeutet Familienschlacht und Kosten.In meinem Fall hatte sogar der Notar dieses Versäumnis zu vertreten. Ich weise nur deshalb darauf hin, weil an derartigen Regelungen niemand vorbekommt, so er regeln will. Im übrigen: Mittlerweile bieten schon -xig Institutionen Vollmachtsformulare an bis hin zu den Altenheimen, Vorsicht damit! Oft sind diese Vordrucke rechtlich nicht geprüft und dann kommt auch von dieser Seite das böse Erwachen.

Infos3


anonym
beantwortet von RaiDam am 28. August 2008 18:48
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Wenn Sie kein eigenes "Vermögen" hat, wird sie, wenn Du das nicht bezahlen kannst/willst, wohl im derzeitigen Pflegeheim bleiben müssen. Hat Sie "Vermögen", oder reicht die Rente aus, dass sie einen Umzug ersparen kann, kannst Du alls Generallbevollmächtigte einen Umzug veranlassen. Achtung: Sollte die Mutter ein "Taschengeld" vom Sozialamt erhalten, darf dieses für den Umzug NICHT verwendet werden. Dieses Geld dient lediglich der Besorgung des täglichen Bedarfs. HHilft das?


Berserker
beantwortet von Berserker am 28. August 2008 18:49
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Habe das dumme Gefühl, Du wirst auf den Kosten sitzenbleiben. Habe meine Mutter auch in ein anderes Pflegeheim geholt und bekam die Transpostkosten aufgebrummt.


Becci101181
beantwortet von Becci101181 am 29. August 2008 07:11
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Die Kosten wird weder die Krankenkasse noch das Sozialamt tragen. Die einzige Möglichkeit die es meines Erachtens gibt, ist die Umzugskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen.


anonym
beantwortet von hclaus am 30. August 2008 16:38
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Beim Sozialamt die Übernahme der Umzugskosten beantragen. Ist die rente hoch genug, wird ein Eigenanteil berechnet. Falls abgelehnt, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Fall auch das negativ ausfällt, beim Sozialgericht Klage einreichen. Dazu braucht man keinen Anwalt.


anonym
beantwortet von Ira9561 am 6. September 2008 12:07
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Eine andere Möglichkeit wäre, wenn gemeinsam mit dem behandelnden Arzt (Hausarzt oder Psychiater)der Krankenkasse glaubhaft gemacht werden kann, dass Ihre Mutter unter der Situation leidet und sich ihr Gesundheitszustand durch einen Umzug in die Näheder Familie wahrscheinlich bessern würde und weitere Folgekosten, wie Krankenhausbehandlungen u.a. weniger werden könnten. Wenn Ihre Mutter sich dazu noch äußern kann und ihre eigene Meinung sagen kann, wäre dies eine Möglichkeit,im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Krankenkasse zur Kostenübernahme zu bewegen. Es wäre immer eine Kulanzentscheidung, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.


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