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Kostenübernahme der vorläufigen Unterkunft durch die ARGE

gefragt von kleinesun am 09.10.2007 um 14:13 Uhr

hallo zusammen, mein Freund hat sehr Kurzfristig einen neuen Arbeitsplatz bekommen, der aber leider 200km von unserem Wohnort weg ist. Sprich er muss die Woche über dort sein und am Wochenende nach hause kommen.Eine Wohnung ist noch nicht vorhanden und deshalb sollte er in ein Hotel. meine Frage ist ob die ARGE die Kosten übernimmt für Unterkunft und Fahrt. wäre super wenn ihr uns da helfen könntet LG kleinesun


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 9. Oktober 2007 14:18
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Durch einen Anruf bei der ARGE erhälst Du sicher eine richtige Auskunft.


anonym
beantwortet von pueppi354 am 9. Oktober 2007 14:19
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Soweit ich weis kann Dein Freund diese Kosten bei der ARGE beantragen, dies dauert aber meist eine Weile bis es bearbeitet ist und somit kann es sein, dass ihr es zuerst zahlen müsst und dann aber eventuell vom Amt zurück bekommt. I


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 9. Oktober 2007 16:19
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Die ARGE wird Deinem Freund sicherlich einen Vorschuß zahlen. Dieser muss aber dann zurückgezahlt werden.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Oktober 2007 18:35
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Mit Personen, die im Beruf stehen, also einen bezahlten Job haben, hat die ARGE nichts mehr am Hut. Deshalb gibt es auch Null Zuschuss von denen.




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